Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=10494) # Aktualisierung der Sportförderrichtlinien 210351 · 2021-04-22 · Beschlussvorlage · öffentlich ## Sachverhalt Die Sportförderrichtlinien der Bundesstadt Bonn werden in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen. Sie treten zum [__01.01.2022__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/x-apple-data-detectors://0) in Kraft. ## Beschlussvorschlag Die Sportförderrichtlinien der Bundesstadt Bonn werden in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen. Sie treten zum [__01.01.2022__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/x-apple-data-detectors://0) in Kraft. ## Begründung Das im Jahr 2019 vorgelegte Gutachten zur Sportentwicklung in der Bundesstadt Bonn enthält Leitziele und Handlungsempfehlungen, die durch den Beschluss des Rates vom 12.12.2019 bekräftigt worden sind (DS 190476). Die Gutachter empfehlen u.a., die städtische Sportförderung zunehmend bedarfs- und zielgruppenorientiert auszurichten und hierzu auch die Fördertatbestände zu erweitern. Vor diesem Hintergrund ist eine Anpassung der Sportförderrichtlinien der Bundesstadt Bonn erforderlich geworden. Den Empfehlungen des Gutachtens wird mit dieser – in enger Zusammenarbeit mit dem Stadtsportbund Bonn entwickelten – Aktualisierung der Sportförderrichtlinien Rechnung getragen. In der dieser Beschlussvorlage als Anlage 2 beigefügten Synopse wurden bestehende und erforderliche Neuregelungen einander gegenübergestellt und – wo notwendig – zum besseren Verständnis erläutert. Die wesentlichen Änderungen gegenüber den bisherigen Sportförderrichtlinien sind im Folgenden kurz dargestellt. 1. In die Präambel soll aufgenommen werden, dass sich die Sportförderung künftig verstärkt an den Kriterien einer nachhaltigen Entwicklung orientieren soll. Damit soll auch der Sport in seiner breiten gesellschaf _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._ ## Beratungsfolge - 2021-04-22 · Sportausschuss · bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt - 2021-05-26 · Sportausschuss · ungeändert beschlossen - 2021-06-24 · Rat · wg. Sitzungsabbruch nicht behandelt (vertagt) - 2021-06-28 · Rat · ungeändert beschlossen ## Beschlusstexte (amtlich) ### 2021-06-28 · Rat —— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 28.06.2021 5.75 Aktualisierung der Sportförderrichtlinien ungeändert beschlossen 210351 Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit gegen BBB und Stv. Fahrenholtz Beschluss: Die Sportförderrichtlinien der Bundesstadt Bonn werden in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen. Sie treten zum 01.01.2022 in Kraft. Seite 1 von 15 Sportförderrichtlinien der Bundesstadt Bonn _______________________________________________________________ Ratsbeschluss vom 6. Mai 2021 __________________________________________________________________________________________ - Inhalt - Grundsätze I. Vereinssport 1. Voraussetzung der Förderung 2. Städtische Sportstätten 3. Förderung der Sportinfrastruktur 4. Sportgeräte 5. Jugendzuschuss 6. Übungsleiterausbildung 7. Leistungssportförderung 8. Förderung strukturbildender Modellprojekte 9. Sportveranstaltungen II. Schulsport III. Freizeitsport IV. Ehrungen V. Verfahren VI. Ausnahmen Anlage zu TOP 55..7755 Rat:: 2288..0066..22002211 Seite 2 von 15 Grundsätze Sport ist ein fes _Gekürzt (25466 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:46602?offset=1200_