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Zielbeschluss zur Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses an der Siegburger Straße 347, Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Pützchen/ Bechlinghoven

210575 · 2021-08-25 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

  1. Dem Planungsziel, auf dem Grundstück Siegburger Straße 347 im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Pützchen/ Bechlinghoven ein Mehrfamilienhaus im rückwärtigen Grundstücksbereich zu errichten, wird zugestimmt.
  2. Dem Antrag der CW Bau Invest GmbH mit Sitz in Bonn vom 18.11.2019 auf Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes, der den vorhandenen rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 8124-2 aus dem Jahr 1973 für den Bereich des Vorhabens ersetzt, wird entsprochen. Die Aufstellung erfolgt als vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6923-2 auf Grundlage des §13a BauGB mit frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §3 Abs. 1 BauGB.
  3. Die Verwaltung verfolgt mit der Neuaufstellung des Bebauungsplanes das Ziel der mehrfachen Innenentwicklung.
  4. Das Verfahren wird aufgrund der geringen Anzahl von Wohneinheiten mit nachrangiger Priorität eingestuft.

Beschlussvorschlag

  1. Dem Planungsziel, auf dem Grundstück Siegburger Straße 347 im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Pützchen/ Bechlinghoven ein Mehrfamilienhaus im rückwärtigen Grundstücksbereich zu errichten, wird zugestimmt.
  2. Dem Antrag der CW Bau Invest GmbH mit Sitz in Bonn vom 18.11.2019 auf Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes, der den vorhandenen rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 8124-2 aus dem Jahr 1973 für den Bereich des Vorhabens ersetzt, wird entsprochen. Die Aufstellung erfolgt als vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6923-2 auf Grundlage des §13a BauGB mit frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §3 Abs. 1 BauGB.
  3. Die Verwaltung verfolgt mit der Neuaufstellung des Bebauungsplanes das Ziel der mehrfachen Innenentwicklung.
  4. Das Verfahren wird aufgrund der geringen Anzahl von Wohneinheiten mit nachrangiger Priorität eingestuft.

Begründung

Die Antragstellerin mit Verfügungsberechtigung über das Grundstück Siegburger Straße 347 (Flurstücke 4301-43-319 und 4301-43-322) plant das bestehende Wohngebäude abzureißen, um das Grundstück zeitgemäß neu zu bebauen.

Für den straßenseitigen Teil des Grundstücks besteht gemäß rechtkräftigem Bebauungsplan Nr. 8124-2 Planungsrecht und es ist beabsichtigt, dort auf der Grundlage des bestehenden Planungsrechts ein Mehrfamilienhaus neu zu errichten.

Der rückwärtige Grundstücksbereich ist hingegen nicht als überbaubare Grundstücksfläche festgesetzt. Um diesen Grundstücksteil mit einem weiteren Wohnhaus im Sinne einer städtebaulich verträglichen Nachverdichtung bebauen zu können, hat die Antragstellerin mit Schreiben vom 18.11.2019 die Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens beantragt, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für dieses Vorhaben zu schaffen.

__Beschreibung des Plangebiets__

Das Plangebiet umfasst eine Fläche von 1.710 m² und befindet sich im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Pützchen/ Bechlinghoven. Das Plangebiet grenzt im Süd-Osten an die Siegburger Straße, die auf der gegenüberliegenden Straßenseite baumbestanden ist. An der Grundstücksgrenze zur Si

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2021-08-25 · Bezirksvertretung Beuel

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Beuel vom 25.08.2021

8.2 Zielbeschluss zur Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses an der Siegburger Straße 347, Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Pützchen/ Bechlinghoven vertagt

210575

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Inhalt des vertagten Beschlussvorschlages:

  1. Dem Planungsziel, auf dem Grundstück Siegburger Straße 347 im

Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Pützchen/ Bechlinghoven ein Mehrfamilienhaus im rückwärtigen Grundstücksbereich zu errichten, wird zugestimmt.

  1. Dem Antrag der CW BauInvest GmbH mit Sitz in Bonn vom 18.11.2019

auf Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes, der den vorhandenen rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 8124-2 aus dem Jahr 1973 für den Bereich des Vorhabens ersetzt, wird entsprochen. Die Aufstellung erfolgt als vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6923-2 auf Grundlage des §13a BauGB mit frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §3 Abs. 1 BauGB.

  1. Die Verwaltung verfolgt mit der Neuaufstellung des Bebauungsplanes

das Ziel der mehrfachen Innenentwicklung.

  1. Das Verfahren wird aufgrund der geringen Anzahl von Wohneinheiten

mit nachrangiger Priorität eingestuft.

Seite 1 von

_Gekürzt (1201 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:63844?offset=1200_

2021-08-26 · Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda

—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda vom 26.08.2021

8.11 Zielbeschluss zur Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses an der Siegburger Straße 347, Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Pützchen/ Bechlinghoven vertagt

210575

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Beschluss:

  1. Dem Planungsziel, auf dem Grundstück Siegburger Straße 347 im

Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Pützchen/ Bechlinghoven ein Mehrfamilienhaus im rückwärtigen Grundstücksbereich zu errichten, wird zugestimmt.

