Originalquelle: ALLRIS-Original

Erweiterung des Geltungsbereichs Tempo 30 auf der Reuterstraße

210467 · 2021-04-20 · Antrag · öffentlich

Antragsteller: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Rolf Beu SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Gabi Mayer Die Linke-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Patrick Tollasz Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Dr. Dominik Maxein

Sachverhalt

Die Erfahrungen mit Tempo 30 bei gleichzeitiger fortwährender Kontrolle auf dem ersten Abschnitt der Reuterstraße sind positiv, insbesondere auch aus Sicht der unmittelbaren Anwohner*innen. Da auch im oben genannten Abschnitt beiderseits der Straße Wohnbebauung existiert und zugleich Lärmwerte von über 70 bis über 75 Dezibel gemessen werden (24h-Tagesdurchschnitt), ist die Festsetzung von Tempo 30 folgerichtig und stellt eine Lärmentlastung der Anwohner*innen dar.

Beschlussvorschlag

  1. Nach Abschluss der Kanalarbeiten soll auf der Reuterstraße aus Lärmschutzgründen Tempo 30 auch auf dem Abschnitt Bonner Talweg bis einschließlich Reuterbrücke gelten.
  1. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Überwachung auf den aus Lärmschutzgründen festgesetzten Tempo-30-Straßen (Auf dem Hügel etc.) zwei zusätzliche mobile Geschwindigkeitsmessgeräte zu beschaffen bzw. zu leasen.

Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2021-04-20 · Ausschuss für Mobilität und Verkehr

—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr vom 20.04.2021 6.8 Erweiterung des Geltungsbereichs Tempo 30 auf der Reuterstraße vertagt 210467 Abstimmungsergebnis: Einstimmig Beschluss:

  1. Nach Abschluss der Kanalarbeiten soll auf der Reuterstraße aus

Lärmschutzgründen Tempo 30 auch auf dem Abschnitt Bonner Talweg bis einschließlich Reuterbrücke gelten.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Überwachung auf den aus

Lärmschutzgründen festgesetzten Tempo-30-Straßen (Auf dem Hügel etc.) zwei zusätzliche mobile Geschwindigkeitsmessgeräte zu beschaffen bzw. zu leasen.

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2021-06-02 · Ausschuss für Mobilität und Verkehr

—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr vom 02.06.2021 6.5 Erweiterung des Geltungsbereichs Tempo 30 auf der Reuterstraße vertagt 210467 Abstimmungsergebnis: einstimmig Der vertagte Antrag hatte folgenden Wortlaut:

  1. Nach Abschluss der Kanalarbeiten soll auf der Reuterstraße aus

Lärmschutzgründen Tempo 30 auch auf dem Abschnitt Bonner Talweg bis einschließlich Reuterbrücke gelten.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Überwachung auf den aus

Lärmschutzgründen festgesetzten Tempo-30-Straßen (Auf dem Hügel etc.) zwei zusätzliche mobile Geschwindigkeitsmessgeräte zu beschaffen bzw. zu leasen.

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2021-08-18 · Ausschuss für Mobilität und Verkehr

—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr vom 18.08.2021

6.8 Erweiterung des Geltungsbereichs Tempo 30 auf der Reuterstraße geändert beschlossen

210467

Abstimmungsergebnis: mit Mehrheit gegen CDU und BBB bei Enthaltung FDP

Beschluss:

  1. Nach Abschluss der Kanalarbeiten soll auf der Reuterstraße aus

Lärmschutzgründen Tempo 30 auch auf dem Abschnitt Bonner Talweg bis einschließlich Reuterbrücke gelten.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Überwachung auf den aus

Lärmschutzgründen festgesetzten Tempo-30-Straßen (Auf dem Hügel etc.) zwei zusätzliche mobile Geschwindigkeitsmessgeräte zu beschaffen bzw. zu leasen.


Punkt 2 des Antrags wurde in der Sitzung von den Antragstellern zurückgezogen.


An der Aussprache beteiligen sich Herr Tollasz (Linke), Herr Bzv. Hospes (CDU), Frau Bzv. Langer (Volt), Herr Stv. Beu (Grüne) und Herr Stv. Schmitt (BBB).

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2021-09-16 · Rat

—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 16.09.2021

6.8 Erweiterung des Geltungsbereichs Tempo 30 auf der Reuterstraße wg. Sitzungsabbruch nicht behandelt (vertagt)

210467

Abstimmungsergebnis: wg. Sitzungsabbruchs nicht behandelt

Beschluss:

  1. Nach Abschluss der Kanalarbeiten soll auf der Reuterstraße aus

Lärmschutzgründen Tempo 30 auch auf dem Abschnitt Bonner Talweg bis einschließlich Reuterbrücke gelten.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Überwachung auf den aus

Lärmschutzgründen festgesetzten Tempo-30-Straßen (Auf dem Hügel etc.) zwei zusätzliche mobile Geschwindigkeitsmessgeräte zu beschaffen bzw. zu leasen.

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Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

210467-01 ST Erweiterung des Geltungsbereichs Tempo 30 auf der Reuterstraße

Stellungnahme der Verwaltung

Die Verwaltung bittet aufgrund von umfangreichem Abstimmungsbedarf um Vertagung dieses Antrages .