Originalquelle: ALLRIS-Original
210204 · 2021-06-01 · Beschlussvorlage · öffentlich
__Anlass__
Der Antragsteller und Eigentümer des Grundstücks Rheinallee 17 plant das bestehende Hotelgebäude nach Ablauf des Pachtvertrages im Jahre 2021 abzureißen, um das Grundstück zeitgemäß neu zu bebauen.
__Beschreibung des Plangebiets__
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von 1600 m² und befindet sich im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Godesberg-Villenviertel. Das Plangebiet grenzt im Norden an eine als Kindertagesstätte genutzte zweigeschossige Stadtvilla, im Osten an die Hensstraße, im Süden an die Rheinallee und im Westen an den Gartenbereich des Gebäudes Rheinallee 15b bzw. an das Gebäude Rheinallee 15c. Das direkte Umfeld des Plangebiets ist von zahlreichen unter Denkmalschutz stehenden zweigeschossigen Wohngebäuden und gewerblich genutzten Stadtvillen aus der „Gründerzeit“ mit Sattel- und Walmdächern geprägt. Das Bestandsgebäude (Hotel) auf dem weitgehend durch Parkplatzflächen versiegelten Plangrundstück ist dreigeschossig.
Sowohl die Hensstraße als auch die Rheinallee sind von gem. § 41 LNat SchG gesetzlich geschützten Alleebäumen (50-100 jährige Linden) gesäumt, die auch im Alleenkataster des Landes verzeichnet sind.
Das Plangebiet liegt teilweise im Hochwasse
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—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen vom 10.06.2021 6.10 Zielbeschluss über eine Neubebauung mit Wohn- und Gewerbenutzung im Bereich der Rheinallee 17, Ortsteil Godesberg-Villenviertel, Stadtbezirk Bad Godesberg geändert beschlossen 210204 Abstimmungsergebnis: einstimmig bei Enthaltung CDU Beschluss:
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für den Bereich der Rheinallee 17 wird zugestimmt. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 7016-2 wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 12 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB aufgestellt. Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB wird durchgeführt.
und Gewerbeeinheiten als nicht prioritär eingestuft. Dem Zielbeschluss wird mit folgenden Maßgaben zugestimmt: 1.Die Neubauten werden mindestens mit dem Energieeffizienzgebäudestandard KFW-Effizienzhaus 40 realisiert. 2.Es soll geprüft werden, ob die geplante Tiefgarage mit zusätzlichen Stellplätzen als Quartiersgarage ausgeführt werden kann. 3.Bei der Errichtung des Gebäudes ist der
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—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 01.09.2021
8.3 Zielbeschluss über eine Neubebauung mit Wohn- und Gewerbenutzung im Bereich der Rheinallee 17, Ortsteil Godesberg-Villenviertel, Stadtbezirk Bad Godesberg geändert beschlossen
210204
Abstimmungsergebnis: mit Mehrheit gegen BBB und Linke beschlossen wie Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen
Ergebnis der Anhörung:
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für den Bereich der Rheinallee 17 wird zugestimmt. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 7016-2 wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 12 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB aufgestellt. Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB wird durchgeführt.
und Gewerbeeinheiten als nicht prioritär eingestuft.
Dem Zielbeschluss wird mit folgenden Maßgaben zugestimmt:
Energieeffizienzgebäudestandard KFW-Effizienzhaus 40 realisiert.
Stellpl
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—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 16.09.2021
5.16 Zielbeschluss über eine Neubebauung mit Wohn- und Gewerbenutzung im Bereich der Rheinallee 17, Ortsteil Godesberg-Villenviertel, Stadtbezirk Bad Godesberg geändert beschlossen
210204
Abstimmungsergebnis: geändert, wie Umweltausschuss (26.08), Mehrheit gegen BBB und AfD
Beschluss:
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für den Bereich der Rheinallee 17 wird zugestimmt. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 7016-2 wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 12 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB aufgestellt. Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB wird durchgeführt.
und Gewerbeeinheiten als nicht prioritär eingestuft.
Dem Zielbeschluss wird mit folgenden Maßgaben zugestimmt:
Die Neubauten werden mindestens mit dem Energieeffizienzgebäudestandard KFW-Effizienzhaus 40 realisiert. Es soll geprüft werden, ob die geplante Tiefgarage mit zusätzlichen Stellplätzen als Quartiersgarage ausgeführt werden kann. Bei der Errichtung
_Gekürzt (1866 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:49875?offset=1200_
Sachverhalt
Erfolgt mündlich.
Beschlussvorschlag
Dem Zielbeschluss wird mit folgenden Maßgaben zugestimmt: