Originalquelle: ALLRIS-Original
210459 · 2021-04-20 · Antrag · öffentlich
Antragsteller: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Rolf Beu SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Gabi Mayer Die Linke-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Patrick Tollasz Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Dr. Dominik Maxein
Der aktuelle ZOB aus den 1970er Jahren erfüllt kein einziges der notwendigen Kriterien für einen angemessenen zentralen Verknüpfungspunkt der Linien des öffentlichen Personenverkehrs. Auch deshalb wurde bereits vor Jahren ein entsprechender nur pauschaler Förderantrag beim Zuschussgeber NVR gestellt, der aber mangels Planungsreife - auch in Folge unklarer Verkehrsführungsentscheidungen des Stadtrates - nie konkretisiert wurde.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit höchster Priorität die Planungen für einen Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB Bonn) im Areal zwischen Kaiserplatz, Südunterführung, der Straße Am Hauptbahnhof, dem sog. Maximiliancenter und den Gehwegen der Maximilianstraße zu intensivieren. Ziel ist es, das bereits vor Jahren beim Nahverkehr Rheinland (NVR) angemeldete Förderprojekt nun auch inhaltlich-planerisch zu unterfüttern, zuschussfähig zu machen und eine zeitnahe Realisierung zu ermöglichen. Bei der Planung wird keine Führung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) über den bisherigen sogenannten Cityring (Wesselstraße, Maximilianstraße, Am Hauptbahnhof) mehr vorgesehen . Die Kaiserstraße wird an ihrem Ende für den Individualverkehr abgebunden, sodass die Durchfahrt über die Maximilianstraße und das oben beschrieben Areal des neuen ZOB entfällt . Die Verwaltung wird gebeten, für die bereits vorab zugunsten des ÖPNV und insbesondere der Fahrgäste vorzunehmenden MIV-Abbindungen Vorschläge zu unterbreiten. Dies betrifft auch die Anlieferung der angrenzenden Gebäude und Ladenlokale sowie die Anfahrt zu medizinischen Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen.
Der Zentrale Omnibusbahnhof
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—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr vom 20.04.2021 6.5 Planung zum Bau eines fahrgastfreundlichen Zentralen Busbahnhofs (ZOB) intensivieren ungeändert beschlossen 210459 Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen CDU, BBB und FDP Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, mit höchster Priorität die Planungen für einen Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB Bonn) im Areal zwischen Kaiserplatz, Südunterführung, der Straße Am Hauptbahnhof, dem sog. Maximiliancenter und den Gehwegen der Maximilianstraße zu intensivieren. Ziel ist es, das bereits vor Jahren beim Nahverkehr Rheinland (NVR) angemeldete Förderprojekt nun auch inhaltlich-planerisch zu unterfüttern, zuschussfähig zu machen und eine zeitnahe Realisierung zu ermöglichen. Bei der Planung wird keine Führung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) über den bisherigen sogenannten Cityring (Wesselstraße, Maximilianstraße, Am Hauptbahnhof) mehr vorgesehen. Die Kaiserstraße wird an ihrem Ende für den Individualverkehr abgebunden, sodass die Durchfahrt über die Maximilianstraße und das oben beschrieben Areal des neuen ZOB entfällt. Die Verwaltung wird gebeten, für die bereits vorab zugunsten des ÖPNV
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—— Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW vom 06.05.2021
6.13 Planung zum Bau eines fahrgastfreundlichen Zentralen Busbahnhofs (ZOB) intensivieren ungeändert beschlossen
210459
Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen CDU, FDP und BBB
Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, mit höchster Priorität die Planungen für einen Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB Bonn) im Areal zwischen Kaiserplatz, Südunterführung, der Straße Am Hauptbahnhof, dem sog. Maximiliancenter und den Gehwegen der Maximilianstraße zu intensivieren. Ziel ist es, das bereits vor Jahren beim Nahverkehr Rheinland (NVR) angemeldete Förderprojekt nun auch inhaltlich-planerisch zu unterfüttern, zuschussfähig zu machen und eine zeitnahe Realisierung zu ermöglichen. Bei der Planung wird keine Führung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) über den bisherigen sogenannten Cityring (Wesselstraße, Maximilianstraße, Am Hauptbahnhof) mehr vorgesehen. Die Kaiserstraße wird an ihrem Ende für den Individualverkehr abgebunden, sodass die Durchfahrt über die Maximilianstraße und das oben beschrieben Areal des neuen ZOB entfällt. Die Verwaltung wird gebeten, für
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Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung verweist hierzu auf die Mitteilungsvorlage DS-Nr. __210416__ , in welcher über den derzeitigen Sachstand zur Planung des neuen ZOB berichtet wird.