Originalquelle: ALLRIS-Original
210232 · 2021-06-01 · Beschlussvorlage · öffentlich
__Plangebiet: __
Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6719-7 liegt im Stadtbezirk Bonn, am westlichen Rand des Ortsteils Gronau und erstreckt sich auf das Gebiet zwischen der Emil-Nolde-Straße, der Joseph-Beuys-Allee und der Genscherallee in Richtung Joseph-Beuys-Allee sowie dem Umspannwerk der Westnetz GmbH.
Das Plangebiet wird derzeit in Form von zwei privaten Stellplatzanlagen genutzt, die an den Rändern mit überwiegend satzungsgeschützten Laubbäumen eingefasst sind. Die Joseph-Beuys-Allee ist von einer gesetzlich geschützten Eichenallee gesäumt.
Die nördliche Stellplatzanlage wird von der Joseph-Beuys-Allee, die Südliche von der Emil-Nolde-Straße erschlossen.
Nördlich an das Plangebiet grenzt ein viergeschossiges Bürogebäude an, in dem derzeit das Zentrum für Europäische Integrationsforschung (ZEI) und das Zentrum für Entwicklungsforschung (ZEF) untergebracht sind. Westlich des Plangebietes befindet sich das Umspannwerk der Westnetz GmbH. Südlich des Plangebietes liegen das Parkhaus der Museumsmeile sowie der Fernbusbahnhof der Bundesstadt Bonn. Westlich verläuft parallel zur Joseph-Beuys-Allee die Bahntrasse der Deutschen Bahn AG, die eine Zäsur zwische
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—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen vom 10.06.2021 6.13 Einleitung des Planverfahrens und öffentliche Auslegung vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6719-7, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Gronau, „Joseph-Beuys-Allee“ ohne Votum - mit Maßgabe 210232 Abstimmungsergebnis: einstimmig mit Prüfaufträgen ohne Votum in den Rat Der Ausschuss verweist die Vorlage mit der Maßgabe die folgenden Fragen zu beantworten ohne Votum in den Rat:
festgeschrieben werden?
Die von der Verwaltung vorgelegte Beschlussvorlage hatte folgenden Inhalt:
21.08.2018 auf Einleitung des Planverfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6719-7 für ein Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Gronau, für den Bereich zwischen Emil-Nolde- Straße, Joseph-Beuys-Allee, Genscherall
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—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 15.06.2021
8.2 Einleitung des Planverfahrens und öffentliche Auslegung vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6719-7, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Gronau, „Joseph-Beuys-Allee“ ungeändert beschlossen
210232
Abstimmungsergebnis: einstimmig bei Enthaltung Die Partei
Ergebnis der Anhörung:
21.08.2018 auf Einleitung des Planverfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6719-7 für ein Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Gronau, für den Bereich zwischen Emil-Nolde- Straße, Joseph-Beuys-Allee, Genscherallee sowie dem Umspannwerk der Westnetz GmbH als Änderung der Bebauungspläne Nrn. 7920-14 und 7920- 16 wird gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 a Baugesetzbuch entsprochen.
Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Gronau, für ein Gebiet zwischen Emil-Nolde- Straße, Joseph-Beuys-Allee, Genscherallee sowie dem Umspannwerk der Westnetz GmbH als Änderung der Bebauungspläne Nrn. 7920-14 und 7920- 16 ist gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch einschließlich sei
_Gekürzt (1259 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:56071?offset=1200_
—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 24.06.2021 5.29 Einleitung des Planverfahrens und öffentliche Auslegung vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6719-7, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Gronau, „Joseph-Beuys-Allee“ wg. Sitzungsabbruch nicht behandelt (vertagt) 210232 Aufgrund § 2 Abs. 4 Geschäftsordnung nicht behandelt Beschluss:
21.08.2018 auf Einleitung des Planverfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6719-7 für ein Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Gronau, für den Bereich zwischen Emil-Nolde- Straße, Joseph-Beuys-Allee, Genscherallee sowie dem Umspannwerk der Westnetz GmbH als Änderung der Bebauungspläne Nrn. 7920-14 und 7920- 16 wird gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 a Baugesetzbuch entsprochen.
Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Gronau, für ein Gebiet zwischen Emil-Nolde- Straße, Joseph-Beuys-Allee, Genscherallee sowie dem Umspannwerk der Westnetz GmbH als Änderung der Bebauungspläne Nrn. 7920-14 und 7920- 16 ist gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch einschließlich seiner Begründung öffentlich aus
_Gekürzt (1222 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:94713?offset=1200_
—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 28.06.2021
5.29 Einleitung des Planverfahrens und öffentliche Auslegung vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6719-7, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Gronau, „Joseph-Beuys-Allee“ geändert beschlossen
210232
Abstimmungsergebnis: geändert, wie AA-01, Mehrheit gegen BBB und Stv. Fahrenholtz bei Enth. AfD
Beschluss:
21.08.2018 auf Einleitung des Planverfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6719-7 für ein Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Gronau, für den Bereich zwischen Emil-Nolde- Straße, Joseph-Beuys-Allee, Genscherallee sowie dem Umspannwerk der Westnetz GmbH als Änderung der Bebauungspläne Nrn. 7920-14 und 7920- 16 wird gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 a Baugesetzbuch entsprochen.
Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Gronau, für ein Gebiet zwischen Emil-Nolde- Straße, Joseph-Beuys-Allee, Genscherallee sowie dem Umspannwerk der Westnetz GmbH als Änderung der Bebauungspläne Nrn. 7920-14 und 7920- 16 ist gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch einschließ
_Gekürzt (1935 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:46541?offset=1200_
Stellungnahme der Verwaltung
In seiner Sitzung am 10.06.2021 hat der Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen über die Einleitung des Planverfahrens und die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6719-7, „Joseph-Beuys-Allee“, im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Gronau beraten (DS-Nr. 210232). Der nachfolgende Beschluss über die Verwaltungsvorlage erfolgte seitens des Ausschusses mit den folgenden Prüfaufträgen ohne Votum in den Rat:
Vorab der Beantwortung der Prüfaufträge ist im Hinblick auf eine Wohnnutzung allgemein Folgendes anzumerken:
Aufgrund der Lage der Grundstücke zwischen der Bahnstrecke und dem Umspannwerk der Westnetz GmbH sowie des sehr schmalen Zuschnitts der beiden Grundstücke erachtet die Verwaltung den Standort für eine Wohnnutzung als nicht geeignet. Hierzu wurde bereits in der Verwaltungsvorlage zur Beschlussfassung über die öffentliche
_Gekürzt._
Sachverhalt
Erfolg mündlich.
Beschlussvorschlag
Das Plangebiet wird gemäß der Antwort auf Frage 5 (Drucksache Nr. 210232-1) geteilt. Im südlichen Bereich wird die bisherige Planung fortgeführt. Im nördlichen Bereich wird die Prüfung einer Wohnnutzung gemäß der Antwort auf Frage 2 weiterverfolgt. Für die Erdgeschosse des nördlichen Bereiches wird gemäß der Antwort auf Frage 1 eine öffentlichkeitsbezogene Nutzung verfolgt.