Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=10201) # Zielbeschluss über eine Bebauung mit Wohngebäuden im Bereich der Venner Straße 35,Ortsteil Schweinheim, Stadtbezirk Bad Godesberg 210207 · 2021-06-01 · Beschlussvorlage · öffentlich ## Sachverhalt 1. Dem Antrag der Arealis Immobilien KG in Vertretung der Eigentümerin zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im Bereich der Venner Str. 35 im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 8016-22 wird zugestimmt. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 6815-1 wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 12 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB aufgestellt. Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB wird durchgeführt. 2. Das Verfahren wird aufgrund der eher geringen Anzahl an neuen Wohneinheiten als nicht prioritär eingestuft. ## Beschlussvorschlag 1. Dem Antrag der Arealis Immobilien KG in Vertretung der Eigentümerin zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im Bereich der Venner Str. 35 im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 8016-22 wird zugestimmt. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 6815-1 wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 12 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB aufgestellt. Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB wird durchgeführt. 2. Das Verfahren wird aufgrund der eher geringen Anzahl an neuen Wohneinheiten als nicht prioritär eingestuft. ## Begründung __Anlass__ Die Eigentümerin der betreffenden Grundstücke (Flurstücke 345, 346, 347, 385 und 460, Flur 23, Gemarkung Godesberg) an der Venner Straße 35 hat mit Schreiben vom 08. September 2020 die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens beantragt, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für dieses Vorhaben zu schaffen. __Beschreibung des Plangebiets__ Das unbebaute, i.W. grasbewachsene Plangebiet umfasst eine Fläche von 4382 m² und befindet sich in Hanglage im Stadtbezirk Godesberg, Ortsteil Schweinheim. Das Plangebiet grenzt im Norden an die baumbestandene Venner Straße und ein gegenüberliegendes dreigeschossiges Seniorenzentrum, im Osten an ein mit einem eingeschossigen Bungalow bebautes Grundstück Venner Straße 33, im Süden an ein Einfamilienhausgrundstück Auf dem Rotkopf 4 an. Unmittelbar westlich an das Plangebiet schließt sich ein Landschaftsschutzgebiet an. Auf der westlichen, nachbarlichen Grundstücksfläche ist entlang der gemeinsamen Grundstücksgrenze ein in Reihe angeordneter Fichtenbestand vorhanden. Eine kleinere Strauchgruppe befindet sich im Zentrum des Plangebietes. Östlich entlang der gemeinsamen Grundstücksgrenze zur Venner Straße 33 existiert ebenfalls Baum- _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._ ## Beratungsfolge - 2021-06-01 · Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda · vertagt - 2021-06-10 · Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen · vertagt - 2021-06-16 · Bezirksvertretung Bad Godesberg · vertagt - 2021-06-24 · Rat · bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt - 2021-08-26 · Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda · geändert beschlossen - 2021-09-01 · Bezirksvertretung Bad Godesberg · ungeändert beschlossen - 2021-09-02 · Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen · geändert beschlossen - 2021-09-16 · Rat · geändert beschlossen ## Beschlusstexte (amtlich) ### 2021-06-10 · Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen —— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen vom 10.06.2021 6.8 Zielbeschluss über eine Bebauung mit Wohngebäuden im Bereich der Venner Straße 35, Ortsteil Schweinheim, Stadtbezirk Bad Godesberg vertagt 210207 Die Vorlage wurde bei Anerkennung der Tagesordnung einstimmig vertagt. Beschluss: 1. Dem Antrag der Arealis Immobilien KG in Vertretung der Eigentümerin zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im Bereich der Venner Str. 35 im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 8016-22 wird zugestimmt. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 6815-1 wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 12 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB aufgestellt. Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB wird durchgeführt. 2. Das Verfahren wird aufgrund der eher geringen Anzahl an neuen Wohneinheiten als nicht prioritär eingestuft. Seite 1 von 1 ### 2021-06-24 · Rat —— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 24.06.2021 5.24 Zielbeschluss über eine Bebauung mit Wohngebäuden im Bereich der Venner Straße 35, Ortsteil Schweinheim, Stadtbezirk Bad Godesberg bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen 210207 Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss: 1. Dem Antrag der Arealis Immobilien KG in Vertretung der Eigentümerin zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im Bereich der Venner Str. 35 im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 8016-22 wird zugestimmt. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 6815-1 wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 12 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB aufgestellt. Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB wird durchgeführt. 2. Das Verfahren wird aufgrund der eher geringen Anzahl an neuen Wohneinheiten als nicht prioritär eingestuft. Seite 1 von 1 ### 2021-09-01 · Bezirksvertretung Bad Godesberg —— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 01.09.2021 8.4 Zielbeschluss über eine Bebauung mit Wohngebäuden im Bereich der Venner Straße 35, Ortsteil Schweinheim, Stadtbezirk Bad Godesberg ungeändert beschlossen 210207 Abstimmungsergebnis: angenommen mit Mehrheit gegen BBB, FDP und AfD, bei Enthaltung Grüne Ergebnis der Anhörung: 1. Dem Antrag der Arealis Immobilien KG in Vertretung der Eigentümerin zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im Bereich der Venner Str. 35 im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 8016-22 wird zugestimmt. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 6815-1 wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 12 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB aufgestellt. Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB wird durchgeführt. 2. Das Verfahren wird aufgrund der eher geringen Anzahl an neuen Wohneinheiten als nicht prioritär eingestuft. Seite 1 von 1 ### 2021-09-02 · Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen —— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen vom 02.09.2021 8.5 Zielbeschluss über eine Bebauung mit Wohngebäuden im Bereich der Venner Straße 35, Ortsteil Schweinheim, Stadtbezirk Bad Godesberg geändert beschlossen 210207 Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit gegen FDP und BBB geändert beschlossen. Empfehlung: 1. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 6815-1 wird im Vollverfahren mit frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB aufgestellt. 2. Die an den Grundstücksgrenzen befindlichen Bäume, vor allem die an der baumbestandenen Venner Str. 33 und die an der östlichen Grundstücksgrenze zur Venner Str. 33 stehenden Bäume, sind überwiegend zu erhalten. 3. Das Niederschlagswasser von den befestigten Flächen ist vor Ort zu versickern. 4. Die Gebäude werden im KfW Standard 40 errichtet. - - - Die Änderungen gehen zurück auf den Änderungsantrag der Grünen, SPD, Linke und Volt mit der DS-Nr. 210207-03 AA. Der Änderungsantrag mit der DS-Nr. 210207-03 AA hatte folgenden Inhalt: 1. Die Ziffer 1 des Beschlussvorschlags nach Drs.-Nr. 210207 wird wie folgt geändert: Der vorhabenbe _Gekürzt (2519 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:49749?offset=1200_ ### 2021-09-16 · Rat —— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 16.09.2021 5.17 Zielbeschluss über eine Bebauung mit Wohngebäuden im Bereich der Venner Straße 35, Ortsteil Schweinheim, Stadtbezirk Bad Godesberg geändert beschlossen 210207 Abstimmungsergebnis: geändert, wie Umweltausschuss (26.08) und Planungsausschuss (02.09), mit ziffernweiser Abstimmung und Nichtbeteiligung Stv. Lohmeyer -Rheingrün- gem. § 31 GO NRW: Ziffer 1: Mehrheit gegen CDU, FDP, BBB und AfD bei Enth. Stv. Poppe- Reiners -Rheingrün- Ziffern 2-4: Mehrheit gegen BBB, FDP und AfD bei Enth. Stv. Poppe- Reiners -Rheingrün- Beschluss: 1. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 6815-1 wird im Vollverfahren mit frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB aufgestellt. 2. Die an den Grundstücksgrenzen befindlichen Bäume, vor allem die an der baumbestandenen Venner Str. 33 und die an der östlichen Grundstücksgrenze zur Venner Str. 33 stehenden Bäume, sind überwiegend zu erhalten. 3. Das Niederschlagswasser von den befestigten Flächen ist vor Ort zu versickern. 4. Die Gebäude werden im KfW Standard 40 errichtet. - - - Der geänderte Beschlussvorschla _Gekürzt (1408 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:49876?offset=1200_ ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 210207-01 AA Zielbeschluss über eine Bebauung mit Wohngebäuden im Bereich der Venner Straße 35,Ortsteil Schweinheim, Stadtbezirk Bad GodesbergAntrag zur Vorlage 210207 {#nv-2002431} **Sachverhalt** __zu 1__ : Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist ohnehin vorgesehen, so dass die Durchführung des Vollverfahrens mit vollständiger Prüfung der Umweltbelange keine bedeutenden Nachteile im Hinblick auf den Zeitrahmen des Vorhabens hat. Das Erfordernis einer umfassenden Umweltprüfung ergibt sich bereits aus den Hinweisen auf satzungs- und artenschutzrechtliche Tatbestände zum Baum- und Strauchbestand. In dieselbe Richtung –eines Verzichts auf ein verkürztes Verfahren nach § 13a BauGB– verweist auch Ziffer 2. des Beschlussvorschlags nach Drs. 210207, wenn das Vorhaben als nicht prioritär eingestuft wird. __zu 2__ : Bäume haben eine überaus große Bedeutung für den Naturhaushalt, das Klima und die Gesundheit der Menschen. Sie begrenzen z. B. durch Ihre Verdunstungsleistung von Wasser und die Schattenspende in überaus großem Umfang Temperaturextreme, dämpfen Lärm oder filtern Schadstoffe aus der Luft. Den Bestandsbäumen ist dabei besondere Aufmerksamkeit zu schenken, da kleine nachgepflanzte Jungbäume Jahrzehnte des Wachstums benötigen, um vergleichbare Wohlfahrtswirkungen zu entfalten. Bäume und Strauchgewächse, wie sie an der östlichen Grundstücksgrenze stehen, haben d _Gekürzt._ **Beschlussvorschlag** 1. Die Ziffer 1 des Beschlussvorschlags nach Drs.-Nr. 210207 wird wie folgt geändert: Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 6815-1 wird im Vollverfahren mit frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB aufgestellt. 2. Die an den Grundstücksgrenzen befindlichen Bäume, vor allem die an der baumbestandenen Venner Straße und die an der östlichen Grundstücksgrenze zur Venner Straße 33 stehenden Bäume, sind überwiegend zu erhalten. 3. Das Niederschlagswasser von den befestigten Flächen ist vor Ort zu versickern. 4. Die Gebäude werden im KfW Standard 40 errichtet. ### 210207-02 AA Zielbeschluss über eine Bebauung mit Wohngebäuden im Bereich der Venner Straße 35,Ortsteil Schweinheim, Stadtbezirk Bad GodesbergAntrag zur Vorlage 210207 {#nv-2002525} **Sachverhalt** Es wird beantragt, die Beschlussvorlage wie folgt zu ändern: 1. Dem Antrag der Arealis Immobilien KG in Vertretung der Eigentümerin zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im Bereich der Venner Str. 35 im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 8016-22 wird zugestimmt. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 6815-1 wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung Außenentwicklung gemäß § 12 BauGB in Verbindung mit § 13 a b BauGB aufgestellt. Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB wird durchgeführt. 