Originalquelle: ALLRIS-Original
210333 · 2021-04-27 · Beschlussvorlage · öffentlich
Federführend: 61-0 Verwaltung Beteiligt: 10 Personal- und Organisationsamt; Dezernat I; Dezernat III; 10-1 Personal- und Organisationsentwicklung; 01-1 Bürgerbüro Dokumente Dokument Sammeldokument Öffnet PDF-Datei 'Sammeldokument öffentlich' in neuem Fenster Anlagen Gutachten des LVR-Amtes für Denkmalpflege im Rheinland zum Denkmalbereich Combahnviertel vom 25.11.2020 Öffnen der PDF zu Gutachten des LVR-Amtes für Denkmalpflege im Rheinland zum Denkmalbereich Combahnviertel vom 25.11.2020 in neuen Fenster Aktionen personal Beratungsfolge ausblenden Beratungsfolge Beratungsfolge Status Datum Gremium Beschluss NA ● Erledigt Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung Apr 27, 2021 Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen ungeändert beschlossen NA ● Erledigt Bezirksvertretung Beuel Empfehlung Apr 28, 2021 Sitzung der Bezirksvertretung Beuel wg. Sitzungsabbruch nicht behandelt (vertagt) NA Jun 16, 2021 Sitzung der Bezirksvertretung Beuel ungeändert beschlossen NA ● Erledigt Unterausschuss Denkmalschutz Empfehlung May 5, 2021 Sitzung des Unterausschusses Denkmalschutz ungeändert beschlossen NA ● Erledigt Rat Entscheidung May 6, 2021 Sitzung des Hauptausschusses anstell
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=sachverhalt und offset des Eintrags in weiter._
Die Verwaltung erarbeitet eine Satzung für die Ausweisung des Denkmalbereiches Combahnviertel und legt sie den politischen Gremien zur Beschlussfassung vor.
Anlass
Mit Schreiben des LVR-Amtes für Denkmalpflege im Rheinland (LVR-ADR) vom 25.11.2020 wurde die Stadt Bonn darüber unterrichtet, dass das Gebiet des Combahnviertels die „Voraussetzungen zur Ausweisung eines Denkmalbereiches“ erfüllt. Umfang und Bedeutung wurden in einem Gutachten, welches als externes Dokument angefügt ist, erläutert und die Stadt Bonn gebeten, ein Satzungsverfahren zur Unterschutzstellung des Denkmalbereiches nach § 5 und § 6 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG NW) einzuleiten.
Lage und Umfang des geplanten Denkmalbereichs
Es handelt sich um das rechtsrheinisch nördlich der Auffahrt zur Kennedybrücke liegende Combahnviertel im Bezirk Beuel, Ortsteil Beuel. Der laut Gutachten vorgeschlagene Denkmalbereich wird begrenzt durch Konrad-Adenauer-Platz, Sankt Augustiner Straße (B56), Bröltalbahnweg und Rheinufer unter Einbeziehung des ehem. Bröltalbahnhofs mit Verladezone.
Historische Bedeutung
Bei dem Combahnviertel handelt es sich um ein auf Basis eines von Hermann Joseph Stübben und Karl Huppertz entwickelten Bebauungsplanes angelegtes Wohnviertel aus der Zeit um 1900, dessen städtebauliche Grundstruktur bis in die heutige Zeit beibeha
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._
—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen vom 27.04.2021 6.12 Denkmalbereich Combahnviertel, Bonn-Beuel ungeändert beschlossen 210333 Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss: Die Verwaltung erarbeitet eine Satzung für die Ausweisung des Denkmalbereiches Combahnviertel und legt sie den politischen Gremien zur Beschlussfassung vor. Seite 1 von 1
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Beuel vom 28.04.2021 7.1 Denkmalbereich Combahnviertel, Bonn-Beuel wg. Sitzungsabbruch nicht behandelt (vertagt) 210333 Abstimmungsergebnis: wg. Sitzungsabbruch nicht behandelt (vertagt) Die vertagte Empfehlung hat folgenden Inhalt: Die Verwaltung erarbeitet eine Satzung für die Ausweisung des Denkmalbereiches Combahnviertel und legt sie den politischen Gremien zur Beschlussfassung vor. Seite 1 von 1
—— Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW vom 06.05.2021
5.8 Denkmalbereich Combahnviertel, Bonn-Beuel bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen
210333
Abstimmungsergebnis: bei Anerkennung der TO abgesetzt
Die bei Anerkennung der Tagesordnung abgesetzte Vorlage hatte folgenden Wortlaut:
Die Verwaltung erarbeitet eine Satzung für die Ausweisung des Denkmalbereiches Combahnviertel und legt sie den politischen Gremien zur Beschlussfassung vor.
Seite 1 von 1
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Beuel vom 16.06.2021
7.1 Denkmalbereich Combahnviertel, Bonn-Beuel ungeändert beschlossen
210333
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Empfehlung:
Die Verwaltung erarbeitet eine Satzung für die Ausweisung des Denkmalbereiches Combahnviertel und legt sie den politischen Gremien zur Beschlussfassung vor.
Seite 1 von 1
—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 24.06.2021 5.32 Denkmalbereich Combahnviertel, Bonn-Beuel wg. Sitzungsabbruch nicht behandelt (vertagt) 210333 Aufgrund § 2 Abs. 4 Geschäftsordnung nicht behandelt Beschluss: Die Verwaltung erarbeitet eine Satzung für die Ausweisung des Denkmalbereiches Combahnviertel und legt sie den politischen Gremien zur Beschlussfassung vor. Seite 1 von 1
—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 28.06.2021
5.32 Denkmalbereich Combahnviertel, Bonn-Beuel ungeändert beschlossen
210333
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beschluss:
Die Verwaltung erarbeitet eine Satzung für die Ausweisung des Denkmalbereiches Combahnviertel und legt sie den politischen Gremien zur Beschlussfassung vor.
Seite 1 von 1
Sachverhalt
Die Verwaltung selbst hat auf diese Konsequenzen hingewiesen, wenn die Satzung zur Ausweisung des Denkmalbereichs Combahnviertel beschlossen wird.
Beschlussvorschlag
Der Beschlussentwurf wird wie folgt ergänzt:
Da sich der Arbeitsaufwand in der Unteren Denkmalbehörde aufgrund der Satzung deutlich erhöhen wird, ist mit der nächsten Fortschreibung des Stellenplans eine entsprechende personelle Verstärkung zu prüfen. Das Ergebnis der Prüfung ist dem UA Denkmalschutz und dem Hauptausschuss rechtzeitig vor der Beratung der Stellenplanfortschreibung vorzulegen.