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Beschluss über die Ziele der fortgeschriebenen Rahmenplanung für die Bundesliegenschaft “Campus Rochusstraße” imStadtbezirk Hardtberg, Ortsteil Duisdorf sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6320-2

210527 · 2021-08-24 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

  1. Der Rat stimmt den Zielsetzungen der fortgeschriebenen städtebaulichen Rahmenplanung für die Bundesliegenschaft “Rochusstraße 1” zu.
  1. Der Bebauungsplan Nr. 6320-2 der Bundesstadt Bonn, für ein Gebiet in den Stadtbezirken Bonn und Hardtberg, Ortsteile Endenich und Duisdorf, zwischen Provinzialstraße (L 261), Schieffelingsweg, Ludwig-Richter-Straße und Rochusstraße (B56) ist gemäß §§ 2 ff Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen.

3.)

Eine Genehmigung von einzelnen Bauvorhaben vor Rechtskraft eines neu aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 6320-2 kann in Aussicht gestellt werden, sofern das geplante Vorhaben die Ziele der Rahmenplanung und die mit dem Aufstellungsbeschluss verbundenen Maßgaben, insbesondere zum Thema Mobilität, zur Minimierung der motorisierten Individualverkehre sowie zur mehrfachen Innenentwicklung, zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung berücksichtigt. Die hierfür erforderlichen Nachweise und Gutachten sind auch im Baugenehmigungsverfahren zu erbringen und die Umsetzung der Ziele städtebaulich-vertraglich zu sichern.

Beschlussvorschlag

  1. Der Rat stimmt den Zielsetzungen der fortgeschriebenen städtebaulichen Rahmenplanung für die Bundesliegenschaft “Rochusstraße 1” zu.
  1. Der Bebauungsplan Nr. 6320-2 der Bundesstadt Bonn, für ein Gebiet in den Stadtbezirken Bonn und Hardtberg, Ortsteile Endenich und Duisdorf, zwischen Provinzialstraße (L 261), Schieffelingsweg, Ludwig-Richter-Straße und Rochusstraße (B56) ist gemäß §§ 2 ff Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen.

3.) Eine Genehmigung von einzelnen Bauvorhaben vor Rechtskraft eines neu aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 6320-2 kann in Aussicht gestellt werden, sofern das geplante Vorhaben die Ziele der Rahmenplanung und die mit dem Aufstellungsbeschluss verbundenen Maßgaben, insbesondere zum Thema Mobilität, zur Minimierung der motorisierten Individualverkehre sowie zur mehrfachen Innenentwicklung, zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung berücksichtigt. Die hierfür erforderlichen Nachweise und Gutachten sind auch im Baugenehmigungsverfahren zu erbringen und die Umsetzung der Ziele städtebaulich-vertraglich zu sichern.

Begründung

Zu 1) __Ausgangslage__

Die ca. 12 ha große Bundesliegenschaft „Campus Rochusstraße“ wird heute genutzt durch drei Bundesministerien, „Arbeit und Soziales“, „Gesundheit“ sowie „Ernährung und Landwirtschaft“. Der Standort zwischen Rochusstraße, Provinzialstraße und Schieffelingsweg liegt auf der Grenze der Stadtbezirke Bonn und Hardtberg und bildet stadträumlich den Eingang zum Ortsteil Bonn-Duisdorf (siehe Anlage 1).

Die Liegenschaft ist durch eine über ca. 85 Jahre gewachsene, heterogene Bebauungsstruktur, einen hohen Anteil an versiegelten Flächen für Erschließung sowie große ebenerdige Stellplatzanlagen geprägt.

Ausgangspunkt der städtebaulichen Entwicklung war die Errichtung der so genannten Troilo-Kaserne 1936/37. Nach einer Interimsnutzung durch belgische Streitkräfte im Ergebnis des Zweiten Weltkriegs wird die Liegenschaft seit 1949 durch Ministerien der im selben Jahr gegründeten Bundesrepublik Deutschland genutzt. Maßgebliche bauliche und bis heute prägende Erweiterungen fanden in den 60er/ 70er Jahren statt. Im Nordosten wurde ein erstes 13 geschossiges Bürohochhaus sowie 4 bis 5 geschossige Bürogebäude über quadratischem Grundriss errichtet.

Auch in der Folgezeit und

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2021-08-31 · Bezirksvertretung Hardtberg

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg vom 31.08.2021

7.1 Beschluss über die Ziele der fortgeschriebenen Rahmenplanung für die Bundesliegenschaft “Campus Rochusstraße” im Stadtbezirk Hardtberg, Ortsteil Duisdorf sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6320-2 ungeändert beschlossen

210527

Abstimmungsergebnis: mit Protokollnotiz, einstimmig

Empfehlung:

  1. Der Rat stimmt den Zielsetzungen der fortgeschriebenen städtebaulichen

Rahmenplanung für die Bundesliegenschaft “Rochusstraße 1” zu.

