Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2000249) # Zielbeschluss zur Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses an der Siegburger Straße 347, Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Pützchen/ Bechlinghoven 210575 · 2021-08-25 · Beschlussvorlage · öffentlich ## Sachverhalt 1. Dem Planungsziel, auf dem Grundstück Siegburger Straße 347 im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Pützchen/ Bechlinghoven ein Mehrfamilienhaus im rückwärtigen Grundstücksbereich zu errichten, wird zugestimmt. 2. Dem Antrag der CW Bau Invest GmbH mit Sitz in Bonn vom 18.11.2019 auf Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes, der den vorhandenen rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 8124-2 aus dem Jahr 1973 für den Bereich des Vorhabens ersetzt, wird entsprochen. Die Aufstellung erfolgt als vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6923-2 auf Grundlage des §13a BauGB mit frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §3 Abs. 1 BauGB. 3. Die Verwaltung verfolgt mit der Neuaufstellung des Bebauungsplanes das Ziel der mehrfachen Innenentwicklung. 4. Das Verfahren wird aufgrund der geringen Anzahl von Wohneinheiten mit nachrangiger Priorität eingestuft. ## Beschlussvorschlag 1. Dem Planungsziel, auf dem Grundstück Siegburger Straße 347 im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Pützchen/ Bechlinghoven ein Mehrfamilienhaus im rückwärtigen Grundstücksbereich zu errichten, wird zugestimmt. 2. Dem Antrag der CW Bau Invest GmbH mit Sitz in Bonn vom 18.11.2019 auf Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes, der den vorhandenen rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 8124-2 aus dem Jahr 1973 für den Bereich des Vorhabens ersetzt, wird entsprochen. Die Aufstellung erfolgt als vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6923-2 auf Grundlage des §13a BauGB mit frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §3 Abs. 1 BauGB. 3. Die Verwaltung verfolgt mit der Neuaufstellung des Bebauungsplanes das Ziel der mehrfachen Innenentwicklung. 4. Das Verfahren wird aufgrund der geringen Anzahl von Wohneinheiten mit nachrangiger Priorität eingestuft. ## Begründung Die Antragstellerin mit Verfügungsberechtigung über das Grundstück Siegburger Straße 347 (Flurstücke 4301-43-319 und 4301-43-322) plant das bestehende Wohngebäude abzureißen, um das Grundstück zeitgemäß neu zu bebauen. Für den straßenseitigen Teil des Grundstücks besteht gemäß rechtkräftigem Bebauungsplan Nr. 8124-2 Planungsrecht und es ist beabsichtigt, dort auf der Grundlage des bestehenden Planungsrechts ein Mehrfamilienhaus neu zu errichten. Der rückwärtige Grundstücksbereich ist hingegen nicht als überbaubare Grundstücksfläche festgesetzt. Um diesen Grundstücksteil mit einem weiteren Wohnhaus im Sinne einer städtebaulich verträglichen Nachverdichtung bebauen zu können, hat die Antragstellerin mit Schreiben vom 18.11.2019 die Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens beantragt, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für dieses Vorhaben zu schaffen. __Beschreibung des Plangebiets__ Das Plangebiet umfasst eine Fläche von 1.710 m² und befindet sich im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Pützchen/ Bechlinghoven. Das Plangebiet grenzt im Süd-Osten an die Siegburger Straße, die auf der gegenüberliegenden Straßenseite baumbestanden ist. An der Grundstücksgrenze zur Si _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._ ## Beratungsfolge - 2021-08-25 · Bezirksvertretung Beuel · vertagt - 2021-08-26 · Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda · vertagt - 2021-09-02 · Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen · ungeändert beschlossen - 2021-09-09 · Bezirksvertretung Beuel · ungeändert beschlossen - 2021-09-16 · Rat · geändert beschlossen - 2021-09-23 · Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda · geändert beschlossen ## Beschlusstexte (amtlich) ### 2021-08-25 · Bezirksvertretung Beuel —— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Beuel vom 25.08.2021 8.2 Zielbeschluss zur Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses an der Siegburger Straße 347, Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Pützchen/ Bechlinghoven vertagt 210575 Abstimmungsergebnis: einstimmig Inhalt des vertagten Beschlussvorschlages: 1. Dem Planungsziel, auf dem Grundstück Siegburger Straße 347 im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Pützchen/ Bechlinghoven ein Mehrfamilienhaus im rückwärtigen Grundstücksbereich zu errichten, wird zugestimmt. 2. Dem Antrag der CW BauInvest GmbH mit Sitz in Bonn vom 18.11.2019 auf Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes, der den vorhandenen rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 8124-2 aus dem Jahr 1973 für den Bereich des Vorhabens ersetzt, wird entsprochen. Die Aufstellung erfolgt als vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6923-2 auf Grundlage des §13a BauGB mit frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §3 Abs. 1 BauGB. 3. Die Verwaltung verfolgt mit der Neuaufstellung des Bebauungsplanes das Ziel der mehrfachen Innenentwicklung. 4. Das Verfahren wird aufgrund der geringen Anzahl von Wohneinheiten mit nachrangiger Priorität eingestuft. Seite 1 von _Gekürzt (1201 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:63844?offset=1200_ ### 2021-08-26 · Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda —— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda vom 26.08.2021 8.11 Zielbeschluss zur Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses an der Siegburger Straße 347, Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Pützchen/ Bechlinghoven vertagt 210575 Abstimmungsergebnis: Einstimmig Beschluss: 1. Dem Planungsziel, auf dem Grundstück Siegburger Straße 347 im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Pützchen/ Bechlinghoven ein Mehrfamilienhaus im rückwärtigen Grundstücksbereich zu errichten, wird zugestimmt. 2. Dem Antrag der CW BauInvest GmbH mit Sitz in Bonn vom 18.11.2019 auf Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes, der den vorhandenen rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 8124-2 aus dem Jahr 1973 für den Bereich des Vorhabens ersetzt, wird entsprochen. Die Aufstellung erfolgt als vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6923-2 auf Grundlage des §13a BauGB mit frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §3 Abs. 1 BauGB. 3. Die Verwaltung verfolgt mit der Neuaufstellung des Bebauungsplanes das Ziel der mehrfachen Innenentwicklung. 4. Das Verfahren wird aufgrund der geringen Anzahl von Wohneinheiten mit nachrangiger Priorität eingestuft. Seite 1 von 1 ### 2021-09-02 · Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen —— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen vom 02.09.2021 8.24 Zielbeschluss zur Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses an der Siegburger Straße 347, Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Pützchen/ Bechlinghoven ungeändert beschlossen 210575 Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen BBB Empfehlung: 1. Dem Planungsziel, auf dem Grundstück Siegburger Straße 347 im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Pützchen/ Bechlinghoven ein Mehrfamilienhaus im rückwärtigen Grundstücksbereich zu errichten, wird zugestimmt. 2. Dem Antrag der CW BauInvest GmbH mit Sitz in Bonn vom 18.11.2019 auf Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes, der den vorhandenen rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 8124-2 aus dem Jahr 1973 für den Bereich des Vorhabens ersetzt, wird entsprochen. Die Aufstellung erfolgt als vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6923-2 auf Grundlage des §13a BauGB mit frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §3 Abs. 1 BauGB. 3. Die Verwaltung verfolgt mit der Neuaufstellung des Bebauungsplanes das Ziel der mehrfachen Innenentwicklung. 4. Das Verfahren wird aufgrund der geringen Anzahl von Wohneinheiten mit nachrangiger Priorität eingestuft. - - _Gekürzt (1224 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:49782?offset=1200_ ### 2021-09-09 · Bezirksvertretung Beuel —— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Beuel vom 09.09.2021 8.2 Zielbeschluss zur Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses an der Siegburger Straße 347, Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Pützchen/ Bechlinghoven ungeändert beschlossen 210575 Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 1 Enthaltung 1 BBB Ergebnis der Anhörung: 1. Dem Planungsziel, auf dem Grundstück Siegburger Straße 347 im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Pützchen/ Bechlinghoven ein Mehrfamilienhaus im rückwärtigen Grundstücksbereich zu errichten, wird zugestimmt. 2. Dem Antrag der CW BauInvest GmbH mit Sitz in Bonn vom 18.11.2019 auf Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes, der den vorhandenen rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 8124-2 aus dem Jahr 1973 für den Bereich des Vorhabens ersetzt, wird entsprochen. Die Aufstellung erfolgt als vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6923-2 auf Grundlage des §13a BauGB mit frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §3 Abs. 1 BauGB. 3. Die Verwaltung verfolgt mit der Neuaufstellung des Bebauungsplanes das Ziel der mehrfachen Innenentwicklung. 4. Das Verfahren wird aufgrund der geringen Anzahl von Wohneinheiten mit nachrangiger Priorität eingestuft. _Gekürzt (1217 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:63931?offset=1200_ ### 2021-09-16 · Rat —— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 16.09.2021 5.21 Zielbeschluss zur Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses an der Siegburger Straße 347, Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Pützchen/ Bechlinghoven geändert beschlossen 210575 Abstimmungsergebnis: geändert, Mehrheit gegen BBB und AfD, bei Nichtbeteiligung Stv. Esch -SPD- gem. § 31 GO NRW vorbehaltlich der Beratung im Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda am 23.09.21 Beschluss: 1. Dem Planungsziel, auf dem Grundstück Siegburger Straße 347 im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Pützchen/ Bechlinghoven ein Mehrfamilienhaus im rückwärtigen Grundstücksbereich zu errichten, wird zugestimmt. 2. Dem Antrag der CW BauInvest GmbH mit Sitz in Bonn vom 18.11.2019 auf Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes, der den vorhandenen rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 8124-2 aus dem Jahr 1973 für den Bereich des Vorhabens ersetzt, wird entsprochen. Die Aufstellung erfolgt als vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6923-2 auf Grundlage des §13a BauGB mit frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §3 Abs. 1 BauGB. 3. Die Verwaltung verfolgt mit der Neuaufstellung des Bebauungsplanes das Ziel der mehrfachen Innenentw _Gekürzt (1505 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:49882?offset=1200_ ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 210575-01 AA Koalititonsantrag: Zielbeschluss zur Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses an der Siegburger Straße 347, Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Pützchen/ BechlinghovenAntrag zur Vorlage 210575 {#nv-2002809} **Sachverhalt** Erfolgt mündlich. **Beschlussvorschlag** Die geplanten Gebäude sind mindestens nach Standard KfW 40 zur errichten.