Originalquelle: ALLRIS-Original
210228 · 2021-04-13 · Beschlussvorlage · öffentlich
Stimmberechtigte/-r Teilnehmer/-in
Stellvertretende/-r Teilnehmer/-in
3.BBm Jochen Reeh-Schall
4 ……………….
Stimmberechtigte/-r Teilnehmer/-in Stellvertretende/-r Teilnehmer/-in
Begründung der Dringlichkeit: Die Vorlage ist dringlich. Auf Grund der umfangreichen und komplexen Abstimmung konnte die Vorlage nicht rechtzeitig eingereicht werden. Eine Nichtbehandlung der Vorlage führt zu einer Verzögerung des Zeitplans für das Projekt. Bei Nichteinhaltung des Zeitplans ist der Abruf von Fördermitteln der Städtebauförderung in Höhe von 12 Mio € gefährdet.
Zu 1. Die Verwaltung wurde beauftragt, für das Projekt „Neugestaltung Bonner Rheinufer im Abschnitt Zweite Fährgasse bis Rosental“ auf Grundlage der Aussagen des Masterplans Innere Stadt Bonn für den Förderantrag auf Städtebaufördermittel ein neues Wettbewerbsverfahren durchzuführen, um einen geeigneten Vorentwurf für diesen Bereich zu erhalten, auf dem die weitere Planung und Umsetzung aufbauen kann (DS-Nr. __201202__ ).
Zur Durchführung des Wettbewerbsverfahrens ist der Beschluss einer Auslobung notwendig. Diese regelt das vorgesehene Verfahren für alle Beteiligten und konkretisiert die Aufgabe für die Wettbewerbsteilnehmer sowie die verbindlich zu beachtende Rahmenbedingung. Daneben fließen die Anregungen der Bürgerinnen und Bürger aus dem vo
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 13.04.2021 8.8 Masterplan 2.0 - Wettbewerb Rheinuferpromenade Bonn geändert beschlossen 210228 Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen CDU, Bzv. Fahrenholtz bei Enthaltung FDP geändert und mit Behandlung in 1. Lesung Ergebnis der Anhörung:
Wettbewerb zur Neugestaltung der Rheinuferpromenade zwischen Rosental und Zweiter Fährgasse werden beschlossen. 1a. Das Verkehrskonzept wird wie folgt geändert: Der Bereich Brassertufer/Rathenauufer zwischen Rheingasse und Rampenauffahrt Zweite Fährgasse wird in Radweg und Fußgängerzone aufgeteilt und entsprechend gewidmet. Die Befahrung der Fußgängerzone in südlicher Richtung ist für Sonderverkehre entsprechend den Regelungen der City- Fußgängerzone zugelassen (Taxen, Fahrten für Menschen mit Behinderungen, Lieferverkehr zu eingeschränkten Zeiten,... in Schrittgeschwindigkeit) Darüberhinaus dürfen Reisebusse den Bereich zur Erreichung der Sonderhaltebuchten befahren. Die Verwaltung prüft, ob Linksabbieger aus Richtung Norden an der Ersten und Zweiten Fährgasse möglich sind.
_Gekürzt (3463 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:52035?offset=1200_
—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger vom 14.04.2021 8.1 Masterplan 2.0 - Wettbewerb Rheinuferpromenade Bonn ohne Votum - mit Maßgabe 210228 Zu diesem Tagesordnungspunkt findet am 05.05.2021 eine Sondersitzung des Ausschusses statt. Seite 1 von 1
—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr vom 20.04.2021 7.1 Masterplan 2.0 - Wettbewerb Rheinuferpromenade Bonn geändert beschlossen 210228 Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen BBB Anhörung: 1.Die Grundzüge der Inhalte der Aufgabenstellung der Auslobung für den Wettbewerb zur Neugestaltung der linksrheinischen Rheinuferpromenade zwischen Rosental und Zweiter Fährgasse werden inklusive der geänderten Verkehrsführung entsprechend Ziffer 2. beschlossen. 2.Der gesamte Bereich der Rheinuferpromenade zwischen Rosental und Zweiter Fährgasse ist grundsätzlich den Fußgänger*innen und Radfahrer*innen vorzubehalten. Ausnahmen sind vorzusehen für 1.Anlieger*innen zu deren Häusern inklusive Anlieferungen, sofern diese nur über die Rheinuferpromenade möglich sind, 2.das Erreichen von vorzusehenden Sonderhalteplätzen zu den An- und Abfahrtstellen der Rheinschifffahrt für Busse, Taxen und MIV- Fahrten für Menschen mit Gehbehinderungen, 3.den Bereich zwischen Josefstraße und Rheingasse mit der Ein- /Ausfahrt der Operngarage möglichst ausschließlich in Nord-Süd- Richtung. Für das Befahrung der Rheinuferpromenade mit MIV bei diesen erwähnten Ausnahmetatbeständen
_Gekürzt (9727 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:52126?offset=1200_
—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen vom 27.04.2021 7.1 Masterplan 2.0 - Wettbewerb Rheinuferpromenade Bonn geändert beschlossen 210228 Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen BBB Beschluss: 1.Die Grundzüge der Inhalte der Aufgabenstellung der Auslobung für den Wettbewerb zur Neugestaltung der linksrheinischen Rheinuferpromenade zwischen Rosental und Zweiter Fährgasse werden inklusive der geänderten Verkehrsführung entsprechend Ziffer 2. beschlossen. 2.Der gesamte Bereich der Rheinuferpromenade zwischen Rosental und Zweiter Fährgasse ist grundsätzlich den Fußgänger*innen und Radfahrer*innen vorzubehalten. Ausnahmen sind vorzusehen für
sofern diese nur über die Rheinuferpromenade möglich sind,
An- und Abfahrtstellen der Rheinschifffahrt für Busse, Taxen und MIV-Fahrten für Menschen mit Gehbehinderungen,
/Ausfahrt der Operngarage möglichst ausschließlich in Nord- Süd-Richtung. Für das Befahrung der Rheinuferpromenade mit MIV bei diesen erwähnten Ausnahmetatbe
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—— Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW vom 06.05.2021
5.4 Masterplan 2.0 - Wettbewerb Rheinuferpromenade Bonn geändert beschlossen
210228
Abstimmungsergebnis: geändert, wie AA-06, ziffernweise Abstimmung: Ziffer 1: Mehrheit gegen CDU, FDP und BBB Ziffer 2: Mehrheit gegen CDU, FDP und BBB Ziffer 3: Mehrheit gegen BBB Ziffer 4 a-d: Mehrheit gegen BBB Ziffer 4 e: Mehrheit gegen CDU, FDP und BBB
Beschluss:
Mobilität und Verkehr [210228-03 AA] zum Verkehrskonzept zu berücksichtigen, indem sie folgenden Passus in die Auslobung aufnimmt: a. Der gesamte Bereich der Rheinuferpromenade zwischen Rosental und Zweiter Fährgasse ist grundsätzlich den Fußgänger*innen und Radfahrer*innen vorzubehalten. Ausnahmen sind vorzusehen für: i. Anlieger*innen zu deren Häusern inklusive Anlieferungen, sofern diese nur über die Rheinuferpromenade möglich sind, ii. das Erreichen von vorzusehenden Sonderhalteplätzen zu den An- und Abfahrtstellen der Rheinschifffahrt für Busse, Taxen und MIV- Fahrten für Menschen mit Behinderungen, iii. den Bere
_Gekürzt (10339 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:56286?offset=1200_
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 18.05.2021 8.2 Masterplan 2.0 - Wettbewerb Rheinuferpromenade Bonn geändert beschlossen 210228 Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen CDU, AfD, FDP und Herrn Fahrenholtz Ergebnis der Anhörung:
Mobilität und Verkehr [210228-03 AA] zum Verkehrskonzept zu berücksichtigen, indem sie folgenden Passus in die Auslobung aufnimmt: a. Der gesamte Bereich der Rheinuferpromenade zwischen Rosental und Zweiter Fährgasse ist grundsätzlich den Fußgänger*innen und Radfahrer*innen vorzubehalten. Ausnahmen sind vorzusehen für: i. Anlieger*innen zu deren Häusern inklusive Anlieferungen, sofern diese nur über die Rheinuferpromenade möglich sind, ii. das Erreichen von vorzusehenden Sonderhalteplätzen zu den An- und Abfahrtstellen der Rheinschifffahrt für Busse, Taxen und MIV- Fahrten für Menschen mit Behinderungen, iii. den Bereich zwischen Josefstraße und Rheingasse mit der Ein-/Ausfahrt der Operngarage möglichst ausschließlich in Nord-Süd-Richtung. Für die Befahrung der Rheinuferpromenade mit MIV bei diesen erwähnten Ausnahmetatbeständen ist Schrittge
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Sachverhalt
Die Schiffsanleger sollten erreichbar bleiben. Es gibt aber keinen Grund für MIV-Durchgangsverkehre am Rheinufer, wenn man ernsthaft das Ziel verfolgt, den Rhein besser in die Stadt einzubinden und zu einen attraktiven Freizeitraum und Tourismusmagneten zu machen.
Die wenigen verbleibenden Sonderverkehre in Schrittgeschwindigkeit würden erlauben, das gesamte Rheinufer niveaugleich zu gestalten und eine hohe Aufenthaltsqualität zu bieten.
Die Anlieger aus Erster und Zweiter Fährgasse sollten nach Möglichkeit eine Zufahrstmöglichkeit von der Adenauerallee auch aus Richtung Norden zu ihren privaten Parkplätzen erhalten. Sollte das nicht über Linksabbieger möglich sein, müssten die Anlieger der Ersten Fährgasse eine Sondererlaubnis für das Brassertufer (Richtung Süden) erhalten. Für die ‚Anlieger der Zweiten Fährgasse besteht die Möglichkeit eine U-Turns in Höhe der Tempelgasse.
Beschlussvorschlag
Das Verkehrskonzept wird wie folgt geändert:
Der Bereich Brassertufer/Rathenauufer zwischen Rheingasse und Rampenauffahrt Zweite Fährgasse wird in Radweg und Fußgängerzone aufgeteilt und entsprechend gewidmet.
Die Befahrung der Fußgängerzone in südlicher Richtung ist für Sonderverkehre entsprechend den Regelungen der City-Fußgängerzone zugelassen (Taxen, Fahrten für Menschen mit Behinderungen, Lieferverkehr zu eingeschränkten Zeiten, ... in Schrittgeschwindigkeit) Darüberhinaus dürfen Reisebusse den Bereich zur Erreichung der Sonderhaltebuchten befahren.
Die Verwaltung prüft, ob Linksabbieger aus Richtung Norden an der Ersten und Zweiten Fährgasse möglich sind.
Sachverhalt
Die Verwaltung gibt folgende ergänzenden Informationen zur Vorlage:
__Zeitplan__
Um den ehrgeizigen Zeitplan bis zur Umsetzung der Neugestaltung zu halten, ist der Start des Vergabeverfahrens inklusive eines landschaftsplanerischen Wettbewerbs im Mai 2021 zwingend erforderlich. Nur so kann sichergestellt werden, dass die beantragten Fördermittel in der Höhe von ca. 12 Mio. € fristgerecht abgerufen werden.
__Text der Auslobung__
Aufgrund der noch auszuwertenden Beteiligung und deren Aufnahme in die Auslobung konnte die vollständig ausformulierte Auslobung bisher noch nicht eingebracht werden. Ebenfalls stand die Zustimmung der Architektenkammer zur Auslobung noch aus, ist aber mittlerweile erfolgt.
In Abweichung zum Entwurf des Teils A der Auslobung verweist die Verwaltung darauf, dass die ursprünglich geplanten sechs gesetzten Teams auf Landschaftsplanung und Verkehrsplanung aufgrund der fehlenden Zusage eines angefragten Büros auf fünf reduziert wurde. Die mögliche Gesamtzahl von 15 Arbeiten hat sich dadurch nicht verändert. Darüber hinaus wurde die Flächengröße noch korrigiert.
Die endgültige Formulierung des Auslobungstextes wird verwaltungsintern abgestimmt und soll – dan
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung gibt folgende ergänzenden Informationen zur Vorlage:
__Zeitplan__
Um den ehrgeizigen Zeitplan bis zur Umsetzung der Neugestaltung zu halten, ist der Start des Vergabeverfahrens inklusive eines landschaftsplanerischen Wettbewerbs im Mai 2021 zwingend erforderlich. Nur so kann sichergestellt werden, dass die beantragten Fördermittel in der Höhe von ca. 12 Mio. € fristgerecht abgerufen werden.
__Text der Auslobung__
Aufgrund der noch auszuwertenden Beteiligung und deren Aufnahme in die Auslobung konnte die vollständig ausformulierte Auslobung bisher noch nicht eingebracht werden. Ebenfalls stand die Zustimmung der Architektenkammer zur Auslobung noch aus, ist aber mittlerweile erfolgt.
In Abweichung zum Entwurf des Teils A der Auslobung verweist die Verwaltung darauf, dass die ursprünglich geplanten sechs gesetzten Teams auf Landschaftsplanung und Verkehrsplanung aufgrund der fehlenden Zusage eines angefragten Büros auf fünf reduziert wurde. Die mögliche Gesamtzahl von 15 Arbeiten hat sich dadurch nicht verändert. Darüber hinaus wurde die Flächengröße noch korrigiert.
Die endgültige Formulierung des Auslobungstextes wird verwaltungsintern abgestimmt und soll – dan
_Gekürzt._
Sachverhalt
Es bietet sich jetzt die einmalige Chance, das Bonner Rheinufer an seiner zentralen Stelle für Bonner*innen und Besucher*innen zukunftsfähig aufzuwerten und besser an die Stadt anzubinden. Dazu muss die Rheinuferpromenade im Grundsatz autofrei gestaltet werden, wie auch die Beispiele Köln (links- und rechtsrheinisch) und Düsseldorf belegen. Anders als in diesen beiden Städten bedarf es auch keiner teuren Tunnellösung, da anders als dort eine parallel verlaufende Straßenverbindung (Sandkaule - Adenauerallee) in Bonn vorhanden ist. Die Interessen der unmittelbar Anwohnenden, wie auch der dortigen Gewerbetreibenden/Gastronomie sind dabei genauso zu berücksichtigen, wie die Erreichbarkeit der auch für den Tourismus wichtigen Rheinschiffe. Die vorhandene Opern-Tiefgarage bleibt bei der kurzen verbleibenden MIV-Einbahnstraßenregelung zw. Josefstraße - Rheingasse sowohl was die Ein-, als auch die Ausfahrt betrifft, sowohl aus dem rechts-, als aus dem linksrheinischen Gebiet fast unverändert gut erreichbar.
Beschlussvorschlag
Die Ziffern 1. und 2. des Beschlussvorschlags werden wie folgt geändert:
_Gekürzt._
Sachverhalt
ersten und zweiten Abschnitts gelten.
Beschlussvorschlag
Begründung
erfolgt mündlich.
Stellungnahme der Verwaltung
Das Projekt Masterplan 2.0- Neugestaltung der Rheinuferpromenade wurde in den unterschiedlichen Gremien beraten und intensiv diskutiert. Mehrere Änderungsanträge wurden gestellt und Bitten an die Verwaltung herangetragen. Hierüber hat der Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen am 27.04.2021 ein zusammenfassendes Votum abgegeben. In dieser ergänzenden Stellungnahme zeigt die Verwaltung auf wie mit den unterschiedlichen Änderungsanträgen umgegangen werden könnte, stellt die Beziehung zu den Anlagen her und dokumentiert damit, wie die vorgebrachten Aspekte in den Entwurf der Auslobung eingeflossen sind. Ergänzend hierzu unterbreitet die Verwaltung am Schluss dieser Stellungnahme einen zusammenfassenden Vorschlag einer geänderten Beschlussfassung zur Ursprungsvorlage (DS. 210228). Zum besseren Verständnis erfolgt eine thematische Bündelung der Themen.
a. Mobilität und Verkehr
In der BV Bonn am 13.4.2021 wurde dem Änderungsantrag AA2 mit folgendem Inhalt mehrheitlich zugestimmt:
„Das Verkehrskonzept wird wie folgt geändert: Der Bereich Brassertufer/Rathenauufer zwischen Rheingasse und Rampenauffahrt Zweite Fährgasse wird in Radweg und Fußgängerzone aufgeteilt und entsprechend ge
_Gekürzt._
Sachverhalt
Erfolgt mündlich.
Beschlussvorschlag
Auf der Grundlage der Stellungsnahme der Verwaltung [210228-04 ST] zu den Empfehlungen aus den Ausschüssen bezüglich der Beschlussvorlage über den Masterplan 2.0 - Wettbewerb Rheinuferpromenade [210228] beschließt der Rat folgendes [Änderungen zur Stellungnahme sind fett markiert]:
a. Der gesamte Bereich der Rheinuferpromenade zwischen Rosental und Zweiter Fährgasse ist grundsätzlich den Fußgänger*innen und Radfahrer*innen vorzubehalten. Ausnahmen sind vorzusehen für:
_Gekürzt._
Sachverhalt
Der Straßenzug am Rheinufer ist zur Adenauer Allee eine wichtige Aus- und Entlastungsstrecke, die für den Kfz Verkehr nicht gänzlich geschlossen werden sollte. Angesichts der Aufwertung des Rheinufers für den Fahrrad – und Fußgängerverkehr sollte dies jedoch auf eine Einbahnstraßenregelung von Süden kommend reduziert werden. Damit wird ausreichend Raum gewonnen, um den Fahrrad Verkehr auf einer eigenen großen Spur in beide Richtungen führen zu können.
Ungelöst ist bislang die Fragestellung, wie der Verkehr, der bislang an der Kennedy Brücke rechts abbiegen konnte um unter der Brücke durch zu fahren um Richtung Süden ab fließen zu können, in Zukunft geführt werden soll, wenn das Rheinufer für den Kfz Verkehr gesperrt werden sollte. Dazu ist dringend eine Lösung zu erarbeiten.
Die Aufwertung des Rheinufers muss ein hergehen mit der Gewinnung von Flächen auf dem Rhein selber, um Einrichtungen für Spiel, Sport und Gastronomie nicht auf den Flächen für den Fußgänger- und Fahrradverkehr errichten zu müssen.
Beschlussvorschlag