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Förderung Beratungsstelle/Geschäftsstelle inkl. Ambulanter Hospizdienst von Bonn Lighthouse e.V. in den Jahren 2021/2022

210317 · 2021-05-04 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

Der Verein Bonn Lighthouse e.V. erhält zu den nachgewiesenen, anerkannten und ungedeckten Personal-, Sach- und Overheadkosten seiner Geschäftsstelle einschließlich des Ambulanten Hospizdienstes Zuschüsse in Höhe von maximal

82.250 EUR im Jahr 2021 und

87.250 EUR im Jahr 2022.

Beschlussvorschlag

Der Verein Bonn Lighthouse e.V. erhält zu den nachgewiesenen, anerkannten und ungedeckten Personal-, Sach- und Overheadkosten seiner Geschäftsstelle einschließlich des Ambulanten Hospizdienstes Zuschüsse in Höhe von maximal

82.250 EUR im Jahr 2021 und

87.250 EUR im Jahr 2022.

Begründung

Der Verein Bonn Lighthouse e.V. besteht seit 1992 und orientiert sich an den Ideen der ambulanten und stationären Hospizbewegung. Bonn Lighthouse e.V. setzt sich für die Belange chronisch kranker, sterbender Menschen ein, insbesondere für die umfassende Betreuung von unheilbar Kranken und Sterbenden entsprechend ihrer körperlichen, geistigen, seelischen, spirituellen und sozialen Bedürfnisse. Die Würde der betroffenen Menschen und ihr Recht auf Selbstbestimmung stehen dabei im Vordergrund. Angehörige, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sowie nahestehende Personen einschließlich Trauernde sind in die Beratung und Betreuung miteingeschlossen.

Mit dem vorliegenden Zuschuss wird die Beratungsstelle/Geschäftsstelle des Vereins gefördert einschließlich des Ambulanten Hospizdienstes. Die Beratungsstelle/Geschäftsstelle ist Anlaufstelle für Ratsuchende und koordiniert die Angebote des Vereins. In der Beratungsstelle/Geschäftsstelle werden persönliche und fachliche Beratungen angeboten zu Pflegemöglichkeiten, auch zu Patientenverfügung und weiteren Themen, die in Zusammenhang mit Sterben und Tod stehen.

Im Rahmen des Ambulanten Hospizdienstes begleiten überwiegend ehrenamtliche Mitarbei

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2021-05-04 · Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit

—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit vom 04.05.2021 7.7 Förderung Beratungsstelle/Geschäftsstelle inkl. Ambulanter Hospizdienst von Bonn Lighthouse e.V. in den Jahren 2021/2022 ungeändert beschlossen 210317 Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei Enthaltung BBB Beschluss: Der Verein Bonn Lighthouse e.V. erhält zu den nachgewiesenen, anerkannten und ungedeckten Personal-, Sach- und Overheadkosten seiner Geschäftsstelle einschließlich des Ambulanten Hospizdienstes Zuschüsse in Höhe von maximal 82.250 EUR im Jahr 2021 und 87.250 EUR im Jahr 2022. Seite 1 von 1