  1. Der Bebauungsplan Nr. 6320-2 der Bundesstadt Bonn, für ein Gebiet in den

Stadtbezirken Bonn und Hardtberg, Ortsteile Endenich und Duisdorf, zwischen Provinzialstraße (L 261), Schieffelingsweg, Ludwig-Richter-Straße und Rochusstraße (B56) ist gemäß §§ 2 ff Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen.

  1. Eine Genehmigung von einzelnen Bauvorhaben vor Rechtskraft eines neu

aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 6320-2 kann in Aussicht gestellt werden, sofern das geplante Vorhaben die Ziele der Rahmenplanung und die mit dem Aufstellungsbeschluss verbundenen Maßgaben, insbesondere zum Thema Mobilität, zur Minimierung der motorisierten Individualverkehre

_Gekürzt (2442 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:49670?offset=1200_

2021-09-02 · Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen

—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen vom 02.09.2021

8.15 Beschluss über die Ziele der fortgeschriebenen Rahmenplanung für die Bundesliegenschaft “Campus Rochusstraße” im Stadtbezirk Hardtberg, Ortsteil Duisdorf sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6320-2 geändert beschlossen

210527

Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit gegen BBB geändert beschlossen

Empfehlung:

  1. Der Rat stimmt den Zielsetzungen der fortgeschriebenen

städtebaulichen Rahmenplanung für die Bundesliegenschaft “Rochusstraße 1” zu.

  1. Der Bebauungsplan Nr. 6320-2 der Bundesstadt Bonn, für ein Gebiet in

den Stadtbezirken Bonn und Hardtberg, Ortsteile Endenich und Duisdorf, zwischen Provinzialstraße (L 261), Schieffelingsweg, Ludwig-Richter-Straße und Rochusstraße (B56) ist gemäß §§ 2 ff Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen.

3.) Eine Genehmigung von einzelnen Bauvorhaben vor Rechtskraft eines neu aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 6320-2 kann in Aussicht gestellt werden, sofern das geplante Vorhaben die Ziele der Rahmenplanung und die mit dem Aufstellungsbeschluss verbundenen Maßgaben, insbesondere zum Thema Mobilität, zur Minimierung der motorisi

_Gekürzt (3654 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:49768?offset=1200_

2021-09-16 · Rat

—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 16.09.2021

5.22 Beschluss über die Ziele der fortgeschriebenen Rahmenplanung für die Bundesliegenschaft “Campus Rochusstraße” im Stadtbezirk Hardtberg, Ortsteil Duisdorf sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6320-2 geändert beschlossen

210527

Abstimmungsergebnis: geändert, wie Planungsausschuss (02.09), Mehrheit gegen BBB und AfD

Beschluss:

  1. Der Rat stimmt den Zielsetzungen der fortgeschriebenen

städtebaulichen Rahmenplanung für die Bundesliegenschaft “Rochusstraße 1” zu.

  1. Der Bebauungsplan Nr. 6320-2 der Bundesstadt Bonn, für ein Gebiet in

den Stadtbezirken Bonn und Hardtberg, Ortsteile Endenich und Duisdorf, zwischen Provinzialstraße (L 261), Schieffelingsweg, Ludwig-Richter-Straße und Rochusstraße (B56) ist gemäß §§ 2 ff Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen.

3.) Eine Genehmigung von einzelnen Bauvorhaben vor Rechtskraft eines neu aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 6320-2 kann in Aussicht gestellt werden, sofern das geplante Vorhaben die Ziele der Rahmenplanung und die mit dem Aufstellungsbeschluss verbundenen Maßgaben, insbesondere zum Thema Mobilität, zur Minimierung der motorisierten Indi

_Gekürzt (1787 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:49884?offset=1200_

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

210527-01 AA Beschluss über die Ziele der fortgeschriebenen Rahmenplanung für die Bundesliegenschaft “Campus Rochusstraße” im Stadtbezirk Hardtberg, Ortsteil Duisdorf sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6320-2 Antrag zur Vorlage 210527

Sachverhalt

Um nicht wie bei anderen größeren Projekten der Vergangenheit in eine Situation zu geraten, in der (Teil-)Gebäude bereits geplant und errichtet wurden, zugleich aber die Verhandlungen über ein verbindliches Mobilitätskonzept zäh verliefen bzw. zuvor nicht abgeschlossen werden konnten, soll diese Ergänzung den Wert der angestrebten Reihenfolge verdeutlichen.

Beschlussvorschlag

Ziffer 3 wird um folgenden Satz ergänzt:

Das Mobilitätskonzept muss vor einer ersten (Neu-)Baugenehmigung vertraglich vereinbart sein und den zuständigen Gremien vorgelegt werden.