Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2000129) # Jahresbericht 2020 über die Arbeit der Sachgruppe Zweckentfremdung 210513 · 2021-05-04 · Mitteilungsvorlage · öffentlich ## Beschlussvorschlag sermittlung hinsichtlich örtlicher Ermittlungen sowie beteiligter und somit auskunftspflichtiger Personenkreise verzögern oder verhindern häufig eine zügige Sachverhaltsaufklärung. So können zum Beispiel nach § 11 Abs. 1 Satz 2 und 3 WAG NRW örtliche Ermittlungen nur zu angemessenen Tageszeiten und nach vorheriger Ankündigung erfolgen. Der § 11 Abs. 1 Satz 1 WAG NRW verpflichtet nur die Verfügungsberechtigten und die Bewohnerschaft zur Mitwirkung. Vermittler, die ebenfalls zur Sachverhaltsaufklärung beitragen könnten, können nicht herangezogen werden. Die von den Kommunen geforderten und nunmehr im Gesetzentwurf des Wohnraumstärkungsgesetztes (Näheres hierzu unter dem Abschnitt „Ausblick“) umgesetzten Änderungen in Bezug auf die Mitwirkungs- und Duldungspflichten sollen eine umfassendere Sachverhaltsaufklärung ermöglichen. Im Bereich der **klassischen Zweckentfremdung** wurden 42 Fälle abschließend bearbeitet. Diese verteilen sich auf 28 Leerstandsfälle, 7 Fälle von Nutzungsänderung und 7 Abrissfälle. - In 22 Fällen lag kein Wohnraum im Sinne der Zweckentfremdungssatzung vor, - in weiteren 2 Fällen konnte eine zweckentfremdende Nutzung verneint werden, - bei 8 Fällen wurde genehm _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._ ## Beratungsfolge - 2021-05-04 · Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit · zur Kenntnis genommen ## Beschlusstexte (amtlich) ### 2021-05-04 · Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit —— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit vom 04.05.2021 11.6 Jahresbericht 2020 über die Arbeit der Sachgruppe Zweckentfremdung zur Kenntnis genommen 210513 Der Ausschuss nimmt Kenntnis. Seite 1 von 1