Originalquelle: ALLRIS-Original

Zuschuss an den Paritätischen - Kreisgruppe Bonn für den Aufbau, die Gestaltung und die Weiterentwicklung sozialer Arbeit und die Förderung des sozialen Netzes in den Jahren 2021 und 2022

210316 · 2021-05-04 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

Der Kreisgruppe Bonn des Paritätischen wird für die Jahre 2021 und 2022 ein Zuschuss für den Aufbau, die Gestaltung und die Weiterentwicklung eines verlässlichen Angebots- und Leistungsspektrums der sozialen Arbeit und das Fördern eines sozialen Netzes in Bonn gewährt.

In 2021 beträgt der Zuschuss 34.400 EUR und wird in 2022 unter Berücksichtigung allgemeiner Kostensteigerungen auf 35.100 EUR erhöht.

Beschlussvorschlag

Der Kreisgruppe Bonn des Paritätischen wird für die Jahre 2021 und 2022 ein Zuschuss für den Aufbau, die Gestaltung und die Weiterentwicklung eines verlässlichen Angebots- und Leistungsspektrums der sozialen Arbeit und das Fördern eines sozialen Netzes in Bonn gewährt.

In 2021 beträgt der Zuschuss 34.400 EUR und wird in 2022 unter Berücksichtigung allgemeiner Kostensteigerungen auf 35.100 EUR erhöht.

Begründung

Der Paritätische – Kreisgruppe Bonn – übt als Dachverband eine wichtige Funktion für viele Träger und Institutionen sozialer Arbeit in Bonn aus, die nicht über umfangreiche Möglichkeiten der Verwaltung und der Darstellung ihrer Anliegen verfügen. Ohne konfessionell oder parteipolitisch gebunden zu sein, fühlt sich der Paritätische den Anliegen seiner Mitgliedsorganisationen sowie den Grundsätzen der Toleranz, Offenheit und Vielfalt verpflichtet. Aus Sicht der Sozialverwaltung stellt der Verband eine wichtige Säule des sozialen Netzes dar. Er betreut in Bonn knapp 100 Mitgliedsorganisationen aus unterschiedlichen Fachgebieten, wie z.B. der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen oder dem Bereich der Kinder- und Jugendhilfe. Somit wird ein breites Wirkungsspektrum der sozialen Arbeit entfaltet. Durch die trägerübergreifende Beratungstätigkeit und Verbandsarbeit werden die Mitgliedsorganisationen u.a. mit Netzwerkarbeit, Beratung bei der Akquise von Fördermitteln, Ausrichtung von Fachtagen und Informationsveranstaltungen unterstützt.

In 2020 wurden die Mitgliedsorganisationen dabei unterstützt ihre Angebote auf die pandemische Lage umzustellen. So wurden Angebote, angepass

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2021-05-04 · Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit

—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit vom 04.05.2021 7.6 Zuschuss an den Paritätischen - Kreisgruppe Bonn für den Aufbau, die Gestaltung und die Weiterentwicklung sozialer Arbeit und die Förderung des sozialen Netzes in den Jahren 2021 und 2022 ungeändert beschlossen 210316 Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei Nichtbeteiligung Stv. Goetz und AM Giersberg (beide CDU) gemäß § 31 GO NRW Beschluss: Der Kreisgruppe Bonn des Paritätischen wird für die Jahre 2021 und 2022 ein Zuschuss für den Aufbau, die Gestaltung und die Weiterentwicklung eines verlässlichen Angebots- und Leistungsspektrums der sozialen Arbeit und das Fördern eines sozialen Netzes in Bonn gewährt.

In 2021 beträgt der Zuschuss 34.400 EUR und wird in 2022 unter Berücksichtigung allgemeiner Kostensteigerungen auf 35.100 EUR erhöht. Seite 1 von 1