2. Das Verfahren wird aufgrund der befristeten Geltung des § 13b BauGB bis zum 31.12.2024 eher geringen Anzahl an neuen Wohneinheiten als nicht prioritär eingestuft. **Beschlussvorschlag** Es wird beantragt, die Beschlussvorlage wie folgt zu ändern: 1. Dem Antrag der Arealis Immobilien KG in Vertretung der Eigentümerin zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im Bereich der Venner Str. 35 im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 8016-22 wird zugestimmt. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 6815-1 wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung **Außenentwicklung** gemäß § 12 BauGB in Verbindung mit § 13 a **b** BauGB aufgestellt. Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB wird durchgeführt. 2. Das Verfahren wird aufgrund der **befristeten Geltung des § 13b BauGB bis zum 31.12.2024** eher geringen Anzahl an neuen Wohneinheiten als nicht prioritär eingestuft. **Begründung** Es bestehen erhebliche Zweifel, ob die von der Verwaltung vorgeschlagene Verfahrensart rechtssicher ist. Bei dem Vorhabengrundstück handelt es sich um eine Fläche, die aufgrund ihrer Größe und Lage relativ eindeutig nicht dem Innen-, sondern dem Außenbereich zuzuordnen ist. Damit ist Sie einer Überplanung im Wege der Innentwicklung nicht zugänglich. Dass für die Fläche bereits ein Bebauungsplan existiert, ist für die Beurteilung unerheblich (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes v. 25.06.2020 BVerwG – 4 CN 5/18, 1). Das von der Verwaltung vorgeschlagene, beschleunigte Verfahren sollte jedoch wegen der überschaubaren Größe des Plangebietes von 4.400 qm beibehalten werden. Mit dem § 13b BauGB besteht die Möglichkeit, Außenbereichsflächen mit einer Grundflächen im Sinne von § 13a Abs. 1 Satz 2 BauGB von weniger als 10.000 qm für Wohnnutzung in das beschleunigte Verfahren der Innenentwicklung mit einzubeziehen. Dies wird zur Beschleunigung des Planungsrechts ausdrücklich befürwortet. Das vorliegende Planverfahren kann auf dieser Rechtsgrundlage rechtssicher durchgeführt werden. Das Beispiel zeigt auch, dass der § 13b BauGB gerade im Lichte der höchstrichterlichen Rechtsprechun _Gekürzt._ ### 210207-03 AA Zielbeschluss über eine Bebauung mit Wohngebäuden im Bereich der Venner Straße 35, Ortsteil Schweinheim, Stadtbezirk Bad Godesberg Antrag zur Vorlage 210207 {#nv-2002569} **Sachverhalt** __zu 1__ : Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist ohnehin vorgesehen, so dass die Durchführung des Vollverfahrens mit vollständiger Prüfung der Umweltbelange keine bedeutenden Nachteile im Hinblick auf den Zeitrahmen des Vorhabens hat. Das Erfordernis einer umfassenden Umweltprüfung ergibt sich bereits aus den Hinweisen auf satzungs- und artenschutzrechtliche Tatbestände zum Baum- und Strauchbestand. In dieselbe Richtung –eines Verzichts auf ein verkürztes Verfahren nach § 13a BauGB– verweist auch Ziffer 2. des Beschlussvorschlags nach Drs. 210207, wenn das Vorhaben als nicht prioritär eingestuft wird. __zu 2__ : Bäume haben eine überaus große Bedeutung für den Naturhaushalt, das Klima und die Gesundheit der Menschen. Sie begrenzen z. B. durch Ihre Verdunstungsleistung von Wasser und die Schattenspende in überaus großem Umfang Temperaturextreme, dämpfen Lärm oder filtern Schadstoffe aus der Luft. Den Bestandsbäumen ist dabei besondere Aufmerksamkeit zu schenken, da kleine nachgepflanzte Jungbäume Jahrzehnte des Wachstums benötigen, um vergleichbare Wohlfahrtswirkungen zu entfalten. Bäume und Strauchgewächse, wie sie an der östlichen Grundstücksgrenze stehen, hab _Gekürzt._ **Beschlussvorschlag** 1. Die Ziffer 1 des Beschlussvorschlags nach Drs.-Nr. 210207 wird wie folgt geändert: Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 6815-1 wird im Vollverfahren mit frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB aufgestellt. 2. Die an den Grundstücksgrenzen befindlichen Bäume, vor allem die an der baumbestandenen Venner Str. 33 und die an der östlichen Grundstücksgrenze zur Venner Str. 33 stehenden Bäume, sind überwiegend zu erhalten. 3. Das Niederschlagswasser von den befestigten Flächen ist vor Ort zu versickern. 4. Die Gebäude werden im KfW Standard 40 errichtet.