Originalquelle: ALLRIS-Original
210290 · 2021-03-18 · Dringlichkeitsantrag · öffentlich
Antragsteller: CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn MdL Guido Déus
Nach Aussage der Verwaltung (DS-Nr: 202153-02 ST) ist es insbesondere bei Großlagen und in den einsatzstarken Sommermonaten sowie bedingt durch die Corona-Pandemie nicht immer möglich, alle gemeldeten Einsätze sofort abzuarbeiten. Unabhängig von der „Abarbeitung von Anforderungen“ ist es aus Sicht der Antragsteller sinnvoll, mehr präventiv tätig werden zu können, um so Problemlagen zu vermeiden. Daher sollen zunächst kurzfristig 10 neue Stellen geschaffen werden, um hier vorliegende Engpässe zu beseitigen.
der Dringlichkeit**
Eine zeitnahe Umsetzung des Beschlusses ist angezeigt. Der Beschluss soll weiter in den derzeit bereits in Beratung befindlichen Haushaltentwurf und den Stellenplan einfließen.
— — Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW vom 18.03.2021
6.25 Stärkung des Stadtordnungsdienstes verwiesen
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Abstimmungsergebnis: In die Beratungen zum Stellenplan verwiesen
Der verwiesene Dringlichkeitsantrag hatte folgenden Inhalt:
eingerichtet.
auch präventive Aufgaben erfüllen zu können.
An einer Aussprache beteiligten sich:
Stv. Dr. Janicke -SPD-
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—— Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses vom 29.04.2021 7.6 Stärkung des Stadtordnungsdienstes verwiesen 210290 Abstimmungsergebnis: Bei zusammenfassender Beratung mit TOP 8.1 (202180) einstimmig in die Haushaltsberatungen verwiesen Der verwiesene Empfehlungsvorschlag hat folgenden Inhalt:
eingerichtet.
auch präventive Aufgaben erfüllen zu können. Seite 1 von 1
—— Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses vom 17.06.2021
6.3 Stärkung des Stadtordnungsdienstes abgelehnt
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Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit gegen CDU, BBB und FDP abgelehnt
Der abgelehnte Dringlichkeitsantrag hatte folgenden Inhalt:
eingerichtet.
auch präventive Aufgaben erfüllen zu können.
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Stellungnahme der Verwaltung
Die Personalkosten für die im Antrag geforderte kurzfristige Einrichtung von zehn Stellen im Streifendienst des Stadtordnungsdienstes (Bewertung nach A 9 I.2 LBesG NRW bzw. E 9a TVöD) sind nicht im Personalkostenbudget etatisiert. Diese sind bei Annahme des Antrages in Höhe von 708.723, 35 € zusätzlich bereitzustellen.
Sachverhalt
Erfolgt mündlich.
Beschlussvorschlag
Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, kurzfristig ein Konzept zu entwickeln, wie in der Phase der weiteren Lockerungen in den Sommermonaten mit größeren Menschenansammlungen umgegangen wird und wie dies personell umgesetzt werden soll.