Originalquelle: ALLRIS-Original
210214 · 2021-04-22 · Beschlussvorlage · öffentlich
Begründung der Dringlichkeit: Auf Grund umfangreicher verwaltungsinterner Abstimmungen konnte die Vorlage nicht früher eingereicht werden.
Die Prüfung und Erstellung des Jahresabschlussberichts durch den Wirtschaftsprüfer hat sich durch den ersten Lockdown verzögert, so dass die letzte Sitzung der vorherigen Ratsperiode im Herbst 2020 nicht erreicht werden konnte.
Die Wirtschaftsprüfer nehmen die Arbeiten zum Jahresabschluss 2020 im Mai 2021 auf. Der Jahresabschluss 2019 soll zwingend noch vor der Prüfung des Folgejahres abgeschlossen sein, so dass die Beratung schnellstmöglich erfolgen soll.
Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2019 der eigenbetriebs-ähnlichen Einrichtung Städtisches Gebäudemanagement Bonn ist vom Rat der Stadt gemäß § 4 c) Eigenbetriebsverordnung und § 4 der Betriebssatzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Städtisches Gebäudemanagement Bonn (SGB) festzustellen.
Der Wirtschaftsprüfer hat den Jahresabschluss zum 31.12.2019 geprüft und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfung hat zu keiner Beanstandung geführt.
Die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, der Anhang und der Lagebericht sind dem beigefügten Bericht des Wir
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._
—— Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW vom 06.05.2021
5.26 Feststellung des Jahresabschlusses des Städtischen Gebäudemanagements Bonn (SGB) für das Wirtschaftsjahr 2019; Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung sowie über die Entlastung der Betriebsleitung bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen
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Abstimmungsergebnis: bei Anerkennung der TO abgesetzt
Die bei Anerkennung der Tagesordnung abgesetzte Vorlage hatte folgenden Wortlaut:
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft RSM GMBH Kenntnis und stellt den Jahresabschluss 2019 des SGB nebst Anhang und Lagebericht mit einer Bilanzsumme von 891.135 TEUR und einem handelsrechtlichen Jahresfehlbetrag von 8.244 TEUR fest.
wird mit der allgemeinen Rücklage des SGB verrechnet.
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—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 28.06.2021
5.64 Feststellung des Jahresabschlusses des Städtischen Gebäudemanagements Bonn (SGB) für das Wirtschaftsjahr 2019; Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung sowie über die Entlastung der Betriebsleitung ungeändert beschlossen
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Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen BBB
Beschluss:
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft RSM GMBH Kenntnis und stellt den Jahresabschluss 2019 des SGB nebst Anhang und Lagebericht mit einer Bilanzsumme von 891.135 TEUR und einem handelsrechtlichen Jahresfehlbetrag von 8.244 TEUR fest.
wird mit der allgemeinen Rücklage des SGB verrechnet.
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