Originalquelle: ALLRIS-Original
210354 · 2021-04-13 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich · öffentlich
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag thematisiert die Verlegung einer Fußgängerampel in der Ubierstraße, Höhe Otto-Kühne-Straße.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag Online.
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag thematisiert die Verlegung einer Fußgängerampel in der Ubierstraße, Höhe Otto-Kühne-Straße.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag Online.
ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag Online.
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 13.04.2021 6.16 Bürgerantrag: Verlegung einer Fußgängerampel in der Ubierstraße, Höhe Otto-Kühne-Straße geändert beschlossen 210354 Abstimmungsergebnis: ziffernweise Abstimmung
Beschluss:
vorgeschlagenen Stelle (entsprechend der Stellungnahme der Verwaltung).
Der Antrag thematisiert die Verlegung einer Fußgängerampel in der Ubierstraße, Höhe Otto-Kühne-Straße. Die obenstehende Beschlussfassung geht zurück auf einen Antrag von Stv. Schmitt, BBB. Die ziffernweise Abstimmung wurde von Bzv. Ehresmann, Linke, vorgeschlagen. Seite 1 von 1
Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung prüft einen alternativen Standort und ermittelt die Kosten. Über das Ergebnis wird die Bezirksvertretung informiert.
__Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Bad Godesberg: __
Die Bezirksvertretung Bad Godesberg befürwortet die vorgeschlagene Verfahrensweise. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen.