Originalquelle: ALLRIS-Original
210454 · 2021-05-04 · Beschlussvorlage · öffentlich
„Die Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. (BG) erhält im Jahr 2021 eine Förderung in Höhe von bis zu 19.500,00 € zur Finanzierung der Beratung von Menschen mit einer Hörbehinderung.“
„Die Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. (BG) erhält im Jahr 2021 eine Förderung in Höhe von bis zu 19.500, 00 € zur Finanzierung der Beratung von Menschen mit einer Hörbehinderung.“
Die Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. (BG) bietet bereits seit einigen Jahren Beratung für Menschen mit einer Hörbehinderung an. Bisher wurde die Beratung im Rahmen des Zuschusses für die Wahrnehmung der Aufgaben der Behindertenbeauftragten mitfinanziert, innerhalb der Gesamtförderung war ein Betrag von ca. 18.500, 00 € für die Angebote für Menschen mit einer Hörbehinderung vorgesehen.
Um hier eine klarere Abgrenzung vornehmen zu können, soll die Beratung im Jahr 2021 über eine gesonderte Förderung refinanziert werden.
Dem Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit liegt für die heutige Sitzung ebenfalls eine Beschlussvorlage für die Förderung der Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. zur Wahrnehmung der Aufgabe als Behindertenbeauftragte vor.
Die Bundesstadt Bonn fördert spezialisierte Beratungsangebote bei verschiedenen Trägern. Es ist nun geplant, die Beratungsleistung im Rahmen einer Modellphase im Jahr 2021 neu aufzustellen und umfassend zu dokumentieren. Das Jahr 2021 soll genutzt werden, um das Angebot zu überprüfen und die zukünftige Beratung gezielt zu planen.
Die Beratung erfolgt in Form
• einer wöchentlich stattfindenden offenen Sprechstunde und
• aufsuchender
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._
—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit vom 04.05.2021 7.15 Förderung der Beratung für Menschen mit einer Hörbehinderung durch die Behinderten- Gemeinschaft Bonn e.V. ungeändert beschlossen 210454 Abstimmungsergebnis: Einstimmig Beschluss: „Die Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. (BG) erhält im Jahr 2021 eine Förderung in Höhe von bis zu 19.500,00 € zur Finanzierung der Beratung von Menschen mit einer Hörbehinderung.“ Seite 1 von 1