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Neufassung der Rechnungsprüfungsordnung der Bundesstadt Bonn

210577 · 2021-05-04 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

Die Neufassung der Rechnungsprüfungsordnung der Bundesstadt Bonn wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen.

Beschlussvorschlag

Die Neufassung der Rechnungsprüfungsordnung der Bundesstadt Bonn wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen.

Begründung

Die Rechnungsprüfungsordnung der Bundesstadt Bonn (RPO) bestimmt die Grundsätze und den Rahmen für die Tätigkeit der örtlichen Rechnungsprüfung.

Neben der Anpassung an geänderte Rechtsvorschriften ist die Neufassung der RPO insbesondere bedingt durch den Einsatz einer neuen Vergabesoftware, der zu grundlegend modifizierten Verfahrensabläufen führt, sowie den Ratsbeschluss zur Einbindung des Rechnungsprüfungsamtes bei Grundstücksgeschäften (vgl. DS-Nr. 1911597EB4).

Daneben enthält die Neufassung diverse redaktionelle (beispielsweise Übernahme gendergerechter Formulierungen) und strukturelle Änderungen sowie Klarstellungen. Details sind der als Anlage 2 beigefügten synoptischen Darstellung zu entnehmen.

Hinsichtlich des Ratsbeschlusses vom 07.09.2020 (vgl. DS-Nr. 201597), in dem eine umfassende Einbindung des Rechnungsprüfungsamtes in Grundstücksverkäufe/Erbpachtverträge ab einem Wert von 100.000 EUR gefordert wird, findet sich nunmehr eine Regelung in § 2 Abs. 2 Nr. 4 der neuen Fassung. Im Übrigen wird die Verwaltung kurzfristig im Rahmen ihrer Organisationshoheit praktikable Regelungen treffen, die der Zielsetzung dieses Beschlusses Rechnung tragen und hierbei die personellen un

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2021-05-04 · Rechnungsprüfungsausschuss

—— Beschlussauszug Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 04.05.2021

4.3 Neufassung der Rechnungsprüfungsordnung der Bundesstadt Bonn geändert beschlossen

210577

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Empfehlung:

Die Neufassung der Rechnungsprüfungsordnung der Bundesstadt Bonn wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung aufgrund von Hinweisen aus dem Kreis der Fraktionen im Vorfeld der Sitzung mit der Maßgabe beschlossen, dass im § 16 Absatz 4 Satz 1 vor dem Wort “Prüfberichte” das Wort “nichtöffentliche” eingefügt wird.

An einer kurzen Ausprache beteiligen sich Herr Masur, Herr Saß, Herr Schott und Herr Dr. Pütz. Hinsichtlich § 16 Abs. 4 Satz 1 der Neufassung der Rechnungsprüfungs- ordnung besteht Einvernehmen, die Regelung auf nichtöffentliche Prüfungs- berichte des Rechnungsprüfungsamtes zu beschränken; kontroverse Auf- fassungen zu § 14 sollen bei Bedarf bei der nächsten Überarbeitung der Rechnungsprüfungsordnung nochmals aufgegriffen werden.

Der ursprüngliche Beschlussvorschlag lautete wie folgt: “Die Neufassung der Rechnungsprüfungsordnung der Bundesstadt Bonn wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen.”

_Gekürzt (1218 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:68134?offset=1200_

2021-05-06 · Rat

—— Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW vom 06.05.2021

5.23 Neufassung der Rechnungsprüfungsordnung der Bundesstadt Bonn geändert beschlossen

210577

Abstimmungsergebnis: geändert, wie Rechnungsprüfungsausschuss vom 04.05.21, einstimmig bei Nichtbeteiligung Linke

Beschluss: Die Neufassung der Rechnungsprüfungsordnung der Bundesstadt Bonn wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung aufgrund von Hinweisen aus dem Kreis der Fraktionen im Vorfeld der Sitzung mit der Maßgabe beschlossen, dass im § 16 Absatz 4 Satz 1 vor dem Wort “Prüfberichte” das Wort “nichtöffentliche” eingefügt wird.

Die hervorgehobene Veränderung zur ursprünglichen Beschlussvorlage ergibt sich aus der Beschlussfassung “wie Rechnungsprüfungsausschuss”.

An einer Aussprache beteiligten sich: Es fand keine Aussprache statt.

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