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Sachstand zur Direktvergabe von Verkehrsleistungen im ÖPNV im Stadtgebiet Bonn

210392 · 2021-04-20 · Mitteilungsvorlage · öffentlich

Beschlussvorschlag

Mitteilung:

Derzeit werden die Verkehrsleistungen im ÖPNV (Stadtbahn, Straßenbahn und Bus) im Stadtgebiet und auf einigen grenzüberschreitenden Linien in Richtung Rhein-Sieg-Kreis (nachfolgend RSK) sowie Stadt Köln durch die Stadtwerke Bonn Verkehrs GmbH (nachfolgend SWBV) erbracht. Der Rat der Stadt Bonn hat die SWBV mit Betrauungsbeschluss vom 18. Juni 2008 mit der Verkehrsleistungserbringung als gemeinwirtschaftliche Verpflichtung betraut. Diese Betrauung wurde mit Ratsbeschluss vom 14.11.2013 mit einer Laufzeit bis zum 18. Juni 2023 auf der Grundlage der Verordnung (EG) 1370/2007 (nachfolgend: VO 1370/2007) ertüchtigt. Durch das Auslaufen der Betrauung ist eine Neuvergabe der Verkehrsleistungen zum 19. Juni 2023 notwendig. Zur Vorbereitung einer rechtskonformen Vergabe auf Grundlage des allgemeinen Vergaberechts (GWB) sowie der VO 1370/2007, hat die Verwaltung eine Rechtsberatung hinzugezogen.

Gerichtliche Entscheidungen in den vergangenen Jahren haben die Auslegung der Vorgaben einer Direktvergabe an ein eigenes Unternehmen konkretisiert. Grundlage für die Beauftragung und Durchführung von ÖPNV-Verkehrsleistungen ist nach wie vor die VO 1370/2007, jedoch kann die eigent

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2021-04-20 · Ausschuss für Mobilität und Verkehr

—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr vom 20.04.2021 9.8 Sachstand zur Direktvergabe von Verkehrsleistungen im ÖPNV im Stadtgebiet Bonn zur Kenntnis genommen 210392 Beschluss: Seite 1 von 1

2021-05-06 · Rat

—— Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW vom 06.05.2021

7.11 Sachstand zur Direktvergabe von Verkehrsleistungen im ÖPNV im Stadtgebiet Bonn zur Kenntnis genommen

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Die Mitteilungsvorlage wurde zur Kenntnis genommen.

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