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Entlastung des Betriebsausschusses SGB für das Wirtschaftsjahr 2019

210215 · 2021-05-06 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

Dem Betriebsausschuss SGB wird für das Wirtschaftsjahr 2019 Entlastung erteilt.

Beschlussvorschlag

Dem Betriebsausschuss SGB wird für das Wirtschaftsjahr 2019 Entlastung erteilt.

Begründung

Gemäß § 4 c) der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) hat der Rat der Bundesstadt Bonn eine Entscheidung über die Entlastung des Betriebsausschusses zu treffen.

Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2019 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Städtisches Gebäudemanagement Bonn ist vom Rat der Stadt gemäß § 4 c) Eigenbetriebsverordnung und § 4 der Betriebssatzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Städtisches Gebäudemanagement Bonn (SGB) festzustellen.

Der Wirtschaftsprüfer hat den Jahresabschluss zum 31.12.2019 geprüft und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfung hat zu keiner Beanstandung geführt.

Die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, der Anhang und der Lagebericht sind dem Bericht des Wirtschaftsprüfers RSM GmbH zu entnehmen, der dem Rat in gleicher Sitzung vorgelegt wird (vgl. DS-Nr.: __210214__ ).

Bei dem Jahresfehlbetrag handelt es sich um ein handelsrechtliches Ergebnis. Die Höhe des Jahresfehlbetrages ergibt sich daraus, dass dem SGB über den reinen Betriebskostenzuschuss hinaus die Liquidität zur Tilgung

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2021-06-28 · Rat

—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 28.06.2021

5.69 Entlastung des Betriebsausschusses SGB für das Wirtschaftsjahr 2019 ungeändert beschlossen

210215

Abstimmungsergebnis: einstimmig, bei Nichtbeteiligung der Mitglieder des Betriebsausschusses SGB

Beschluss:

Dem Betriebsausschuss SGB wird für das Wirtschaftsjahr 2019 Entlastung erteilt.

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