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Einleitungsbeschluss sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6918-4 “Kennedyallee Nr. 62-72“, Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Plittersdorf, Kennedyallee

210222 · 2021-04-21 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

  1. Dem Antrag der Gerch Group AG (bei Antragstellung Marathon 1. bis 4. Vorrats GmbH) vom 15.08.2018 auf Einleitung des Planverfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (Nr. 6918-4) für ein Gebiet im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Plittersdorf, zwischen den Straßen Kennedyallee, Ahrstraße und Moselstraße, als teilweise Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8118-64, wird gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) entsprochen. Das Planverfahren wird auf der Grundlage des § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung durchgeführt.
  2. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 6918-4 der Bundesstadt Bonn für ein Gebiet im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Plittersdorf, zwischen den Straßen Kennedyallee, Ahrstraße und Moselstraße ist gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch einschließlich seiner Begründung öffentlich auszulegen.

Beschlussvorschlag

  1. Dem Antrag der Gerch Group AG (bei Antragstellung Marathon 1. bis 4. Vorrats GmbH) vom 15.08.2018 auf Einleitung des Planverfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (Nr. 6918-4) für ein Gebiet im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Plittersdorf, zwischen den Straßen Kennedyallee, Ahrstraße und Moselstraße, als teilweise Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8118-64, wird gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) entsprochen. Das Planverfahren wird auf der Grundlage des § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung durchgeführt.
  2. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 6918-4 der Bundesstadt Bonn für ein Gebiet im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Plittersdorf, zwischen den Straßen Kennedyallee, Ahrstraße und Moselstraße ist gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch einschließlich seiner Begründung öffentlich auszulegen.

Begründung

__Plangebiet__

Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6918-4 mit einer Gesamtgröße von ca. 3, 2 ha liegt im Stadtbezirk Bad Godesberg, am westlichen Rand des Ortsteils Plittersdorf. Das rechteckig geformte Plangebiet wird im Nordwesten durch die Kennedyallee , im Südosten durch die Ahrstraße sowie im Südwesten und im Nordosten durch die rückwärtigen Grundstücksfreiflächen der Nachbarbebauung an der Ahrstraße , bzw. an der Moselstraße begrenzt. Das Gelände ist topographisch kaum bewegt und liegt in Höhen von rund 62.30 m ü.NHN.

Innerhalb des Plangebietes befindet sich derzeit ein im Jahr 1971 fertiggestellter Bürokomplex mit II bis XII Geschossen, der aktuell noch von der Postbank AG genutzt wird. Es handelt sich um ein rechteckförmiges Verwaltungsgebäude in einer Größenordnung von ca. 207 m x 65 m. Das Gebäude wurde viergeschossig an der Kennedyallee , dreigeschossig an der Ahrstraße und im Übrigen zweigeschossig, mit einem mittig gelegenen, pyramidenförmig angelegten, zwölfgeschossigen Baukörper errichtet. Drei Atriumhöfe sind bis auf ein Niveau von ca. 59, 00 m ü.NHN abgesenkt.

Das Gebäude ist derzeit durch eine eingeschossige, teiloffene Tiefg

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Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2021-04-27 · Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen

—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen vom 27.04.2021 6.17 Einleitungsbeschluss sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6918-4 “Kennedyallee Nr. 62- 72“, Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Plittersdorf, Kennedyallee geändert beschlossen 210222 Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen FDP und BBB bei Enthaltung Linke Beschluss:

  1. Dem Antrag der Gerch Group AG (bei Antragstellung Marathon 1. bis 4.

Vorrats GmbH) vom 15.08.2018 auf Einleitung des Planverfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (Nr. 6918-4) für ein Gebiet im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Plittersdorf, zwischen den Straßen Kennedyallee, Ahrstraße und Moselstraße, als teilweise Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8118-64, wird gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) entsprochen. Das Planverfahren wird auf der Grundlage des § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung durchgeführt.

  1. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 6918-4 der Bundesstadt

Bonn für ein Gebiet im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Plittersdorf, zwischen den Straßen Kennedyallee, Ahrstraße und Moselstraße ist gemäß § 3 Abs. 2 Bauge

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2021-04-28 · Bezirksvertretung Bad Godesberg

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 28.04.2021 8.4 Einleitungsbeschluss sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6918-4 “Kennedyallee Nr. 62- 72“, Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Plittersdorf, Kennedyallee geändert beschlossen 210222 Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen BBB und FDP Anhörung:

  1. Dem Antrag der Gerch Group AG (bei Antragstellung Marathon 1. bis 4.

Vorrats GmbH) vom 15.08.2018 auf Einleitung des Planverfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (Nr. 6918-4) für ein Gebiet im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Plittersdorf, zwischen den Straßen Kennedyallee, Ahrstraße und Moselstraße, als teilweise Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8118-64, wird gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) entsprochen. Das Planverfahren wird auf der Grundlage des § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung durchgeführt.

  1. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 6918-4 der Bundesstadt Bonn

für ein Gebiet im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Plittersdorf, zwischen den Straßen Kennedyallee, Ahrstraße und Moselstraße ist gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch einschließlich seiner Be

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2021-05-06 · Rat

—— Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW vom 06.05.2021

5.9 Einleitungsbeschluss sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6918-4 “Kennedyallee Nr. 62- 72“, Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Plittersdorf, Kennedyallee geändert beschlossen

210222

Abstimmungsergebnis: geändert, wie AA-05 und Ausschuss für Wohnen Planung und Bauen vom 27.04.21 und BV Bad Godesberg vom 28.04.21 unter Berücksichtigung von ST-03, Mehrheit gegen FDP und BBB bei Enth. CDU, vorbehaltlich der Beratung im Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda am 01.06.21

Beschluss:

  1. Dem Antrag der Gerch Group AG (bei Antragstellung Marathon 1. bis 4.

Vorrats GmbH) vom 15.08.2018 auf Einleitung des Planverfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (Nr. 6918-4) für ein Gebiet im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Plittersdorf, zwischen den Straßen Kennedyallee, Ahrstraße und Moselstraße, als teilweise Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8118-64, wird gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) entsprochen. Das Planverfahren wird auf der Grundlage des § 13a BauGB als Bebauungsplan de

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Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

210222-01 AA Änderungsantrag CDU-Fraktion: Einleitungsbeschluss sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6918-4 “Kennedyallee Nr. 62-72“, Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Plittersdorf, KennedyalleeAntrag zur Vorlage 210222

Sachverhalt

Erfolgt mündlich.

Beschlussvorschlag

Der Beschlussvorschlag wird um eine Ziff. 3 ergänzt mit dem Auftrag an die Verwaltung, nicht nur in der Planung durch die Festsetzung der schutzwürdigen Bäume, sondern auch während der Durchführung des Bauvorhabens Maßnahmen zum Erhalt des Baumbestandes zu ergreifen und diese zu kontrollieren.

210222-02 AA Einleitungsbeschluss sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6918-4 “Kennedyallee Nr. 62-72“, Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Plittersdorf, KennedyalleeAntrag zur Vorlage 210222

Sachverhalt

Die Begründung erfolgt mündlich.

Beschlussvorschlag

Der öffentlichen Auslage wird unter der Erfüllung folgender Maßgaben zugestimmt:

  1. Der dauerhafte Erhalt der Spielplätze wird festgeschrieben.
  2. Die lokale Versickerung von Niederschlagswasser, insbesondere von Dachflächen und Promenade soll sichergestellt werden.
  3. Eine weitergehende Verkleinerung des Grundrisses der geplanten Tiefgarage, mit dem Ziel sie auf die bisherigen Ausmaße der Ausschachtung zu reduzieren und auf die Ausfahrt auf die Ahrstraße zu verzichten, wird geprüft .
  4. Um einen der Quartiersplätze wird eine Fläche zur Ansiedlung von lokalem Gewerbe (wie z. B. Café und ähnlichem) eingeplant und realisiert. .

210222-04 AA Einleitungsbeschluss sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6918-4 “Kennedyallee Nr. 62-72“, Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Plittersdorf, KennedyalleeAntrag zur Vorlage 210222

Sachverhalt

zu 1. Bei dem geplanten Gebiet handelt es sich um eines der Gebiete in Bad Godesberg mit den höchsten Temperaturen. Um den Grünstreifen in Gänze erhalten zu können, müssen die Punkthäuser versetzt oder die Geschossbreite verkleinert werden. zu 2. Mit dem Hinweis auf das Klimakataster muss zumindest der 1: 1 Ausgleich der gefällten Bäume folgen.

