Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=10582) # Laufzeitverlängerung der Miet- und Pachtverträge von Mieter*innen städtischer Gewerbeobjekte im Viktoriakarree 210407 · 2021-04-21 · Antrag · öffentlich Antragsteller: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Stefan Freitag SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Bernd Weede Die Linke-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Karin Willnauer Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Friederike Martin ## Sachverhalt Nach Auskunft der Gewerbegemeinschaft Viktoriaviertel e.V. beträgt die Laufzeit der Mietverträge für städtische Gewerbeobjekte aufgrund der ungeklärten Situation der weiteren Entwicklung des Viertels derzeit lediglich sechs Monate. Dies bietet den Gewerbebetrieben kaum Planungssicherheit. Angesichts jedenfalls nicht kurzfristig anstehender Maßnahmen ist daher die Schaffung einer längeren vertraglichen Sicherheit für die Gewerbebetriebe geboten, was auch im Hinblick auf die derzeitige Wirtschaftskrise einen Beitrag zur Unterstützung der Gewerbetreibenden leistet. In dem Rahmen sollte der Rat auch seinen grundsätzlichen Willen bekunden, den meist langjährigen Bestandsmieter*innen im Viertel bei der mittelfristig anstehenden Neuausrichtung des Viertels im Rahmen der Möglichkeiten eine Bleibeperspektive zu bieten. Die Verwaltung sollte diesem Gesichtspunkt in den anstehenden Gesprächen u.a. mit der Universität Beachtung schenken. ## Beschlussvorschlag 1. Den Pächter*innen und Mieter*innen städtischer Gewerbeobjekte im Viktoriakarree wird eine Neufassung ihrer Miet- und Pachtverträge unter Vereinbarung einer ordentlichen Vertragslaufzeit von zwei Jahren angeboten, die sich bei Nicht-Inanspruchnahme einer Kündigungsmöglichkeit jeweils um ein Kalenderjahr verlängert. Abweichend von § 580 a Abs. 2 BGB wird dabei für den Vermieter eine ordentliche Kündigungsfrist von einem Jahr zum Monatsende vereinbart. Die gesetzliche Kündigungsfrist der Mieter*innen bleibt davon unberührt. 2. Der Hauptausschuss bekundet seinen Willen, im Rahmen einer Neugestaltung des Viktoriaviertels den Bestandsmieter*innen städtischer Immobilien möglichst eine Fortsetzung ihrer Gewerbetätigkeit im Viertel zu eröffnen. Die Verwaltung wird gebeten, dem im Rahmen der Gespräche zur Weiterentwicklung Beachtung zu schenken. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, alle bestehenden städtischen Geschäftsraumvermietungen und Verpachtungen dahingehend zu untersuchen, ob für weitere Objekte Mietverträge mit kurzer Laufzeit existieren und zu prüfen, ob diese ebenfalls für eine Laufzeitverlängerung infrage kommen. ## Stellungnahme der Verwaltung erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung: https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=2006000 ## Beratungsfolge - 2021-04-21 · Ausschuss für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit · vertagt - 2021-04-29 · Hauptausschuss · bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt - 2021-06-01 · Ausschuss für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit · geändert beschlossen - 2021-06-17 · Hauptausschuss · ohne Ergebnis - 2021-06-24 · Rat · wg. Sitzungsabbruch nicht behandelt (vertagt) - 2021-06-28 · Rat · erledigt ## Beschlusstexte (amtlich) ### 2021-04-21 · Ausschuss für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit —— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit vom 21.04.2021 6.2 Laufzeitverlängerung der Miet- und Pachtverträge von Mieter*innen städtischer Gewerbeobjekte im Viktoriakarree vertagt 210407 Seite 1 von 1 ### 2021-04-29 · Hauptausschuss —— Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses vom 29.04.2021 6.5 Laufzeitverlängerung der Miet- und Pachtverträge von Mieter*innen städtischer Gewerbeobjekte im Viktoriakarree bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen 210407 Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei Anerkennung der Tagesordnung pandemiebedingt abgesetzt Diese Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung pandemiebedingt von der Tagesordnung abgesetzt und vertagt (siehe hierzu auch Notiz zu TOP 2). - - - Der vertagte Antrag hat folgenden Inhalt: 1. Den Pächter*innen und Mieter*innen städtischer Gewerbeobjekte im Viktoriakarree wird eine Neufassung ihrer Miet- und Pachtverträge unter Vereinbarung einer ordentlichen Vertragslaufzeit von zwei Jahren angeboten, die sich bei Nicht-Inanspruchnahme einer Kündigungsmöglichkeit jeweils um ein Kalenderjahr verlängert. Abweichend von § 580 a Abs. 2 BGB wird dabei für den Vermieter eine ordentliche Kündigungsfrist von einem Jahr zum Monatsende vereinbart. Die gesetzliche Kündigungsfrist der Mieter*innen bleibt davon unberührt. 