Originalquelle: ALLRIS-Original
210216 · 2021-06-10 · Beschlussvorlage · öffentlich
__Anlass__
Im Auftrag der Eigentümerin der Flurstücke 1523, 1524 und Teilflächen 1219 und 1525, Flur 9, Gemarkung Muffendorf unter Einbeziehung des städtischen Flurstücks Nr. 1522 im Ortsteil Heiderhof wurde mit Schreiben vom 14.09.2020 die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für die betreffenden Grundstücke bzw. Teilflächen beantragt. Das städtische Flurstück wird zurzeit als PKW-Stellplatzanlage genutzt (ca. 60 Stellplätze) und eignet sich aufgrund des Zuschnitts und einer Größe von ca. 1100 m² nur bei Einbeziehen der genannten Privatgrundstücke für eine bauliche Entwicklung.
__Beschreibung des Plangebiets__
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von circa 6700 m² und befindet sich im Stadtbezirk Godesberg, Ortsteil Heiderhof. Es wird begrenzt im Norden durch den Baukörper Akazienweg 18, im Osten durch die Bestandsbebauung des einzelhandelsorientierten Heiderhof-Centers, wobei der nördliche Bereich, der für Stellplätze genutzt wird, mit in den Geltungsbereich des hier aufzustellenden Vorhaben- und Erschließungsplanes aufgenommen wird. Im Süden wird das Plangebiet umgrenzt durch die kirchliche genutzte Gemeinbedarfsfläche
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=sachverhalt und offset des Eintrags in weiter._
—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen vom 10.06.2021 6.19 Zielbeschluss über die Erweiterung des Ortsteilzentrums Heiderhof durch Einzelhandel und Wohnen in einem Bereich am Akazienweg westlich des „Heiderhof Center“, Ortsteil Heiderhof, Stadtbezirk Bad Godesberg vertagt 210216 Abstimmungsergebnis: mit Mehrheit gegen CDU vertagt Beschluss:
Grundstückseigentümerin zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6914-1 gemäß § 12 BauGB im Vollverfahren wird zugestimmt. Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB wird durchgeführt.
Stärkung des Nahversorgungszentrums Heiderhof und der eher geringen Anzahl an neuen Wohneinheiten mit mittlerer Priorität eingestuft. Seite 1 von 1
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 16.06.2021
7.3 Zielbeschluss über die Erweiterung des Ortsteilzentrums Heiderhof durch Einzelhandel und Wohnen in einem Bereich am Akazienweg westlich des „Heiderhof Center“, Ortsteil Heiderhof, Stadtbezirk Bad Godesberg vertagt
210216
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Die Beschlussvorlage wurde vertagt.
Die vertagte Beschlussvorlage hat folgenden Wortlaut:
Grundstückseigentümerin zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6914-1 gemäß § 12 BauGB im Vollverfahren wird zugestimmt. Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB wird durchgeführt.
Stärkung des Nahversorgungszentrums Heiderhof und der eher geringen Anzahl an neuen Wohneinheiten mit mittlerer Priorität eingestuft.
Seite 1 von 1
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 01.09.2021
7.2 Zielbeschluss über die Erweiterung des Ortsteilzentrums Heiderhof durch Einzelhandel und Wohnen in einem Bereich am Akazienweg westlich des „Heiderhof Center“, Ortsteil Heiderhof, Stadtbezirk Bad Godesberg ungeändert beschlossen
210216
Abstimmungsergebnis: angenommen mit Mehrheit gegen BBB und AfD
Empfehlung:
Grundstückseigentümerin zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6914-1 gemäß § 12 BauGB im Vollverfahren wird zugestimmt. Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB wird durchgeführt.
Stärkung des Nahversorgungszentrums Heiderhof und der eher geringen Anzahl an neuen Wohneinheiten mit mittlerer Priorität eingestuft.
Seite 1 von 1
—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen vom 02.09.2021
8.6 Zielbeschluss über die Erweiterung des Ortsteilzentrums Heiderhof durch Einzelhandel und Wohnen in einem Bereich am Akazienweg westlich des „Heiderhof Center“, Ortsteil Heiderhof, Stadtbezirk Bad Godesberg geändert beschlossen
210216
Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit gegen BBB geändert beschlossen.
Empfehlung: 1.Dem Antrag der Arealis Immobilien KG im Auftrag der Grundstückseigentümerin zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6914-1 gemäß § 12 BauGB im Vollverfahren wird zugestimmt. Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB wird durchgeführt.
2.Das Verfahren wird aufgrund der Bedeutung für den Ortsteil bei gleichzeitiger Stärkung des Nahversorgungszentrums Heiderhof und der eher geringen Anzahl an neuen Wohneinheiten mit mittlerer Priorität eingestuft.
Dem Zielbeschlussvorschlag wird mit folgenden zusätzlichen Maßgaben zugestimmt:
kleineren Parkplatzfläche soll gewährleistet werden.
_Gekürzt (4124 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:49752?offset=1200_
—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 16.09.2021
5.18 Zielbeschluss über die Erweiterung des Ortsteilzentrums Heiderhof durch Einzelhandel und Wohnen in einem Bereich am Akazienweg westlich des „Heiderhof Center“, Ortsteil Heiderhof, Stadtbezirk Bad Godesberg geändert beschlossen
210216
Abstimmungsergebnis: geändert, wie Planungsausschuss (02.09) vorbehaltlich der Beratung im Umweltausschuss am 23.09 mit ziffernweiser Abstimmung: Vorlage: Ziffern 1 und 2: einstimmig Maßgaben: Ziffern 1, 2 und 3: einstimmig bei Nichtbeteiligung BBB Ziffer 4: Mehrheit gegen FDP bei Nichtbeteiligung BBB Ziffern 5 und 6: Mehrheit gegen CDU, FDP und AfD bei Nichtbeteiligung BBB Ziffer 7: einstimmig bei Enth. FDP
Beschluss:
Grundstückseigentümerin zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6914-1 gemäß § 12 BauGB im Vollverfahren wird zugestimmt. Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB wird durchgeführt.
Stärkung des Nahversorgungszentrums Heiderhof und der eher geringen Anzahl an
_Gekürzt (2574 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:49878?offset=1200_
Sachverhalt
Mündliche Begründung
Beschlussvorschlag
Dem Zielbeschlussvorschlag wird mit folgenden zusätzlichen Maßgaben zugestimmt: