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210527 · 2021-08-24 · Beschlussvorlage · öffentlich
3.)
Eine Genehmigung von einzelnen Bauvorhaben vor Rechtskraft eines neu aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 6320-2 kann in Aussicht gestellt werden, sofern das geplante Vorhaben die Ziele der Rahmenplanung und die mit dem Aufstellungsbeschluss verbundenen Maßgaben, insbesondere zum Thema Mobilität, zur Minimierung der motorisierten Individualverkehre sowie zur mehrfachen Innenentwicklung, zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung berücksichtigt. Die hierfür erforderlichen Nachweise und Gutachten sind auch im Baugenehmigungsverfahren zu erbringen und die Umsetzung der Ziele städtebaulich-vertraglich zu sichern.
3.) Eine Genehmigung von einzelnen Bauvorhaben vor Rechtskraft eines neu aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 6320-2 kann in Aussicht gestellt werden, sofern das geplante Vorhaben die Ziele der Rahmenplanung und die mit dem Aufstellungsbeschluss verbundenen Maßgaben, insbesondere zum Thema Mobilität, zur Minimierung der motorisierten Individualverkehre sowie zur mehrfachen Innenentwicklung, zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung berücksichtigt. Die hierfür erforderlichen Nachweise und Gutachten sind auch im Baugenehmigungsverfahren zu erbringen und die Umsetzung der Ziele städtebaulich-vertraglich zu sichern.
Zu 1) __Ausgangslage__
Die ca. 12 ha große Bundesliegenschaft „Campus Rochusstraße“ wird heute genutzt durch drei Bundesministerien, „Arbeit und Soziales“, „Gesundheit“ sowie „Ernährung und Landwirtschaft“. Der Standort zwischen Rochusstraße, Provinzialstraße und Schieffelingsweg liegt auf der Grenze der Stadtbezirke Bonn und Hardtberg und bildet stadträumlich den Eingang zum Ortsteil Bonn-Duisdorf (siehe Anlage 1).
Die Liegenschaft ist durch eine über ca. 85 Jahre gewachsene, heterogene Bebauungsstruktur, einen hohen Anteil an versiegelten Flächen für Erschließung sowie große ebenerdige Stellplatzanlagen geprägt.
Ausgangspunkt der städtebaulichen Entwicklung war die Errichtung der so genannten Troilo-Kaserne 1936/37. Nach einer Interimsnutzung durch belgische Streitkräfte im Ergebnis des Zweiten Weltkriegs wird die Liegenschaft seit 1949 durch Ministerien der im selben Jahr gegründeten Bundesrepublik Deutschland genutzt. Maßgebliche bauliche und bis heute prägende Erweiterungen fanden in den 60er/ 70er Jahren statt. Im Nordosten wurde ein erstes 13 geschossiges Bürohochhaus sowie 4 bis 5 geschossige Bürogebäude über quadratischem Grundriss errichtet.
Auch in der Folgezeit und
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg vom 31.08.2021
7.1 Beschluss über die Ziele der fortgeschriebenen Rahmenplanung für die Bundesliegenschaft “Campus Rochusstraße” im Stadtbezirk Hardtberg, Ortsteil Duisdorf sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6320-2 ungeändert beschlossen
210527
Abstimmungsergebnis: mit Protokollnotiz, einstimmig
Empfehlung:
Rahmenplanung für die Bundesliegenschaft “Rochusstraße 1” zu.
Stadtbezirken Bonn und Hardtberg, Ortsteile Endenich und Duisdorf, zwischen Provinzialstraße (L 261), Schieffelingsweg, Ludwig-Richter-Straße und Rochusstraße (B56) ist gemäß §§ 2 ff Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen.
aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 6320-2 kann in Aussicht gestellt werden, sofern das geplante Vorhaben die Ziele der Rahmenplanung und die mit dem Aufstellungsbeschluss verbundenen Maßgaben, insbesondere zum Thema Mobilität, zur Minimierung der motorisierten Individualverkehre
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—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen vom 02.09.2021
8.15 Beschluss über die Ziele der fortgeschriebenen Rahmenplanung für die Bundesliegenschaft “Campus Rochusstraße” im Stadtbezirk Hardtberg, Ortsteil Duisdorf sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6320-2 geändert beschlossen
210527
Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit gegen BBB geändert beschlossen
Empfehlung:
städtebaulichen Rahmenplanung für die Bundesliegenschaft “Rochusstraße 1” zu.
den Stadtbezirken Bonn und Hardtberg, Ortsteile Endenich und Duisdorf, zwischen Provinzialstraße (L 261), Schieffelingsweg, Ludwig-Richter-Straße und Rochusstraße (B56) ist gemäß §§ 2 ff Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen.
3.) Eine Genehmigung von einzelnen Bauvorhaben vor Rechtskraft eines neu aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 6320-2 kann in Aussicht gestellt werden, sofern das geplante Vorhaben die Ziele der Rahmenplanung und die mit dem Aufstellungsbeschluss verbundenen Maßgaben, insbesondere zum Thema Mobilität, zur Minimierung der motorisi
_Gekürzt (3654 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:49768?offset=1200_
—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 16.09.2021
5.22 Beschluss über die Ziele der fortgeschriebenen Rahmenplanung für die Bundesliegenschaft “Campus Rochusstraße” im Stadtbezirk Hardtberg, Ortsteil Duisdorf sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6320-2 geändert beschlossen
210527
Abstimmungsergebnis: geändert, wie Planungsausschuss (02.09), Mehrheit gegen BBB und AfD
Beschluss:
städtebaulichen Rahmenplanung für die Bundesliegenschaft “Rochusstraße 1” zu.
den Stadtbezirken Bonn und Hardtberg, Ortsteile Endenich und Duisdorf, zwischen Provinzialstraße (L 261), Schieffelingsweg, Ludwig-Richter-Straße und Rochusstraße (B56) ist gemäß §§ 2 ff Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen.
3.) Eine Genehmigung von einzelnen Bauvorhaben vor Rechtskraft eines neu aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 6320-2 kann in Aussicht gestellt werden, sofern das geplante Vorhaben die Ziele der Rahmenplanung und die mit dem Aufstellungsbeschluss verbundenen Maßgaben, insbesondere zum Thema Mobilität, zur Minimierung der motorisierten Indi
_Gekürzt (1787 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:49884?offset=1200_
Sachverhalt
Um nicht wie bei anderen größeren Projekten der Vergangenheit in eine Situation zu geraten, in der (Teil-)Gebäude bereits geplant und errichtet wurden, zugleich aber die Verhandlungen über ein verbindliches Mobilitätskonzept zäh verliefen bzw. zuvor nicht abgeschlossen werden konnten, soll diese Ergänzung den Wert der angestrebten Reihenfolge verdeutlichen.
Beschlussvorschlag
Ziffer 3 wird um folgenden Satz ergänzt:
Das Mobilitätskonzept muss vor einer ersten (Neu-)Baugenehmigung vertraglich vereinbart sein und den zuständigen Gremien vorgelegt werden.