Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2000051) # Neubau eines 4-gruppigen Kindergartens nach dem Bonner Modell in der Weinheimstraße 51 210473 · 2021-04-15 · Beschlussvorlage · öffentlich ## Sachverhalt Der Vorplanung zum Neubau eines 4-gruppigen Kindergartens auf dem Grundstück in der Weinheimstraße 51 wird zugestimmt. ## Beschlussvorschlag Der Vorplanung zum Neubau eines 4-gruppigen Kindergartens auf dem Grundstück in der Weinheimstraße 51 wird zugestimmt. ## Begründung Begründung der Dringlichkeit: Eine fristgerechte Vorlage war aufgrund der verwaltungsinternen Abstimmungen nicht möglich. Eine spätere Beratung hätte durch Verzögerungen in den Planungs- und Ausführungsabläufen Mehrkosten z.B. für Mieten für das Containerprovisoriums zur Folge. Gem. Beschluss des Hauptausschusses vom 28.01.2014 (DS-Nr.: 1312032NV4 , Verbesserung der Kostensicherheit bei Investitionsvorhaben), werden Planungen des SGB bei Investitionsvorhaben über 2 Mio. EURO vorab dem Betriebsausschuss und Rat zur Beschlussfassung vorgelegt. Da es sich bei dem Neubau des Kindergartens um einen Ersatzneubau für den vorhandenen, abgängigen Kindergarten handelt, liegt kein Grundsatzbeschluss des Fachamtes vor. Der Kindergarten soll nach dem „Bonner Modell“ gebaut werden. Mit dem Bonner Modell hat das SGB ein Konzept entwickelt, dass unabhängig von der Gruppenanzahl und Form, die ersten drei Planungsphasen (Grundlagenermittlung, Vorentwurfsplanung und Entwurfsplanung) vereinfacht und beschleunigt. Es ist ein zweigeschossiger Baukörper in konventioneller Bauweise geplant. Die konzeptionelle Planung des Bonner Modells und die objektbezogene Vorplanung der Kita wurden der Behinderten _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._ ## Beratungsfolge - 2021-04-15 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie · ungeändert beschlossen - 2021-04-22 · Betriebsausschuss SGB · geändert beschlossen - 2021-05-06 · Rat · geändert beschlossen - 2021-06-23 · Betriebsausschuss SGB · geändert beschlossen ## Beschlusstexte (amtlich) ### 2021-04-15 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie —— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie vom 15.04.2021 6.6 Neubau eines 4-gruppigen Kindergartens nach dem Bonner Modell in der Weinheimstraße 51 ungeändert beschlossen 210473 Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei 1 Enthaltung Empfehlung an den Rat: Der Vorplanung zum Neubau eines 4-gruppigen Kindergartens auf dem Grundstück in der Weinheimstraße 51 wird zugestimmt. Seite 1 von 1 ### 2021-05-06 · Rat —— Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW vom 06.05.2021 5.12 Neubau eines 4-gruppigen Kindergartens nach dem Bonner Modell in der Weinheimstraße 51 geändert beschlossen 210473 Abstimmungsergebnis: geändert und vorbehaltlich mit der Maßgabe, die Vorlage erneut im Betriebsausschuss SGB zu beraten, ziffernweise Abstimmung: Ziffer 1: einstimmig bei Enth. BBB Ziffer 2: Mehrheit gegen CDU und FDP bei Enth. BBB Beschluss: 1. Der Vorplanung zum Neubau eines 4-gruppigen Kindergartens auf dem Grundstück in der Weinheimstraße 51 wird zugestimmt. 2. Die Maßnahme soll auf KFW 40 umgeplant werden. 3. Die Beschlussvorlage wird erneut im Betriebsausschuss SGB beraten, falls nötig in einer Sondersitzung. Dort wird in Form einer Vorlage dargelegt, welche finanziellen und zeitlichen Auswirkungen eine Umplanung auf KFW 40 hat. - - - Die Ergänzung um Ziffer 2 ergibt sich aus der Beratung im Betriebsausschuss SGB, der sich der Hauptausschuss angeschlossen hat. Ziffer 3 wurde aufgrund der erfolgten Diskussion (s. TOP 5.17) ergänzt. Die Hervorhebungen waren nicht Bestandteil der ursprünglichen Vorlage der Verwaltun _Gekürzt (3510 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:56306?offset=1200_ ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 210473-01 ST Neubau eines 4-gruppigen Kindergartens nach dem Bonner Modell in der Weinheimstraße 51 {#nv-2001581} **Stellungnahme der Verwaltung** Ein Beschluss, die Maßnahme in KfW 40 zu bauen, kann – nach heutigem Stand – ohne Terminverzögerungen erfolgen. Die Entwurfsplanung mit Kostenberechnung wird den Gremien im Laufe des Jahres 2021 vorgelegt. Erst dann – Leistungsphase 3 muss abgeschlossen sein – können eventuelle Mehrkosten genannt werden.