Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=10219) # Feststellung des Jahresabschlusses des Städtischen Gebäudemanagements Bonn (SGB) für das Wirtschaftsjahr 2019; Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung sowie über die Entlastung der Betriebsleitung 210214 · 2021-04-22 · Beschlussvorlage · öffentlich ## Sachverhalt 1. Der Rat nimmt von dem Prüfungsergebnis der bestellten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft RSM GMBH Kenntnis und stellt den Jahresabschluss 2019 des SGB nebst Anhang und Lagebericht mit einer Bilanzsumme von 891.135 TEUR und einem handelsrechtlichen Jahresfehlbetrag von 8.244 TEUR fest. 1. Der handelsrechtliche Jahresfehlbetrag 2019 in Höhe von 8.244 TEUR wird mit der allgemeinen Rücklage des SGB verrechnet. 1. Der Betriebsleitung des SGB wird für das Jahr 2019 Entlastung erteilt. ## Beschlussvorschlag 1. Der Rat nimmt von dem Prüfungsergebnis der bestellten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft RSM GMBH Kenntnis und stellt den Jahresabschluss 2019 des SGB nebst Anhang und Lagebericht mit einer Bilanzsumme von 891.135 TEUR und einem handelsrechtlichen Jahresfehlbetrag von 8.244 TEUR fest. 2. Der handelsrechtliche Jahresfehlbetrag 2019 in Höhe von 8.244 TEUR wird mit der allgemeinen Rücklage des SGB verrechnet. 3. Der Betriebsleitung des SGB wird für das Jahr 2019 Entlastung erteilt. ## Begründung Begründung der Dringlichkeit: Auf Grund umfangreicher verwaltungsinterner Abstimmungen konnte die Vorlage nicht früher eingereicht werden. Die Prüfung und Erstellung des Jahresabschlussberichts durch den Wirtschaftsprüfer hat sich durch den ersten Lockdown verzögert, so dass die letzte Sitzung der vorherigen Ratsperiode im Herbst 2020 nicht erreicht werden konnte. Die Wirtschaftsprüfer nehmen die Arbeiten zum Jahresabschluss 2020 im Mai 2021 auf. Der Jahresabschluss 2019 soll zwingend noch vor der Prüfung des Folgejahres abgeschlossen sein, so dass die Beratung schnellstmöglich erfolgen soll. Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2019 der eigenbetriebs-ähnlichen Einrichtung Städtisches Gebäudemanagement Bonn ist vom Rat der Stadt gemäß § 4 c) Eigenbetriebsverordnung und § 4 der Betriebssatzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Städtisches Gebäudemanagement Bonn (SGB) festzustellen. Der Wirtschaftsprüfer hat den Jahresabschluss zum 31.12.2019 geprüft und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfung hat zu keiner Beanstandung geführt. Die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, der Anhang und der Lagebericht sind dem beigefügten Bericht des Wir _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._ ## Beratungsfolge - 2021-04-22 · Betriebsausschuss SGB · bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt - 2021-05-06 · Rat · bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt - 2021-06-23 · Betriebsausschuss SGB · ungeändert beschlossen - 2021-06-24 · Rat · wg. Sitzungsabbruch nicht behandelt (vertagt) - 2021-06-28 · Rat · ungeändert beschlossen ## Beschlusstexte (amtlich) ### 2021-05-06 · Rat —— Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW vom 06.05.2021 5.26 Feststellung des Jahresabschlusses des Städtischen Gebäudemanagements Bonn (SGB) für das Wirtschaftsjahr 2019; Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung sowie über die Entlastung der Betriebsleitung bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen 210214 Abstimmungsergebnis: bei Anerkennung der TO abgesetzt Die bei Anerkennung der Tagesordnung abgesetzte Vorlage hatte folgenden Wortlaut: 1. Der Rat nimmt von dem Prüfungsergebnis der bestellten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft RSM GMBH Kenntnis und stellt den Jahresabschluss 2019 des SGB nebst Anhang und Lagebericht mit einer Bilanzsumme von 891.135 TEUR und einem handelsrechtlichen Jahresfehlbetrag von 8.244 TEUR fest. 2. Der handelsrechtliche Jahresfehlbetrag 2019 in Höhe von 8.244 TEUR wird mit der allgemeinen Rücklage des SGB verrechnet. 3. Der Betriebsleitung des SGB wird für das Jahr 2019 Entlastung erteilt. Seite 1 von 1 ### 2021-06-28 · Rat —— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 28.06.2021 5.64 Feststellung des Jahresabschlusses des Städtischen Gebäudemanagements Bonn (SGB) für das Wirtschaftsjahr 2019; Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung sowie über die Entlastung der Betriebsleitung ungeändert beschlossen 210214 Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen BBB Beschluss: 1. Der Rat nimmt von dem Prüfungsergebnis der bestellten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft RSM GMBH Kenntnis und stellt den Jahresabschluss 2019 des SGB nebst Anhang und Lagebericht mit einer Bilanzsumme von 891.135 TEUR und einem handelsrechtlichen Jahresfehlbetrag von 8.244 TEUR fest. 2. Der handelsrechtliche Jahresfehlbetrag 2019 in Höhe von 8.244 TEUR wird mit der allgemeinen Rücklage des SGB verrechnet. 3. Der Betriebsleitung des SGB wird für das Jahr 2019 Entlastung erteilt. Seite 1 von 1