Originalquelle: ALLRIS-Original
210467 · 2021-04-20 · Antrag · öffentlich
Antragsteller: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Rolf Beu SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Gabi Mayer Die Linke-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Patrick Tollasz Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Dr. Dominik Maxein
Die Erfahrungen mit Tempo 30 bei gleichzeitiger fortwährender Kontrolle auf dem ersten Abschnitt der Reuterstraße sind positiv, insbesondere auch aus Sicht der unmittelbaren Anwohner*innen. Da auch im oben genannten Abschnitt beiderseits der Straße Wohnbebauung existiert und zugleich Lärmwerte von über 70 bis über 75 Dezibel gemessen werden (24h-Tagesdurchschnitt), ist die Festsetzung von Tempo 30 folgerichtig und stellt eine Lärmentlastung der Anwohner*innen dar.
—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr vom 20.04.2021 6.8 Erweiterung des Geltungsbereichs Tempo 30 auf der Reuterstraße vertagt 210467 Abstimmungsergebnis: Einstimmig Beschluss:
Lärmschutzgründen Tempo 30 auch auf dem Abschnitt Bonner Talweg bis einschließlich Reuterbrücke gelten.
Lärmschutzgründen festgesetzten Tempo-30-Straßen (Auf dem Hügel etc.) zwei zusätzliche mobile Geschwindigkeitsmessgeräte zu beschaffen bzw. zu leasen.
Seite 1 von 1
—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr vom 02.06.2021 6.5 Erweiterung des Geltungsbereichs Tempo 30 auf der Reuterstraße vertagt 210467 Abstimmungsergebnis: einstimmig Der vertagte Antrag hatte folgenden Wortlaut:
Lärmschutzgründen Tempo 30 auch auf dem Abschnitt Bonner Talweg bis einschließlich Reuterbrücke gelten.
Lärmschutzgründen festgesetzten Tempo-30-Straßen (Auf dem Hügel etc.) zwei zusätzliche mobile Geschwindigkeitsmessgeräte zu beschaffen bzw. zu leasen.
Seite 1 von 1
—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr vom 18.08.2021
6.8 Erweiterung des Geltungsbereichs Tempo 30 auf der Reuterstraße geändert beschlossen
210467
Abstimmungsergebnis: mit Mehrheit gegen CDU und BBB bei Enthaltung FDP
Beschluss:
Lärmschutzgründen Tempo 30 auch auf dem Abschnitt Bonner Talweg bis einschließlich Reuterbrücke gelten.
Lärmschutzgründen festgesetzten Tempo-30-Straßen (Auf dem Hügel etc.) zwei zusätzliche mobile Geschwindigkeitsmessgeräte zu beschaffen bzw. zu leasen.
Punkt 2 des Antrags wurde in der Sitzung von den Antragstellern zurückgezogen.
An der Aussprache beteiligen sich Herr Tollasz (Linke), Herr Bzv. Hospes (CDU), Frau Bzv. Langer (Volt), Herr Stv. Beu (Grüne) und Herr Stv. Schmitt (BBB).
Seite 1 von 1
—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 16.09.2021
6.8 Erweiterung des Geltungsbereichs Tempo 30 auf der Reuterstraße wg. Sitzungsabbruch nicht behandelt (vertagt)
210467
Abstimmungsergebnis: wg. Sitzungsabbruchs nicht behandelt
Beschluss:
Lärmschutzgründen Tempo 30 auch auf dem Abschnitt Bonner Talweg bis einschließlich Reuterbrücke gelten.
Lärmschutzgründen festgesetzten Tempo-30-Straßen (Auf dem Hügel etc.) zwei zusätzliche mobile Geschwindigkeitsmessgeräte zu beschaffen bzw. zu leasen.
Seite 1 von 1
Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung bittet aufgrund von umfangreichem Abstimmungsbedarf um Vertagung dieses Antrages .