2. Der Hauptausschuss bekundet seinen Willen, im Rahmen einer Neugestaltung des Viktoriaviertels den Bestandsmieter*innen städtischer Im _Gekürzt (1760 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:56820?offset=1200_ ### 2021-06-01 · Ausschuss für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit —— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit vom 01.06.2021 6.3 Laufzeitverlängerung der Miet- und Pachtverträge von Mieter*innen städtischer Gewerbeobjekte im Viktoriakarree geändert beschlossen 210407 Abstimmungsergebnis: Ziffer 1. und 2.: erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung; Ziffer 3: einstimmig bei Enthaltung CDU und BBB Empfehlung an den Hauptausschuss: (Vorher 3.) Die Verwaltung wird beauftragt, alle bestehenden städtischen Geschäftsraumvermietungen und Verpachtungen dahingehend zu untersuchen, ob für weitere Objekte Mietverträge mit kurzer Laufzeit existieren und zu prüfen, ob diese ebenfalls für eine Laufzeitverlängerung infrage kommen. - - - Herr Stv. Weede erklärt für die Mehrheitsfraktionen, dass die Ziffern 1. und 2 durch die Stellungnahme der Verwaltung als erledigt betrachtet werden. Sie hatten folgenden Wortlaut: 1. Den Pächter*innen und Mieter*innen städtischer Gewerbeobjekte im Viktoriakarree wird eine Neufassung ihrer Miet- und Pachtverträge unter Vereinbarung einer ordentlichen Vertragslaufzeit von zwei Jahren angeboten, die sich bei Nicht-Inanspruchnahme einer Kündigungsmögli _Gekürzt (3320 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:60500?offset=1200_ ### 2021-06-17 · Hauptausschuss —— Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses vom 17.06.2021 5.12 Laufzeitverlängerung der Miet- und Pachtverträge von Mieter*innen städtischer Gewerbeobjekte im Viktoriakarree ohne Votum 210407 Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit gegen CDU, BBB und FDP ohne Votum in den Rat Der Antrag wird ohne Votum in den Rat verwiesen. - - - Der verwiesene Antrag hat folgenden Inhalt: 1. Den Pächter*innen und Mieter*innen städtischer Gewerbeobjekte im Viktoriakarree wird eine Neufassung ihrer Miet- und Pachtverträge unter Vereinbarung einer ordentlichen Vertragslaufzeit von zwei Jahren angeboten, die sich bei Nicht-Inanspruchnahme einer Kündigungsmöglichkeit jeweils um ein Kalenderjahr verlängert. Abweichend von § 580 a Abs. 2 BGB wird dabei für den Vermieter eine ordentliche Kündigungsfrist von einem Jahr zum Monatsende vereinbart. Die gesetzliche Kündigungsfrist der Mieter*innen bleibt davon unberührt. 2. Der Hauptausschuss bekundet seinen Willen, im Rahmen einer Neugestaltung des Viktoriaviertels den Bestandsmieter*innen städtischer Immobilien möglichst eine Fortsetzung ihrer Gewerbetätigkeit im Viertel zu eröffnen. Die Verwaltung wird gebeten, dem im R _Gekürzt (1578 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:48082?offset=1200_ ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 210407-01 ST Laufzeitverlängerung der Miet- und Pachtverträge von Mieter*innen städtischer Gewerbeobjekte im Viktoriakarree {#nv-2000408} **Stellungnahme der Verwaltung** Die Verwaltung nimmt nachfolgend zu dem Antrag Stellung: Zu 1. Alle Miet- und Pachtverträge der städtischen Gewerbeobjekte im Viktoriakarree sind mittlerweile unbefristet bzw. in der automatischen jährlichen Verlängerung. Die Kündigungsfristen sind unterschiedlich vereinbart. Die Sechsmonatsfrist ist durchweg gewahrt. Die Verwaltung erachtet eine Laufzeitverlängerung der Miet- und Pachtverträge neben den o.g. Gründen als entbehrlich, da für die weitere Entwicklung und Planung des Viertels die Änderung des Bebauungsplanes erforderlich ist. Diese wird voraussichtlich zwei Jahre in Anspruch nehmen. Zu 2. Die Verwaltung wird dem Willen des Hauptausschusses im Rahmen der Neugestaltung Beachtung schenken. Zu 3. Bei Annahme des Antrages wird die Verwaltung entsprechend tätig.