Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2000016) # Förderung der Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. als Behindertenbeauftragte der Bundesstadt Bonn in den Jahren 2021 und 2022 210453 · 2021-05-04 · Beschlussvorlage · öffentlich ## Sachverhalt „Die Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. (BG) erhält im Jahr 2021 eine Förderung in Höhe von 262.684,14 € zur Wahrnehmung der Aufgabe der Behindertenbeauftragten der Bundesstadt Bonn. Die Förderung wird für das Jahr 2022 um 2 % gesteigert und beträgt dann 267.937,82 €. Der Zuschuss dient der Finanzierung der Aufgaben, die der BG in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag mit den dazugehörigen Anlagen übertragen werden." ## Beschlussvorschlag „Die Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. (BG) erhält im Jahr 2021 eine Förderung in Höhe von 262.684, 14 € zur Wahrnehmung der Aufgabe der Behindertenbeauftragten der Bundesstadt Bonn. Die Förderung wird für das Jahr 2022 um 2 % gesteigert und beträgt dann 267.937, 82 €. Der Zuschuss dient der Finanzierung der Aufgaben, die der BG in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag mit den dazugehörigen Anlagen übertragen werden." ## Begründung Der Rat der Bundesstadt Bonn hat bereits am 29.09.2005 (DS.-Nr.: 0512494) folgenden Beschluss gefasst: „1. Die Behinderten-Gemeinschaft Bonn e. V. (BG) wird mit der Wahrnehmung der Funktion der Behindertenbeauftragten der Bundesstadt Bonn beauftragt. 2. Die sächliche und finanzielle Ausstattung der BG wird, da sie eine Pflichtaufgabe übernimmt, im Rahmen des bereits gewährten Betriebskostenzuschusses finanziert.“ Mit der Bestimmung einer Behindertenbeauftragten wird das Ziel des „Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen - BGG NRW“ umgesetzt. Dort ist festgelegt: „Ziel des Gesetzes ist es, Diskriminierung von Menschen mit Behinderung zu verhindern und zu beseitigen sowie die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft durch die Beseitigung von Barrieren und die Herstellung von Auffindbarkeit, Zugänglichkeit und Nutzbarkeit zu gewährleisten. Hierzu gehört auch die Ermöglichung einer selbstbestimmten Lebensführung. Die Träger öffentlicher Belange sind verpflichtet sich aktiv für die Ziele des Gesetzes einzusetzen. Sie arbeiten hierzu eng mit den Organisationen und Verbänden der Menschen mit Behinderungen _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._ ## Beratungsfolge - 2021-05-04 · Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit · ungeändert beschlossen ## Beschlusstexte (amtlich) ### 2021-05-04 · Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit —— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit vom 04.05.2021 7.14 Förderung der Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. als Behindertenbeauftragte der Bundesstadt Bonn in den Jahren 2021 und 2022 ungeändert beschlossen 210453 Abstimmungsergebnis: Einstimmig Beschluss: „Die Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. (BG) erhält im Jahr 2021 eine Förderung in Höhe von 262.684,14 € zur Wahrnehmung der Aufgabe der Behindertenbeauftragten der Bundesstadt Bonn. Die Förderung wird für das Jahr 2022 um 2 % gesteigert und beträgt dann 267.937,82 €. Der Zuschuss dient der Finanzierung der Aufgaben, die der BG in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag mit den dazugehörigen Anlagen übertragen werden." Seite 1 von 1