Originalquelle: ALLRIS-Original
210265 · 2021-04-21 · Beschlussvorlage · öffentlich
Der Vorentwurfsplanung und der Kostenschätzung zum Abbruch und Neubau der Feuerwehr- und Rettungswache 3, wird zugestimmt.
Der Vorentwurfsplanung und der Kostenschätzung zum Abbruch und Neubau der Feuerwehr- und Rettungswache 3, wird zugestimmt.
Mit Beschluss durch den Hauptausschuss am 28.01.2014 (DS-Nr.: __1312032NV4__ , Verbesserung der Kostensicherheit bei Investitionsvorhaben), werden Planungen des SGB bei Investitionsvorhaben über 2 Mio. EURO, vorab Betriebsausschuss und Rat zur Beschlussfassung vorgelegt.
Dem Konzept zur Erneuerung der Feuer- und Rettungswache 3 am Standort, Friesdorfer Str. 160, im Stadtbezirk Bad Godesberg wurde mit Ratsbeschluss am 07.11.2019 (DS.-Nr. __1912355__ ) zugestimmt. Grundlage dafür war die positiv beschiedene Bauvoranfrage vom 04.07.2019.
Der Abbruch der bestehenden Gebäude aus den 1970er Jahren sowie der Neubau der Feuerwache 3 soll in zwei Bauabschnitten ausgeführt werden, um den Betrieb der Feuer- und Rettungswache während der Bauarbeiten zu gewährleisten.
Dafür werden die Freiwillige Feuerwehr Bad Godesberg sowie die seltener eingesetzten Sonderfahrzeuge der Berufsfeuerwehr während der Baumaßnahme in ein angemietetes Gebäude in der Dietrichstraße ausgelagert.
Auf dem Grundstück befinden sich zurzeit folgende Gebäude, mit denen wie folgt verfahren wird:
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._
—— Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW vom 06.05.2021
5.14 Abbruch und Neubau der Feuerwache III in Bonn Friesdorf in zwei Bauabschnitten und im laufenden Betrieb bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen
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Abstimmungsergebnis: bei Anerkennung der TO abgesetzt
Die vertagte Vorlage hatte folgenden Wortlaut: Der Vorentwurfsplanung und der Kostenschätzung zum Abbruch und Neubau der Feuerwehr- und Rettungswache 3, wird zugestimmt.
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—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 24.06.2021 5.30 Abbruch und Neubau der Feuerwache III in Bonn Friesdorf in zwei Bauabschnitten und im laufenden Betrieb wg. Sitzungsabbruch nicht behandelt (vertagt) 210265 Aufgrund § 2 Abs. 4 Geschäftsordnung nicht behandelt Beschluss: Der Vorentwurfsplanung und der Kostenschätzung zum Abbruch und Neubau der Feuerwehr- und Rettungswache 3, wird zugestimmt. Seite 1 von 1
—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 28.06.2021
5.30 Abbruch und Neubau der Feuerwache III in Bonn Friesdorf in zwei Bauabschnitten und im laufenden Betrieb geändert beschlossen
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Abstimmungsergebnis: geändert, wie Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda (01.06), einstimmig bei Enth. AfD und Stv. Fahrenholtz
Beschluss:
Der Vorentwurfsplanung und der Kostenschätzung zum Abbruch und Neubau der Feuerwehr- und Rettungswache 3, wird mit folgenden Änderungen zugestimmt:
Die Entwurfsplanung wird in folgenden Aspekten überarbeitet:
Ausführungsplanung bemüht sein, so nach wie möglich an die KFW 40 Standards heranzukommen.
wegfallende Bäume vorsehen, diese sind ortsnah nachzupflanzen. Dach- und Wandflächen sollen nach Möglichkeit begrünt werden.
Der veränderte Beschlussvorschlag ergibt sich aus der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda (01.06). Die ursprüngliche Vorlage der Verwaltung hatte folgenden Wortlaut:
Der Vorentwurfsplanung und der Kostenschätzung zum Abbruch und Neubau der Feuerwehr- und R
_Gekürzt (1255 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:46544?offset=1200_
Sachverhalt
Die Stadt hat den Klimanotstand erklärt. Daher sind auch solche Einrichtungen im Hinblick auf die Einhaltung von Energieeffizienz zu planen. Die Begrünung von Dach- und Wandflächen hilft Energiekosten für die vorgesehene Kühlung insbesondere der Ruhebereiche zu mindern.
Beschlussvorschlag
Die Entwurfsplanung wird in folgenden Aspekten überarbeitet:
Das Neubaugebäude soll den Energieeffizienzstandard KFW40 erfüllen.
Die Planung muss Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für wegfallende Bäume vorsehen, diese sind ortsnah nachzupflanzen. Dach- und Wandflächen sollen nach Möglichkeit begrünt werden.
Sachverhalt
Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:
Das Neubaugebäude soll den Energieeffizienzstandard KfW 40 erfüllen.
Die Möglichkeit, das Gebäude in KFW 40 Standard zu errichten wird zurzeit geprüft. Da hier verschiedene Aspekte zu berücksichtigen sind, - es steht kein Fernwärmeanschluss zur Verfügung, für den Ruhebereich wird eine Kühlung benötigt und es ist eine zweischalige Außenwand mit Mauerwerksankern geplant, sodass die Dämmung nicht ohne weiteres stärker geplant werden kann, - ist eine belastbare Aussage hierzu erst nach erneuter Berechnung möglich. Bei Annahme des Antrages wird die Verwaltung dies in die Wege leiten.
Die Planung muss Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für wegfallende Bäume vorsehen, diese sind ortsnah nachzupflanzen. Dach- und Wandflächen sollen nach Möglichkeit begrünt werden.
Auf dem Grundstück bietet sich die Nachpflanzung nur an zwei Stellen an, der Rest wird an anderer Stelle - an der Kita Am Domhof - nachgepflanzt. In der Nähe zur Baumaßnahme liegen keine weiteren Grundstücke des SGB. Die Dachflächen werden begrünt und mit Photovoltaik versehen. Die Wandflächen zu begrünen bietet sich auf dem eigenen Grundstück nicht an, da zu wenig geschlosse
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:
Das Neubaugebäude soll den Energieeffizienzstandard KfW 40 erfüllen.
Die Möglichkeit, das Gebäude in KFW 40 Standard zu errichten wird zurzeit geprüft. Da hier verschiedene Aspekte zu berücksichtigen sind, - es steht kein Fernwärmeanschluss zur Verfügung, für den Ruhebereich wird eine Kühlung benötigt und es ist eine zweischalige Außenwand mit Mauerwerksankern geplant, sodass die Dämmung nicht ohne weiteres stärker geplant werden kann, - ist eine belastbare Aussage hierzu erst nach erneuter Berechnung möglich. Bei Annahme des Antrages wird die Verwaltung dies in die Wege leiten.
Die Planung muss Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für wegfallende Bäume vorsehen, diese sind ortsnah nachzupflanzen. Dach- und Wandflächen sollen nach Möglichkeit begrünt werden.
Auf dem Grundstück bietet sich die Nachpflanzung nur an zwei Stellen an, der Rest wird an anderer Stelle - an der Kita Am Domhof - nachgepflanzt. In der Nähe zur Baumaßnahme liegen keine weiteren Grundstücke des SGB. Die Dachflächen werden begrünt und mit Photovoltaik versehen. Die Wandflächen zu begrünen bietet sich auf dem eigenen Grundstück nicht an, da zu wenig geschlosse
_Gekürzt._
Begründung
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4 Mio. € wurden ursprünglich 2013 für die Sanierung des Hauptgebäudes ohne Fahrzeughalle angesetzt. Zu der Bauvoranfrage für einen Neubau wurde 2019 eine erste Kostenprognose in Höhe von 17.000.000, 00 € genannt.
6a. Wie hoch waren die Kosten bei Erarbeitung der Bauvoranfrage in der Kostenabschätzung?
Bei der in der Bauvoranfrage vom 04.07.2019 genannten Zahl handelte es sich noch nicht um eine Kostenschätzung, sondern um eine erste Kostenprognose in Höhe von 17.000.000, 00 €.
6b. Seit wann ist bekannt:
Im März 2020, nach Berechnung der notwendigen elektrischen Leistungen durch die Fachingenieure auf Grund der aktuellen technischen Anforderungen, lag diese Information vor.
Seit Oktober 2020, nachdem die Feuerwehr die Ausstattungs- und /Inventarlisten vorgelegt hat, in der neben dem Austausch auch die zeitgemäße und zukunftsfähige Technik für Videokonferenzen und hybride Unterrichtsformate im Bereich der Unterrichts- und Schulungsräume enthalten ist.
Im Februar 2020, nachdem im Rahmen der konzeptionellen Vor
_Gekürzt._
Stellungnahme der Verwaltung
Im Zusammenhang mit den Beschlussvorlagen zum Neubau der Feuerwachen 1 (DS __210403__ ) und 3 (DS __210265__ ) wurde die Verwaltung gebeten, in einer Ergänzung die grundsätzliche Standortplanung von Feuerwehr und Rettungsdienst im Hinblick auf die Themen Hilfsfristerreichung, Bedarfsplanung, Wahrnehmung von Sonderaufgaben und Angliederung von Werkstätten darzustellen.
Dazu verweist die Verwaltung auf die Vorlage __210403-01 St__ .