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210266 · 2021-04-13 · Beschlussvorlage · öffentlich
Die Übertragung erfolgt als Kapitalerhöhung zum 01.01.2021
mit einem Gesamtwert in Höhe von 7.216.250,02 EUR.
Mit der Übertragung legt der Rat der Stadt Bonn fest:
Das Stammkapital des SGB wird auf 148.289.987,02 EUR erhöht.
Die Übertragung erfolgt als Kapitalerhöhung zum 01.01.2021 mit einem Gesamtwert in Höhe von 7.216.250, 02 EUR.
Mit der Übertragung legt der Rat der Stadt Bonn fest:
Das Stammkapital des SGB wird auf 148.289.987, 02 EUR erhöht.
Nach § 107 Abs. 2 GO NW sind eigenbetriebsähnliche Einrichtungen der Gemeinden nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu führen.
Daher ist gemäß § 11 Abs.1 Satz 1 der Betriebssatzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung “Städtisches Gebäudemanagement Bonn” ein Wirtschaftsplan, bestehend aus einem Vermögens- und Finanzplan, einem Erfolgsplan und einer Stellenübersicht, zu erstellen.
Die Ermittlung der Planansätze erfolgte unter Berücksichtigung bisheriger Erfahrungswerte, voraussichtlicher Preissteigerungen und unter Einbeziehung sonstiger aktueller Entwicklungen.
Bezogen auf die Baumaßnahmen erfolgte eine projektbezogene Ermittlung von Planansätzen auf Basis von Kosten bereits realisierter Maßnahmen.
Das SGB erwirtschaftet derzeit im geringen Umfang eigene Erlöse. Den größten Anteil an den Umsatzerlösen hat der Zuschuss der Stadt. Der Zuschuss für den Vermögensplan wird nicht über die Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen, sondern es erfolgt der Ausweis in der Bilanz, in der die Zuschüsse als Sonderposten für Investitionszuschüsse dargestellt werden.
Zur Bewältigung der anstehenden Maßnahmen (Abbau Sanierungstau, energetische Sanierungen, Verbesserung Barrierefreiheit, M
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 13.04.2021 8.6 Wirtschaftsplan SGB 2021 weitere Lesung erforderlich 210266 Abstimmungsergebnis: einstimmig bei Anerkennung der Tagesordnung Inhalt der Beschlussvorlage:
Bonn (SGB) für das Jahr 2021, bestehend aus Erfolgsplan (Anlage 1), Finanzplan (Anlage 2), Vermögensplan (Anlage 3), Stellenübersicht (Anlage 4), Erläuterungen (Anlage 5), Vorfinanzierungen (Anlage 6) wird beschlossen. Die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2022 bis 2025 wird zur Kenntnis genommen.
Gebäudemanagement Bonn (SGB)” werden die Mittel, die zur Tilgung von Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten im Jahr 2021 notwendig sind, übertragen. Die Übertragung erfolgt als Kapitalerhöhung zum 01.01.2021 mit einem Gesamtwert in Höhe von 7.216.250,02 EUR. Mit der Übertragung legt der Rat der Stadt Bonn fest: Das Stammkapital des SGB wird auf 148.289.987,02 EUR erhöht.
Wirtschaftsjahr 2021 Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 71,9 Mio. EUR für das Wirtschafts
_Gekürzt (1363 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:52033?offset=1200_
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 13.04.2021 8.7 Wirtschaftsplan SGB 2021 vertagt 210266 Abstimmungsergebnis: einstimmig Die Beschlussvorlage wurde vertagt. Inhalt der vertagten Beschlussvorlage:
Bonn (SGB) für das Jahr 2021, bestehend aus Erfolgsplan (Anlage 1), Finanzplan (Anlage 2), Vermögensplan (Anlage 3), Stellenübersicht (Anlage 4), Erläuterungen (Anlage 5), Vorfinanzierungen (Anlage 6) wird beschlossen. Die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2022 bis 2025 wird zur Kenntnis genommen.
