Originalquelle: ALLRIS-Original

Bürgerantrag: Verlegung einer Fußgängerampel in der Ubierstraße, Höhe Otto-Kühne-Straße

210354 · 2021-04-13 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich · öffentlich

Sachverhalt

Inhalt des Bürgerantrages

Der Antrag thematisiert die Verlegung einer Fußgängerampel in der Ubierstraße, Höhe Otto-Kühne-Straße.

Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag Online.

Beschlussvorschlag

Inhalt des Bürgerantrages

Der Antrag thematisiert die Verlegung einer Fußgängerampel in der Ubierstraße, Höhe Otto-Kühne-Straße.

Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag Online.

Begründung

ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag Online.

Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2021-04-13 · Bezirksvertretung Bad Godesberg

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 13.04.2021 6.16 Bürgerantrag: Verlegung einer Fußgängerampel in der Ubierstraße, Höhe Otto-Kühne-Straße geändert beschlossen 210354 Abstimmungsergebnis: ziffernweise Abstimmung

  1. abgelehnt mit Mehrheit gegen BBB, AfD und Linke
  2. abgelehnt mit Mehrheit gegen BBB und AfD
  3. einstimmig angenommen

Beschluss:

  1. Die bestehende Fußgängerampel wird abgebaut.
  2. Die Tempo 30-Regelung wird abgeschafft.
  3. Die Verwaltung prüft die Errichtung einer neuen Ampel an der

vorgeschlagenen Stelle (entsprechend der Stellungnahme der Verwaltung).


Der Antrag thematisiert die Verlegung einer Fußgängerampel in der Ubierstraße, Höhe Otto-Kühne-Straße. Die obenstehende Beschlussfassung geht zurück auf einen Antrag von Stv. Schmitt, BBB. Die ziffernweise Abstimmung wurde von Bzv. Ehresmann, Linke, vorgeschlagen. Seite 1 von 1

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

210354-01 ST Bürgerantrag: Verlegung einer Fußgängerampel in der Ubierstraße, Höhe Otto-Kühne-Straße

Stellungnahme der Verwaltung

Die Verwaltung prüft einen alternativen Standort und ermittelt die Kosten. Über das Ergebnis wird die Bezirksvertretung informiert.

__Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Bad Godesberg: __

Die Bezirksvertretung Bad Godesberg befürwortet die vorgeschlagene Verfahrensweise. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen.