Originalquelle: ALLRIS-Original

Zielbeschluss über eine Neubebauung mit Wohn- und Gewerbenutzung im Bereich der Rheinallee 17,Ortsteil Godesberg-Villenviertel, Stadtbezirk Bad Godesberg

210204 · 2021-06-01 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

__Anlass__

Der Antragsteller und Eigentümer des Grundstücks Rheinallee 17 plant das bestehende Hotelgebäude nach Ablauf des Pachtvertrages im Jahre 2021 abzureißen, um das Grundstück zeitgemäß neu zu bebauen.

__Beschreibung des Plangebiets__

Das Plangebiet umfasst eine Fläche von 1600 m² und befindet sich im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Godesberg-Villenviertel. Das Plangebiet grenzt im Norden an eine als Kindertagesstätte genutzte zweigeschossige Stadtvilla, im Osten an die Hensstraße, im Süden an die Rheinallee und im Westen an den Gartenbereich des Gebäudes Rheinallee 15b bzw. an das Gebäude Rheinallee 15c. Das direkte Umfeld des Plangebiets ist von zahlreichen unter Denkmalschutz stehenden zweigeschossigen Wohngebäuden und gewerblich genutzten Stadtvillen aus der „Gründerzeit“ mit Sattel- und Walmdächern geprägt. Das Bestandsgebäude (Hotel) auf dem weitgehend durch Parkplatzflächen versiegelten Plangrundstück ist dreigeschossig.

Sowohl die Hensstraße als auch die Rheinallee sind von gem. § 41 LNat SchG gesetzlich geschützten Alleebäumen (50-100 jährige Linden) gesäumt, die auch im Alleenkataster des Landes verzeichnet sind.

Das Plangebiet liegt teilweise im Hochwasse

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=sachverhalt und offset des Eintrags in weiter._

Beschlussvorschlag

  1. Dem Antrag der GBR Denninger Rheinallee 17 zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für den Bereich der Rheinallee 17 wird zugestimmt. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 7016-2 wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 12 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB aufgestellt. Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB wird durchgeführt.
  2. Das Verfahren wird aufgrund der eher geringen Anzahl an neuen Wohn- und Gewerbeeinheiten als nicht prioritär eingestuft.

Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2021-06-10 · Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen

—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen vom 10.06.2021 6.10 Zielbeschluss über eine Neubebauung mit Wohn- und Gewerbenutzung im Bereich der Rheinallee 17, Ortsteil Godesberg-Villenviertel, Stadtbezirk Bad Godesberg geändert beschlossen 210204 Abstimmungsergebnis: einstimmig bei Enthaltung CDU Beschluss:

  1. Dem Antrag der GBR Denninger Rheinallee 17 zur Aufstellung eines

vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für den Bereich der Rheinallee 17 wird zugestimmt. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 7016-2 wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 12 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB aufgestellt. Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB wird durchgeführt.

  1. Das Verfahren wird aufgrund der eher geringen Anzahl an neuen Wohn-

und Gewerbeeinheiten als nicht prioritär eingestuft. Dem Zielbeschluss wird mit folgenden Maßgaben zugestimmt: 1.Die Neubauten werden mindestens mit dem Energieeffizienzgebäudestandard KFW-Effizienzhaus 40 realisiert. 2.Es soll geprüft werden, ob die geplante Tiefgarage mit zusätzlichen Stellplätzen als Quartiersgarage ausgeführt werden kann. 3.Bei der Errichtung des Gebäudes ist der

_Gekürzt (2297 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:46371?offset=1200_

2021-09-01 · Bezirksvertretung Bad Godesberg

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 01.09.2021

8.3 Zielbeschluss über eine Neubebauung mit Wohn- und Gewerbenutzung im Bereich der Rheinallee 17, Ortsteil Godesberg-Villenviertel, Stadtbezirk Bad Godesberg geändert beschlossen

210204

Abstimmungsergebnis: mit Mehrheit gegen BBB und Linke beschlossen wie Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen

Ergebnis der Anhörung:

  1. Dem Antrag der GBR Denninger Rheinallee 17 zur Aufstellung eines

vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für den Bereich der Rheinallee 17 wird zugestimmt. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 7016-2 wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 12 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB aufgestellt. Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB wird durchgeführt.

  1. Das Verfahren wird aufgrund der eher geringen Anzahl an neuen Wohn-

und Gewerbeeinheiten als nicht prioritär eingestuft.

Dem Zielbeschluss wird mit folgenden Maßgaben zugestimmt:

  1. Die Neubauten werden mindestens mit dem

Energieeffizienzgebäudestandard KFW-Effizienzhaus 40 realisiert.

  1. Es soll geprüft werden, ob die geplante Tiefgarage mit zusätzlichen

Stellpl

_Gekürzt (1765 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:63240?offset=1200_

2021-09-16 · Rat

—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 16.09.2021

5.16 Zielbeschluss über eine Neubebauung mit Wohn- und Gewerbenutzung im Bereich der Rheinallee 17, Ortsteil Godesberg-Villenviertel, Stadtbezirk Bad Godesberg geändert beschlossen

210204

Abstimmungsergebnis: geändert, wie Umweltausschuss (26.08), Mehrheit gegen BBB und AfD

Beschluss:

  1. Dem Antrag der GBR Denninger Rheinallee 17 zur Aufstellung eines

vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für den Bereich der Rheinallee 17 wird zugestimmt. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 7016-2 wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 12 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB aufgestellt. Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB wird durchgeführt.

  1. Das Verfahren wird aufgrund der eher geringen Anzahl an neuen Wohn-

und Gewerbeeinheiten als nicht prioritär eingestuft.

Dem Zielbeschluss wird mit folgenden Maßgaben zugestimmt:

Die Neubauten werden mindestens mit dem Energieeffizienzgebäudestandard KFW-Effizienzhaus 40 realisiert. Es soll geprüft werden, ob die geplante Tiefgarage mit zusätzlichen Stellplätzen als Quartiersgarage ausgeführt werden kann. Bei der Errichtung

_Gekürzt (1866 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:49875?offset=1200_

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

210204-01 AA Zielbeschluss über eine Neubebauung mit Wohn- und Gewerbenutzung im Bereich der Rheinallee 17,Ortsteil Godesberg-Villenviertel, Stadtbezirk Bad GodesbergAntrag zur Vorlage 210204

Sachverhalt

Erfolgt mündlich.

Beschlussvorschlag

Dem Zielbeschluss wird mit folgenden Maßgaben zugestimmt:

  1. Die Neubauten werden mindestens mit dem Energieeffizienzgebäudestandard KFW-Effizienzhaus 40 realisiert.
  2. Es soll geprüft werden, ob die geplante Tiefgarage mit zusätzlichen Stellplätzen als Quartiersgarage ausgeführt werden kann.
  3. Bei der Errichtung des Gebäudes ist der besondere Schutz der Alleebäume sicher zu stellen. Bei der Bestimmung der Baugrenze ist auf den Erhalt der im Planungsgebiet befindlichen satzungsgeschützten Bäume Rücksicht zu nehmen.