Gebäudemanagement Bonn (SGB)” werden die Mittel, die zur Tilgung von Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten im Jahr 2021 notwendig sind, übertragen. Die Übertragung erfolgt als Kapitalerhöhung zum 01.01.2021 mit einem Gesamtwert in Höhe von 7.216.250,02 EUR. Mit der Übertragung legt der Rat der Stadt Bonn fest: Das Stammkapital des SGB wird auf 148.289.987,02 EUR erhöht.
Wirtschaftsjahr 2021 Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 71,9 Mio. EUR für das Wirtscha
_Gekürzt (1366 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:63479?offset=1200_
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg vom 13.04.2021 8.2 Wirtschaftsplan SGB 2021 ungeändert beschlossen 210266 Abstimmungsergebnis: einstimmig Anhörungsergebnis:
Gebäudemanagements Bonn (SGB) für das Jahr 2021, bestehend aus Erfolgsplan (Anlage 1), Finanzplan (Anlage 2), Vermögensplan (Anlage 3), Stellenübersicht (Anlage 4), Erläuterungen (Anlage 5), Vorfinanzierungen (Anlage 6) wird beschlossen. Die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2022 bis 2025 wird zur Kenntnis genommen.
Gebäudemanagement Bonn (SGB)” werden die Mittel, die zur Tilgung von Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten im Jahr 2021 notwendig sind, übertragen. Die Übertragung erfolgt als Kapitalerhöhung zum 01.01.2021 mit einem Gesamtwert in Höhe von 7.216.250,02 EUR. Mit der Übertragung legt der Rat der Stadt Bonn fest: Das Stammkapital des SGB wird auf 148.289.987,02 EUR erhöht.
Wirtschaftsjahr 2021 Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 71,9 Mio. EUR für das Wirtschaftsjahr 2022 eingestellt. 4.
_Gekürzt (1342 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:64472?offset=1200_
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 28.04.2021 8.3 Wirtschaftsplan SGB 2021 vertagt 210266 Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss:
Bonn (SGB) für das Jahr 2021, bestehend aus Erfolgsplan (Anlage 1), Finanzplan (Anlage 2), Vermögensplan (Anlage 3), Stellenübersicht (Anlage 4), Erläuterungen (Anlage 5), Vorfinanzierungen (Anlage 6) wird beschlossen. Die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2022 bis 2025 wird zur Kenntnis genommen.
Gebäudemanagement Bonn (SGB)” werden die Mittel, die zur Tilgung von Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten im Jahr 2021 notwendig sind, übertragen. Die Übertragung erfolgt als Kapitalerhöhung zum 01.01.2021 mit einem Gesamtwert in Höhe von 7.216.250,02 EUR. Mit der Übertragung legt der Rat der Stadt Bonn fest: Das Stammkapital des SGB wird auf 148.289.987,02 EUR erhöht.
Wirtschaftsjahr 2021 Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 71,9 Mio. EUR für das Wirtschaftsjahr 2022 eingestellt.
_Gekürzt (1302 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:59919?offset=1200_
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Beuel vom 28.04.2021 8.4 Wirtschaftsplan SGB 2021 wg. Sitzungsabbruch nicht behandelt (vertagt) 210266 Abstimmungsergebnis: wg. Sitzungsabbruch nicht behandelt (vertagt) Der vertagte Beschluss hat folgenden Inhalt:
Bonn (SGB) für das Jahr 2021, bestehend aus Erfolgsplan (Anlage 1), Finanzplan (Anlage 2), Vermögensplan (Anlage 3), Stellenübersicht (Anlage 4), Erläuterungen (Anlage 5), Vorfinanzierungen (Anlage 6) wird beschlossen. Die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2022 bis 2025 wird zur Kenntnis genommen.
Gebäudemanagement Bonn (SGB)” werden die Mittel, die zur Tilgung von Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten im Jahr 2021 notwendig sind, übertragen. Die Übertragung erfolgt als Kapitalerhöhung zum 01.01.2021 mit einem Gesamtwert in Höhe von 7.216.250,02 EUR. Mit der Übertragung legt der Rat der Stadt Bonn fest: Das Stammkapital des SGB wird auf 148.289.987,02 EUR erhöht.
Wirtschaftsjahr 2021 Verpflichtungsermächtigungen in Höhe v
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—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 28.06.2021
5.70 Wirtschaftsplan SGB 2021 geändert beschlossen
210266
Abstimmungsergebnis: geändert, wie Betriebsausschuss SGB (23.06.2021), Mehrheit gegen BBB, FDP und AfD
Beschluss:
Bonn (SGB) für das Jahr 2021, bestehend aus Erfolgsplan (Anlage 1), Finanzplan (Anlage 2), Vermögensplan (Anlage 3), Stellenübersicht (Anlage 4), Erläuterungen (Anlage 5), Vorfinanzierungen (Anlage 6) wird beschlossen. Die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2022 bis 2025 wird zur Kenntnis genommen.
Gebäudemanagement Bonn (SGB)” werden die Mittel, die zur Tilgung von Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten im Jahr 2021 notwendig sind, übertragen.
Die Übertragung erfolgt als Kapitalerhöhung zum 01.01.2021 mit einem Gesamtwert in Höhe von 7.216.250,02 EUR.
Mit der Übertragung legt der Rat der Stadt Bonn fest: Das Stammkapital des SGB wird auf 148.289.987,02 EUR erhöht.
Wirtschaftsjahr 2021 Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 71,9
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—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Beuel vom 25.08.2021
8.1 Wirtschaftsplan SGB 2021 vertagt
210266
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ursprünglicher Beschlussvorschlag:
Bonn (SGB) für das Jahr 2021, bestehend aus Erfolgsplan (Anlage 1), Finanzplan (Anlage 2), Vermögensplan (Anlage 3), Stellenübersicht (Anlage 4), Erläuterungen (Anlage 5), Vorfinanzierungen (Anlage 6) wird beschlossen. Die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2022 bis 2025 wird zur Kenntnis genommen.
Gebäudemanagement Bonn (SGB)” werden die Mittel, die zur Tilgung von Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten im Jahr 2021 notwendig sind, übertragen.
Die Übertragung erfolgt als Kapitalerhöhung zum 01.01.2021 mit einem Gesamtwert in Höhe von 7.216.250,02 EUR.
Mit der Übertragung legt der Rat der Stadt Bonn fest: Das Stammkapital des SGB wird auf 148.289.987,02 EUR erhöht.
Wirtschaftsjahr 2021 Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 71,9 Mio. EUR für das Wirtschaftsjahr 2022 eingestell
_Gekürzt (1353 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:63843?offset=1200_
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Beuel vom 09.09.2021
8.1 Wirtschaftsplan SGB 2021 ungeändert beschlossen
210266
Abstimmungsergebnis: mit Mehrheit gegen 1 CDU, 1 FDP, 1 BBB
Ergebnis der Anhörung:
Bonn (SGB) für das Jahr 2021, bestehend aus Erfolgsplan (Anlage 1), Finanzplan (Anlage 2), Vermögensplan (Anlage 3), Stellenübersicht (Anlage 4), Erläuterungen (Anlage 5), Vorfinanzierungen (Anlage 6) wird beschlossen. Die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2022 bis 2025 wird zur Kenntnis genommen.
Gebäudemanagement Bonn (SGB)” werden die Mittel, die zur Tilgung von Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten im Jahr 2021 notwendig sind, übertragen.
Die Übertragung erfolgt als Kapitalerhöhung zum 01.01.2021 mit einem Gesamtwert in Höhe von 7.216.250,02 EUR.
Mit der Übertragung legt der Rat der Stadt Bonn fest: Das Stammkapital des SGB wird auf 148.289.987,02 EUR erhöht.
Wirtschaftsjahr 2021 Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 71,9 Mio. EUR für das
_Gekürzt (39809 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:63930?offset=1200_
Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Für das Jahr 2022 sind die Mittel zur Planung in den Wirtschaftsplan einzustellen. Für die Umsetzung sind ab 2023 Mittel in erforderlicher Höhe in den Wirtschaftsplan einzustellen.
