Originalquelle: ALLRIS-Original

Neubau einer dreigruppigen Kindertageseinrichtung in der Limpericher Str. 122b

210431 · 2021-04-15 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

Mit Beschluss des Hauptausschusses vom 28.01.2014 werden Planungen des SGBs bei Investitionsvorhaben über 2 Mio. EURO, vorab dem Betriebsausschuss und dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt.

Gemäß Grundsatzbeschluss DS-Nr. 1713106 vom 14.12.2017 wurde die Verwaltung beauftragt eine dreigruppige Kindertageseinrichtung an der Limpericher Straße zu errichten.

Die Kita soll nach dem „Bonner Modell“ gebaut werden. Mit dem Bonner Modell hat das SGB ein Konzept entwickelt, dass unabhängig von der Gruppenanzahl und Form, die ersten drei Planungsphasen (Grundlagenermittlung, Vorentwurfsplanung und Entwurfsplanung) vereinfacht und beschleunigt.

Es ist ein zweigeschossiger Baukörper in Massiv-Bauweise geplant. Aufgrund der Lage des Grundstücks in einem Hochwasserrisikogebiet gemäß § 78 b Wasserhaushaltsgesetz (gültig ab 05.01.2018) wird das Gebäude in einer dem entsprechenden Hochwasserrisiko angepassten Bauweise errichtet.

Im Rahmen einer vorab durchgeführten Machbarkeitsstudie des SGB wurde die Möglichkeit der Kombination einer Kindertageseinrichtung mit Wohnnutzung im Obergeschoss überprüft. Aufgrund der auf dem Grundstück nicht nachweisbaren KfZ-Stellplätze für die Wohneinheiten kann

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=sachverhalt und offset des Eintrags in weiter._

Beschlussvorschlag

Der Vorplanung und der Kostenschätzung für den Neubau einer dreigruppigen Kindertageseinrichtung auf dem Grundstück der Limpericher Straße 122b wird zugestimmt.

Begründung

der Dringlichkeit: **

Eine fristgerechte Vorlage war aufgrund der verwaltungsinternen Abstimmungen nicht möglich. Eine spätere Beratung hätte durch Verzögerungen in den Planungs- und Ausführungsabläufen Mehrkosten z. B. für Mieten für das Containerprovisorium zur Folge.

Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2021-04-15 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie

—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie vom 15.04.2021 6.7 Neubau einer dreigruppigen Kindertageseinrichtung in der Limpericher Str. 122b ungeändert beschlossen 210431 Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei 1 Enthaltung Empfehlung an den Rat: Der Vorplanung und der Kostenschätzung für den Neubau einer dreigruppigen Kindertageseinrichtung auf dem Grundstück der Limpericher Straße 122b wird zugestimmt.

Seite 1 von 1

2021-05-06 · Rat

—— Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW vom 06.05.2021

5.13 Neubau einer dreigruppigen Kindertageseinrichtung in der Limpericher Str. 122b geändert beschlossen

210431

Abstimmungsergebnis: geändert und vorbehaltlich mit der Maßgabe, die Vorlage erneut im Betriebsausschuss SGB zu beraten, ziffernweise Abstimmung: Ziffer 1: einstimmig bei Enth. BBB Ziffer 2: Mehrheit gegen CDU und FDP bei Enth. BBB

Beschluss:

  1. Der Vorplanung und der Kostenschätzung für den Neubau einer

dreigruppigen Kindertageseinrichtung auf dem Grundstück der Limpericher Straße 122b wird zugestimmt.

  1. Die Maßnahme soll auf KFW 40 umgeplant werden.
  1. Die Beschlussvorlage wird erneut im Betriebsausschuss SGB

beraten, falls nötig in einer Sondersitzung. Dort wird in Form einer Vorlage dargelegt, welche finanziellen und zeitlichen Auswirkungen eine Umplanung auf KFW 40 hat.

Die Ergänzung um Ziffer 2 ergibt sich aus der Beratung im Betriebsausschuss SGB, der sich der Hauptausschuss angeschlossen hat. Ziffer 3 wurde aufgrund der erfolgten Diskussion (s. TOP 5.17) ergänzt. Die Hervorhebungen waren nicht Bestandteil der u

_Gekürzt (1759 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:56307?offset=1200_

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

210431-01 ST Neubau einer dreigruppigen Kindertageseinrichtung in der Limpericher Str. 122b

Stellungnahme der Verwaltung

Ein Beschluss, die Maßnahme in KfW 40 zu bauen, kann – nach heutigem Stand – ohne Terminverzögerungen erfolgen.

Die Entwurfsplanung mit Kostenberechnung wird den Gremien im Laufe des Jahres 2021 vorgelegt. Eine Umplanung hätte, aufgrund des Planungsstandes (LP 2/3), keine erheblichen finanziellen Auswirkungen.