Originalquelle: ALLRIS-Original
210583 · 2021-05-04 · Beschlussvorlage · öffentlich
(vorbehaltlich der Anhörung im Integrationsrat)
Das Deutsche Rote Kreuz, Kreisverband Bonn, erhält für das Jahr 2021 für die Flüchtlingsberatungsstelle und die Migrationsberatung für Erwachsene einen Zuschuss von bis zu 15.575, 00 € zu den nachgewiesenen, anerkannten und ungedeckten Personal- und Sachkosten.
Die Migrationsdienste des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) mit der Flüchtlingsberatung und der Migrationsberatung für Erwachsene (MBE) sind eine wichtige und anerkannte Anlaufstelle für Geflüchtete und Migrant: innen in Bonn, für Menschen mit Duldung und für andere Migrantinnen und Migranten in besonderen Problemlagen. Die Flüchtlingsberatungsstelle berät insbesondere zum Asyl- und Ausländerrecht, Asylbewerberleistungsgesetz, SGB II sowie zur Familienzusammenführung. Hinzu kommt allgemeine Orientierungshilfe, Sozial- und Einzelfallberatung und Beratung zur Arbeitsmarktintegration. Durch die Anerkennung als Flüchtling, d.h. den Erhalt eines subsidiären Schutzes oder eines anderen Bleibestatus wechseln Ratsuchende in die Zuständigkeit der MBE. Beide Beratungsstellen arbeiten daher eng zusammen.
Die Migrationsberatung für Erwachsene (MBE) berät insbesondere Bleibeberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz. Sie wendet sich zudem schwerpunktmäßig an Aussiedler: innen sowie jüdische Emigrant: innen. Aufgaben sind die fachliche Vorbereitung von Terminen bei Ämtern und Behörden, Hilfe bei persönlichen, familiären und alltäglichen Fragen, Unterstützung rund um
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—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit vom 04.05.2021 7.17 Zuschuss an das Deutsche Rote Kreuz, Kreisverband Bonn e.V., für die Migrationsdienste ungeändert beschlossen 210583 Abstimmungsergebnis: Einstimmig Beschluss: (vorbehaltlich der Anhörung im Integrationsrat) Das Deutsche Rote Kreuz, Kreisverband Bonn, erhält für das Jahr 2021 für die Flüchtlingsberatungsstelle und die Migrationsberatung für Erwachsene einen Zuschuss von bis zu 15.575,00 € zu den nachgewiesenen, anerkannten und ungedeckten Personal- und Sachkosten. Seite 1 von 1