Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=10446) # Förderung der Geschäftsstelle der TelefonSeelsorge Bonn-Rhein-Sieg e.V. für das Jahr 2021 210322 · 2021-05-04 · Beschlussvorlage · öffentlich ## Sachverhalt Die Telefon Seelsorge Bonn/Rhein-Sieg e. V. erhält für das Jahr 2021 einen Zuschuss in Höhe von bis zu 81.200 EUR. Der Zuschuss dient der Mitfinanzierung der Telefon Seelsorge Bonn/Rhein-Sieg e. V. in folgenden Bereichen: - Personalkosten der Geschäftsstelle - Sachkosten der Geschäftsstelle (ohne Mietkosten) in Höhe von max. bis zu 15% der anerkennungsfähigen Personalkosten - Mietkosten für die Geschäftsstelle und den ehrenamtlichen telefonischen 24-h-Dienst ## Beschlussvorschlag Die Telefon Seelsorge Bonn/Rhein-Sieg e. V. erhält für das Jahr 2021 einen Zuschuss in Höhe von bis zu 81.200 EUR. Der Zuschuss dient der Mitfinanzierung der Telefon Seelsorge Bonn/Rhein-Sieg e. V. in folgenden Bereichen: - Personalkosten der Geschäftsstelle - Sachkosten der Geschäftsstelle (ohne Mietkosten) in Höhe von max. bis zu 15% der anerkennungsfähigen Personalkosten - Mietkosten für die Geschäftsstelle und den ehrenamtlichen telefonischen 24-h-Dienst ## Begründung Die Bundesstadt Bonn fördert die Telefon Seelsorge Bonn/Rhein-Sieg e. V. seit Jahren; seit 2017 mit einer Dynamisierung des Zuschusses aufgrund von Tarifsteigerungen. Der Zuschuss im Jahr 2019 betrug bis zu 78.100, 00 EUR und im Jahr 2020 bis zu 79.600, 00 EUR (Drucksachen-Nr. 1910677). Die Verwendungsnachweisprüfung für das Jahr 2019 ergab, dass die Mittelverwendung wirtschaftlich, effizient und sparsam erfolgte. Die Vorlage des Verwendungsnachweises für das vergangene Jahr erfolgt immer zum 30.06. des Folgejahres. Wie aus dem Jahresbericht 2019 erkennbar ist, steigt die Nachfrage zu dem Angebot der Telefon Seelsorge Bonn/ Rhein-Sieg e. V. stetig. Neben dem 24-stündigen Gesprächsangebot am Telefon gibt es eine Möglichkeit der Seelsorge per E-Mail und das Angebot der persönlichen Beratung. Die unterschiedlichen Kontaktmöglichkeiten bieten Hilfesuchenden einen unkomplizierten Zugang in akuten Krisensituationen. Durch den in 2020 pandemie-bedingten Wegfall anderer Beratungsangebote im Stadtgebiet wurde der telefonische und elektronische Beratungsbedarf höher. Die Corona-Pandemie selber war weniger ein Bestandteil der Beratung, sondern wurde als Aufhänger genutzt für einen Kontakt z _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._ ## Beratungsfolge - 2021-05-04 · Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit · ungeändert beschlossen ## Beschlusstexte (amtlich) ### 2021-05-04 · Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit —— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit vom 04.05.2021 7.8 Förderung der Geschäftsstelle der TelefonSeelsorge Bonn-Rhein-Sieg e.V. für das Jahr 2021 ungeändert beschlossen 210322 Abstimmungsergebnis: Einstimmig Beschluss: Die TelefonSeelsorge Bonn/Rhein-Sieg e. V. erhält für das Jahr 2021 einen Zuschuss in Höhe von bis zu 81.200 EUR. Der Zuschuss dient der Mitfinanzierung der TelefonSeelsorge Bonn/Rhein-Sieg e. V. in folgenden Bereichen: - Personalkosten der Geschäftsstelle - Sachkosten der Geschäftsstelle (ohne Mietkosten) in Höhe von max. bis zu 15% der anerkennungsfähigen Personalkosten - Mietkosten für die Geschäftsstelle und den ehrenamtlichen telefonischen 24-h-Dienst Seite 1 von 1