Originalquelle: ALLRIS-Original
210575 · 2021-08-25 · Beschlussvorlage · öffentlich
Die Antragstellerin mit Verfügungsberechtigung über das Grundstück Siegburger Straße 347 (Flurstücke 4301-43-319 und 4301-43-322) plant das bestehende Wohngebäude abzureißen, um das Grundstück zeitgemäß neu zu bebauen.
Für den straßenseitigen Teil des Grundstücks besteht gemäß rechtkräftigem Bebauungsplan Nr. 8124-2 Planungsrecht und es ist beabsichtigt, dort auf der Grundlage des bestehenden Planungsrechts ein Mehrfamilienhaus neu zu errichten.
Der rückwärtige Grundstücksbereich ist hingegen nicht als überbaubare Grundstücksfläche festgesetzt. Um diesen Grundstücksteil mit einem weiteren Wohnhaus im Sinne einer städtebaulich verträglichen Nachverdichtung bebauen zu können, hat die Antragstellerin mit Schreiben vom 18.11.2019 die Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens beantragt, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für dieses Vorhaben zu schaffen.
__Beschreibung des Plangebiets__
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von 1.710 m² und befindet sich im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Pützchen/ Bechlinghoven. Das Plangebiet grenzt im Süd-Osten an die Siegburger Straße, die auf der gegenüberliegenden Straßenseite baumbestanden ist. An der Grundstücksgrenze zur Si
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—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Beuel vom 25.08.2021
8.2 Zielbeschluss zur Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses an der Siegburger Straße 347, Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Pützchen/ Bechlinghoven vertagt
210575
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Inhalt des vertagten Beschlussvorschlages:
Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Pützchen/ Bechlinghoven ein Mehrfamilienhaus im rückwärtigen Grundstücksbereich zu errichten, wird zugestimmt.
auf Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes, der den vorhandenen rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 8124-2 aus dem Jahr 1973 für den Bereich des Vorhabens ersetzt, wird entsprochen. Die Aufstellung erfolgt als vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6923-2 auf Grundlage des §13a BauGB mit frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §3 Abs. 1 BauGB.
das Ziel der mehrfachen Innenentwicklung.
mit nachrangiger Priorität eingestuft.
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—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda vom 26.08.2021
8.11 Zielbeschluss zur Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses an der Siegburger Straße 347, Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Pützchen/ Bechlinghoven vertagt
210575
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Beschluss:
Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Pützchen/ Bechlinghoven ein Mehrfamilienhaus im rückwärtigen Grundstücksbereich zu errichten, wird zugestimmt.
auf Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes, der den vorhandenen rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 8124-2 aus dem Jahr 1973 für den Bereich des Vorhabens ersetzt, wird entsprochen. Die Aufstellung erfolgt als vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6923-2 auf Grundlage des §13a BauGB mit frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §3 Abs. 1 BauGB.
das Ziel der mehrfachen Innenentwicklung.
mit nachrangiger Priorität eingestuft.
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—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen vom 02.09.2021
8.24 Zielbeschluss zur Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses an der Siegburger Straße 347, Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Pützchen/ Bechlinghoven ungeändert beschlossen
210575
Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen BBB
Empfehlung:
Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Pützchen/ Bechlinghoven ein Mehrfamilienhaus im rückwärtigen Grundstücksbereich zu errichten, wird zugestimmt.
auf Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes, der den vorhandenen rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 8124-2 aus dem Jahr 1973 für den Bereich des Vorhabens ersetzt, wird entsprochen. Die Aufstellung erfolgt als vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6923-2 auf Grundlage des §13a BauGB mit frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §3 Abs. 1 BauGB.
das Ziel der mehrfachen Innenentwicklung.
mit nachrangiger Priorität eingestuft.
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—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Beuel vom 09.09.2021
8.2 Zielbeschluss zur Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses an der Siegburger Straße 347, Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Pützchen/ Bechlinghoven ungeändert beschlossen
210575
Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 1 Enthaltung 1 BBB
Ergebnis der Anhörung:
Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Pützchen/ Bechlinghoven ein Mehrfamilienhaus im rückwärtigen Grundstücksbereich zu errichten, wird zugestimmt.
auf Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes, der den vorhandenen rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 8124-2 aus dem Jahr 1973 für den Bereich des Vorhabens ersetzt, wird entsprochen. Die Aufstellung erfolgt als vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6923-2 auf Grundlage des §13a BauGB mit frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §3 Abs. 1 BauGB.
das Ziel der mehrfachen Innenentwicklung.
mit nachrangiger Priorität eingestuft.
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—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 16.09.2021
5.21 Zielbeschluss zur Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses an der Siegburger Straße 347, Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Pützchen/ Bechlinghoven geändert beschlossen
210575
Abstimmungsergebnis: geändert, Mehrheit gegen BBB und AfD, bei Nichtbeteiligung Stv. Esch -SPD- gem. § 31 GO NRW vorbehaltlich der Beratung im Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda am 23.09.21
Beschluss:
Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Pützchen/ Bechlinghoven ein Mehrfamilienhaus im rückwärtigen Grundstücksbereich zu errichten, wird zugestimmt.
auf Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes, der den vorhandenen rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 8124-2 aus dem Jahr 1973 für den Bereich des Vorhabens ersetzt, wird entsprochen. Die Aufstellung erfolgt als vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6923-2 auf Grundlage des §13a BauGB mit frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §3 Abs. 1 BauGB.
das Ziel der mehrfachen Innenentw
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Sachverhalt
Erfolgt mündlich.
Beschlussvorschlag
Die geplanten Gebäude sind mindestens nach Standard KfW 40 zur errichten.