Originalquelle: ALLRIS-Original

Aktualisierung der Sportförderrichtlinien

210351 · 2021-04-22 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

Die Sportförderrichtlinien der Bundesstadt Bonn werden in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen. Sie treten zum

__01.01.2022__

in Kraft.

Beschlussvorschlag

Die Sportförderrichtlinien der Bundesstadt Bonn werden in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen. Sie treten zum __01.01.2022__ in Kraft.

Begründung

Das im Jahr 2019 vorgelegte Gutachten zur Sportentwicklung in der Bundesstadt Bonn enthält Leitziele und Handlungsempfehlungen, die durch den Beschluss des Rates vom 12.12.2019 bekräftigt worden sind (DS 190476).

Die Gutachter empfehlen u.a., die städtische Sportförderung zunehmend bedarfs- und zielgruppenorientiert auszurichten und hierzu auch die Fördertatbestände zu erweitern. Vor diesem Hintergrund ist eine Anpassung der Sportförderrichtlinien der Bundesstadt Bonn erforderlich geworden.

Den Empfehlungen des Gutachtens wird mit dieser – in enger Zusammenarbeit mit dem Stadtsportbund Bonn entwickelten – Aktualisierung der Sportförderrichtlinien Rechnung getragen. In der dieser Beschlussvorlage als Anlage 2 beigefügten Synopse wurden bestehende und erforderliche Neuregelungen einander gegenübergestellt und – wo notwendig – zum besseren Verständnis erläutert.

Die wesentlichen Änderungen gegenüber den bisherigen Sportförderrichtlinien sind im Folgenden kurz dargestellt.

  1. In die Präambel soll aufgenommen werden, dass sich die Sportförderung künftig verstärkt an den Kriterien einer nachhaltigen Entwicklung orientieren soll. Damit soll auch der Sport in seiner breiten gesellschaf

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2021-06-28 · Rat

—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 28.06.2021

5.75 Aktualisierung der Sportförderrichtlinien ungeändert beschlossen

210351

Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit gegen BBB und Stv. Fahrenholtz

Beschluss:

Die Sportförderrichtlinien der Bundesstadt Bonn werden in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen. Sie treten zum 01.01.2022 in Kraft.

Seite 1 von 15

Sportförderrichtlinien der Bundesstadt Bonn _______________________________________________________________ Ratsbeschluss vom 6. Mai 2021 __________________________________________________________________________________________

Grundsätze

I. Vereinssport

1.

Voraussetzung der Förderung 2.

Städtische Sportstätten 3.

Förderung der Sportinfrastruktur 4.

Sportgeräte 5. Jugendzuschuss 6. Übungsleiterausbildung 7. Leistungssportförderung 8. Förderung strukturbildender Modellprojekte 9. Sportveranstaltungen

II. Schulsport

III. Freizeitsport

IV. Ehrungen

V. Verfahren

VI. Ausnahmen

Anlage zu TOP 55..7755 Rat:: 2288..0066..22002211 Seite 2 von 15

Grundsätze

Sport ist ein fes

_Gekürzt (25466 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:46602?offset=1200_