Bei den zu fällenden Bäumen handelt es sich teilweise um große Bäume. Diese produzieren nicht nur viel mehr Sauerstoff, sondern kühlen zusätzlich die Luft und dienen als Luftfilter. zu 3. Neben dem Vorhaben an der Kennedyallee soll ein weiteres Bürogebäude(BSI) mit bis zu 1050 Arbeitsplätzen entstehen. Bereits heute gibt es immer wieder Verkehrsprobleme im genannten Bereich.

Deshalb muss schnellstmöglich mit der Umsetzung des Verkehrskonzeptes begonnen werden.

Beschlussvorschlag

Nachverhandlungen Kennedyallee 62-72

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Investor so zu verhandeln, dass durch eine geänderte Gebäudeform die Grünstreifen von Bebauung freigehalten werden.
  1. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Investor zu vereinbaren, dass alle zu fällenden Bäume im Ausgleich mindestens 1: 1, besser jedoch im Verhältnis 1: 2 ersetzt werden.
  1. Die Verwaltung wird aufgefordert, in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung darzulegen, wie das Verkehrskonzept in Plittersdorf/Hochkreuz aussieht und wann die Umsetzung beginnt.

210222-03 ST Einleitungsbeschluss sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6918-4 “Kennedyallee Nr. 62-72“, Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Plittersdorf, Kennedyallee

Stellungnahme der Verwaltung

Zu den Änderungsanträgen Nr. 210222-01 AA und 210222-02 AA zum Einleitungsbeschluss sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6918-4 „Kennedyallee Nr. 62-72, Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Plittersdorf nimmt die Verwaltung – nach erster Erörterung mit der Vorhabenträgerin - wie folgt Stellung:

__Zum Änderungsantrag 210222-01 AA der CDU-Fraktion__

“Der Beschlussvorschlag wird um eine Ziff. 3 ergänzt mit dem Auftrag an die Verwaltung, nicht nur in der Planung durch die Festsetzung der schutzwürdigen Bäume, sondern auch während der Durchführung des Bauvorhabens Maßnahmen zum Erhalt des Baumbestandes zu ergreifen und diese zu kontrollieren."

Die zu erhaltenden Bäume im Plangebiet sind in der Bebauungsplanzeichnung einzeln mit der Festsetzung „Erhalt von Einzelbäumen“ festgesetzt. Mit textlichen Festsetzungen wird gesichert, dass die so festgesetzten Bäume dauerhaft zu erhalten sind.

Ein Teil der so festgesetzten Bäume ist nach fachlicher Prüfung unter Berücksichtigung baumpflegerischer Maßnahmen zu erhalten. Diese Bäume sind mit den durchzuführenden Maßnahmen gemäß Gutachten „Neubeurteilung des Baumbestands im Grenzbereich zur Tiefg

_Gekürzt._

210222-05 AA Einleitungsbeschluss sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6918-4 “Kennedyallee Nr. 62-72“, Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Plittersdorf, KennedyalleeAntrag zur Vorlage 210222

Sachverhalt

Bäume sind Klimaschützer und verbessern zudem Mikroklima und Lebensqualität. Die Erhaltung der Grünstreifen ist daher elementar.

Eine Anhebung des Energiestandards ist vor dem Hintergrund einer Klimaneutralität bis 2035 wichtig, denn die Gebäude werden lange über diesen Zeitpunkt hinaus stehen.

Beschlussvorschlag

  1. Die Bebauung der beiden Gehölzstreifen soll gegenüber der aktuellen Planung deutlich zurückgenommen werden. Die Zahl der geplanten Wohneinheiten bleibt dabei vollständig erhalten.

1a) Sollte Ziffer 1 eine vollständige Neuplanung notwendig machen, wird alternativ folgender Beschluss gefasst:

Alle bestandsgeschützen Bäume werden in Form von großkronigen Bäumen ersetzt, was eine anrechenbare Ersatzpflanzung oberhalb der Tiefgaragendecke ausschließt. Die Bäume, die einen größeren Stammumfang als 2 Meter aufweisen, werden im Verhältnis 1: 2 ersetzt. Die Ersatzpflanzungen werden nach Möglichkeit ortsnah vorgenommen, vorrangig als neue Alleebäume an der Kennedyalle oder an der Ahrstraße. Sträucher und kleinwüchsige Bäume sind im Bereich oberhalb der Tiefgarage dennoch erwünscht.

  1. Die Verwaltung verhandelt mit dem Investor mit dem Ziel, die Gebäude im KfW-Effizienzhausstandard 40 zu errichten.