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210351 · 2021-04-22 · Beschlussvorlage · öffentlich
Die Sportförderrichtlinien der Bundesstadt Bonn werden in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen. Sie treten zum
in Kraft.
Die Sportförderrichtlinien der Bundesstadt Bonn werden in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen. Sie treten zum __01.01.2022__ in Kraft.
Das im Jahr 2019 vorgelegte Gutachten zur Sportentwicklung in der Bundesstadt Bonn enthält Leitziele und Handlungsempfehlungen, die durch den Beschluss des Rates vom 12.12.2019 bekräftigt worden sind (DS 190476).
Die Gutachter empfehlen u.a., die städtische Sportförderung zunehmend bedarfs- und zielgruppenorientiert auszurichten und hierzu auch die Fördertatbestände zu erweitern. Vor diesem Hintergrund ist eine Anpassung der Sportförderrichtlinien der Bundesstadt Bonn erforderlich geworden.
Den Empfehlungen des Gutachtens wird mit dieser – in enger Zusammenarbeit mit dem Stadtsportbund Bonn entwickelten – Aktualisierung der Sportförderrichtlinien Rechnung getragen. In der dieser Beschlussvorlage als Anlage 2 beigefügten Synopse wurden bestehende und erforderliche Neuregelungen einander gegenübergestellt und – wo notwendig – zum besseren Verständnis erläutert.
Die wesentlichen Änderungen gegenüber den bisherigen Sportförderrichtlinien sind im Folgenden kurz dargestellt.
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._
—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 28.06.2021
5.75 Aktualisierung der Sportförderrichtlinien ungeändert beschlossen
210351
Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit gegen BBB und Stv. Fahrenholtz
Beschluss:
Die Sportförderrichtlinien der Bundesstadt Bonn werden in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen. Sie treten zum 01.01.2022 in Kraft.
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Sportförderrichtlinien der Bundesstadt Bonn _______________________________________________________________ Ratsbeschluss vom 6. Mai 2021 __________________________________________________________________________________________
Grundsätze
I. Vereinssport
1.
Voraussetzung der Förderung 2.
Städtische Sportstätten 3.
Förderung der Sportinfrastruktur 4.
Sportgeräte 5. Jugendzuschuss 6. Übungsleiterausbildung 7. Leistungssportförderung 8. Förderung strukturbildender Modellprojekte 9. Sportveranstaltungen
II. Schulsport
III. Freizeitsport
IV. Ehrungen
V. Verfahren
VI. Ausnahmen
Anlage zu TOP 55..7755 Rat:: 2288..0066..22002211 Seite 2 von 15
Grundsätze
Sport ist ein fes
_Gekürzt (25466 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:46602?offset=1200_