  1. Dem Antrag der CW BauInvest GmbH mit Sitz in Bonn vom 18.11.2019

auf Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes, der den vorhandenen rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 8124-2 aus dem Jahr 1973 für den Bereich des Vorhabens ersetzt, wird entsprochen. Die Aufstellung erfolgt als vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6923-2 auf Grundlage des §13a BauGB mit frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §3 Abs. 1 BauGB.

  1. Die Verwaltung verfolgt mit der Neuaufstellung des Bebauungsplanes

das Ziel der mehrfachen Innenentwicklung.

  1. Das Verfahren wird aufgrund der geringen Anzahl von Wohneinheiten

mit nachrangiger Priorität eingestuft.

Seite 1 von 1

2021-09-02 · Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen

—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen vom 02.09.2021

8.24 Zielbeschluss zur Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses an der Siegburger Straße 347, Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Pützchen/ Bechlinghoven ungeändert beschlossen

210575

Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen BBB

Empfehlung:

  1. Dem Planungsziel, auf dem Grundstück Siegburger Straße 347 im

Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Pützchen/ Bechlinghoven ein Mehrfamilienhaus im rückwärtigen Grundstücksbereich zu errichten, wird zugestimmt.

  1. Dem Antrag der CW BauInvest GmbH mit Sitz in Bonn vom 18.11.2019

auf Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes, der den vorhandenen rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 8124-2 aus dem Jahr 1973 für den Bereich des Vorhabens ersetzt, wird entsprochen. Die Aufstellung erfolgt als vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6923-2 auf Grundlage des §13a BauGB mit frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §3 Abs. 1 BauGB.

  1. Die Verwaltung verfolgt mit der Neuaufstellung des Bebauungsplanes

das Ziel der mehrfachen Innenentwicklung.

  1. Das Verfahren wird aufgrund der geringen Anzahl von Wohneinheiten

mit nachrangiger Priorität eingestuft.

_Gekürzt (1224 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:49782?offset=1200_

2021-09-09 · Bezirksvertretung Beuel

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Beuel vom 09.09.2021

8.2 Zielbeschluss zur Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses an der Siegburger Straße 347, Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Pützchen/ Bechlinghoven ungeändert beschlossen

210575

Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 1 Enthaltung 1 BBB

Ergebnis der Anhörung:

  1. Dem Planungsziel, auf dem Grundstück Siegburger Straße 347 im

Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Pützchen/ Bechlinghoven ein Mehrfamilienhaus im rückwärtigen Grundstücksbereich zu errichten, wird zugestimmt.

  1. Dem Antrag der CW BauInvest GmbH mit Sitz in Bonn vom 18.11.2019

auf Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes, der den vorhandenen rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 8124-2 aus dem Jahr 1973 für den Bereich des Vorhabens ersetzt, wird entsprochen. Die Aufstellung erfolgt als vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6923-2 auf Grundlage des §13a BauGB mit frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §3 Abs. 1 BauGB.

  1. Die Verwaltung verfolgt mit der Neuaufstellung des Bebauungsplanes

das Ziel der mehrfachen Innenentwicklung.

  1. Das Verfahren wird aufgrund der geringen Anzahl von Wohneinheiten

mit nachrangiger Priorität eingestuft.

_Gekürzt (1217 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:63931?offset=1200_

2021-09-16 · Rat

—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 16.09.2021

5.21 Zielbeschluss zur Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses an der Siegburger Straße 347, Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Pützchen/ Bechlinghoven geändert beschlossen

210575

Abstimmungsergebnis: geändert, Mehrheit gegen BBB und AfD, bei Nichtbeteiligung Stv. Esch -SPD- gem. § 31 GO NRW vorbehaltlich der Beratung im Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda am 23.09.21

Beschluss:

  1. Dem Planungsziel, auf dem Grundstück Siegburger Straße 347 im

Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Pützchen/ Bechlinghoven ein Mehrfamilienhaus im rückwärtigen Grundstücksbereich zu errichten, wird zugestimmt.

  1. Dem Antrag der CW BauInvest GmbH mit Sitz in Bonn vom 18.11.2019

auf Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes, der den vorhandenen rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 8124-2 aus dem Jahr 1973 für den Bereich des Vorhabens ersetzt, wird entsprochen. Die Aufstellung erfolgt als vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6923-2 auf Grundlage des §13a BauGB mit frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §3 Abs. 1 BauGB.

  1. Die Verwaltung verfolgt mit der Neuaufstellung des Bebauungsplanes

das Ziel der mehrfachen Innenentw

_Gekürzt (1505 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:49882?offset=1200_

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

210575-01 AA Koalititonsantrag: Zielbeschluss zur Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses an der Siegburger Straße 347, Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Pützchen/ BechlinghovenAntrag zur Vorlage 210575

Sachverhalt

Erfolgt mündlich.

Beschlussvorschlag

Die geplanten Gebäude sind mindestens nach Standard KfW 40 zur errichten.