Originalquelle: ALLRIS-Original

Jahresbericht 2020 über die Arbeit der Sachgruppe Zweckentfremdung

210513 · 2021-05-04 · Mitteilungsvorlage · öffentlich

Beschlussvorschlag

sermittlung hinsichtlich örtlicher Ermittlungen sowie beteiligter und somit auskunftspflichtiger Personenkreise verzögern oder verhindern häufig eine zügige Sachverhaltsaufklärung. So können zum Beispiel nach § 11 Abs. 1 Satz 2 und 3 WAG NRW örtliche Ermittlungen nur zu angemessenen Tageszeiten und nach vorheriger Ankündigung erfolgen. Der § 11 Abs. 1 Satz 1 WAG NRW verpflichtet nur die Verfügungsberechtigten und die Bewohnerschaft zur Mitwirkung. Vermittler, die ebenfalls zur Sachverhaltsaufklärung beitragen könnten, können nicht herangezogen werden. Die von den Kommunen geforderten und nunmehr im Gesetzentwurf des Wohnraumstärkungsgesetztes (Näheres hierzu unter dem Abschnitt „Ausblick“) umgesetzten Änderungen in Bezug auf die Mitwirkungs- und Duldungspflichten sollen eine umfassendere Sachverhaltsaufklärung ermöglichen.

Im Bereich der klassischen Zweckentfremdung wurden 42 Fälle abschließend bearbeitet. Diese verteilen sich auf 28 Leerstandsfälle, 7 Fälle von Nutzungsänderung und 7 Abrissfälle.

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2021-05-04 · Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit

—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit vom 04.05.2021 11.6 Jahresbericht 2020 über die Arbeit der Sachgruppe Zweckentfremdung zur Kenntnis genommen 210513 Der Ausschuss nimmt Kenntnis. Seite 1 von 1