Die erforderlichen Mittel für Planung und Umsetzung sind von der Verwaltung zu ermitteln und im Wirtschaftsplan bereitzustellen.
Die Mittel für Planung und Umsetzung sind in erforderlicher Höhe im Wirtschaftsplan bereitzustellen.
Sachverhalt
In der Antwort auf eine Große Anfrage zum „Musikschulgebäude“, die bislang vertagt wurde, erklärt die Verwaltung, dass für die Abarbeitung der Mängel ca. 6 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden müssten, die man zunächst in den Wirtschaftsplan des SGB einstellen müsste.
Die Mittel für die komplette Sanierung der Musikschulgebäude in der Kurfürstenallee 8 und 9 müssten auch in genauer erforderlicher Höhe ermittelt werden, damit auch eine Beantragung entsprechender Fördermittel aus dem Bereich des Denkmalpflegeförderprogramms erfolgen kann. Nach der Corona-Pandemie wird die Nachfrage nach den Angeboten der Musikschule wieder sehr groß sein. Die Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn - Bezirk Bad Godesberg hat mit ihrem vielseitigen Unterrichtsangebot für Kinder, Jugendliche und Erwachsene sowie den unterschiedlichen Ensembles, Kursen und Förderangeboten eine große Bedeutung in der kommunalen Bildungslandschaft von Bonn und Bad Godesberg. Mit ihren Konzerten, Klassenvorspielen, Aufführungen usw. ist die Musikschule eine wichtige Bereicherung für die Persönlichkeitsentwicklung und musikalische Bildung der Teilnehmer*innen sowie für das gesamte Bonner Kulturleben.
Die Gebäude und
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Die Mittel für die Planung und Umsetzung sind in erforderlicher Höhe zu ermitteln und im Wirtschaftsplan des SGBs einzustellen.
Sachverhalt
Stellungnahme der Verwaltung zu 210266-02 AA
Leider wurde in der Stellungnahme __201821-01 St__ versehentlich mitgeteilt, dass die Mittel für die Sanierung des Musikschulgebäudes in der Kurfürstenallee in den Wirtschaftsplan des SGB eingestellt werden müssten.
Da das Objekt bilanziell noch nicht dem Städtischen Gebäude management zugeordnet ist , müssten generell die notwendigen Mittel für die Planung und die Sanierung in den Haushalt der Bundesstadt Bonn eingebracht werden.
Im Jahr 2021 sollen allerdings eine Vielzahl an städtischen Objekten (Gebäude, Grundstücke) an das SGB übertragen werden.
Die Gebäude der Musikschule gehören ebenfalls dazu.
In Abhängigkeit der Maßnahmenerledigung des SGB sollten die Mittel ab 2022 in den Wirtschaftsplan aufgenommen werden.
Durch die Übertragung vom städtischen Haushalt (an das SGB) ist auch die Finanzausstattung des SGB für Bauunterhaltung und Sanierungs maßnahmen entsprechend anzupassen.
Beschlussvorschlag
Stellungnahme der Verwaltung zu 210266-02 AA
Leider wurde in der Stellungnahme __201821-01 St__ versehentlich mitgeteilt, dass die Mittel für die Sanierung des Musikschulgebäudes in der Kurfürstenallee in den Wirtschaftsplan des SGB eingestellt werden müssten.
Da das Objekt bilanziell noch nicht dem Städtischen Gebäude management zugeordnet ist , müssten generell die notwendigen Mittel für die Planung und die Sanierung in den Haushalt der Bundesstadt Bonn eingebracht werden.
Im Jahr 2021 sollen allerdings eine Vielzahl an städtischen Objekten (Gebäude, Grundstücke) an das SGB übertragen werden.
Die Gebäude der Musikschule gehören ebenfalls dazu.
In Abhängigkeit der Maßnahmenerledigung des SGB sollten die Mittel ab 2022 in den Wirtschaftsplan aufgenommen werden.
Durch die Übertragung vom städtischen Haushalt (an das SGB) ist auch die Finanzausstattung des SGB für Bauunterhaltung und Sanierungs maßnahmen entsprechend anzupassen.
Stellungnahme der Verwaltung
der Verwaltung zu 210266-02 AA
Leider wurde in der Stellungnahme
versehentlich mitgeteilt, dass die Mittel
für die Sanierung des Musikschulgebäudes in der Kurfürstenallee in den Wirtschaftsplan des SGB eingestellt werden müssten.
Da das Objekt bilanziell noch nicht dem Städtischen Gebäude
management zugeordnet ist
,
müssten generell die notwendigen Mittel für die Planung und die Sanierung in den Haushalt der Bundesstadt Bonn eingebracht werden.
Im Jahr 2021 sollen allerdings eine Vielzahl an städtischen Objekten (Gebäude, Grundstücke) an das SGB übertragen werden.
Die Gebäude der Musikschule gehören ebenfalls dazu.
In Abhängigkeit der Maßnahmenerledigung des SGB sollten die Mittel ab 2022 in den Wirtschaftsplan aufgenommen werden.
Durch die Übertragung vom städtischen Haushalt (an das SGB) ist auch die Finanzausstattung des SGB für Bauunterhaltung und Sanierungs
maßnahmen entsprechend anzupassen.
Sachverhalt
Inhalt der Stellungnahme zum Änderungsantrag 210266-01 AA:
Bei Annahme des Antrags werden die Grundlagen ermittelt und in den Wirtschaftsplan-Entwurf 2022 übernommen, der der Politik voraussichtlich im Oktober/November vorgestellt wird.
Beschlussvorschlag
Inhalt der Stellungnahme zum Änderungsantrag 210266-01 AA:
Bei Annahme des Antrags werden die Grundlagen ermittelt und in den Wirtschaftsplan-Entwurf 2022 übernommen, der der Politik voraussichtlich im Oktober/November vorgestellt wird.
Stellungnahme der Verwaltung
zum Änderungsantrag 210266-01 AA:
Bei Annahme des Antrags werden die Grundlagen ermittelt und in den Wirtschaftsplan-Entwurf 2022 übernommen, der der Politik voraussichtlich im Oktober/November vorgestellt wird.
Sachverhalt
Die Gebäude, insbesondere die Heiztechnik sowie die Fenster, haben dringenden Sanierungsbedarf. Dabei ist jedoch darauf zu achten, dass die energetische Sanierung den Denkmaleigenschaften sowie der akustischen Klangqualität der Lehrräume gerecht wird. Durch eine einseitige Maximierung des energetischen Standards dürfen weder das zeitliche Sanierungsziel noch die Sanierungskosten aus dem Ruder laufen. Es ist darauf zu achten, dass die Sanierung so geplant und umgesetzt wird, dass eine temporäre anderweitige Unterbringung der Musikschule während der Sanierung möglichst kurz gehalten und die Gebäude spätestens im Sommer 2055 der Musikschule wieder übergeben werden können.
Beschlussvorschlag
Der Änderungsantrag 210266-02 AA wird wie folgt ergänzt:
Sachverhalt
Besonders im Kita-Bereich gibt es die Tendenz, zu erstellende Kindertagesstätten von Investoren bauen zu lassen und diese dann zu mieten. Dieses Modell ist auf lange Sicht für den städtischen Haushalt teurer als selber zu bauen. Neben dem Zahlen von zu hohen Mietpreisen wird die bilanzielle Eigenkapitaldecke (städtisches Vermögen) der Stadt geschmälert. Zudem führt das im Zweifel zu erhöhten Betriebskostenzuschüssen bei freien Träger*innen, weil die Betriebskosten nicht mehr durch Kibiz-Pauschalen gedeckt sind.
Beschlussvorschlag
Das Städtische Gebäudemanagement wird beauftragt:
Sachverhalt
erfolgt mündlich
Beschlussvorschlag
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:
Die Mittel für die Planung und Umsetzung sind in erforderlicher Höhe zu ermitteln und dem Betriebsausschuss vorzulegen.