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Jahresabschluss der Bundesstadt Bonn für das Jahr 2019

210587 · 2021-05-04 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

  1. Der Rechnungsprüfungsausschuss macht sich den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 zu Eigen und gibt auf dieser Grundlage folgende Erklärung ab:

Der von der Oberbürgermeisterin/dem Oberbürgermeister aufgestellte Jahresabschluss und Lagebericht wird gemäß § 59 Abs. 3 Satz 5 GO NRW vom Rechnungsprüfungsausschuss gebilligt.

Die Prüfung hat im Ergebnis eine Korrektur des Jahresabschlusses notwendig gemacht, die von einem Jahresüberschuss lt. 1. Entwurf in Höhe von 9.883.196,21 EUR zu einem Jahresfehlbetrag im vorliegenden 2. Entwurf in Höhe von 7.828.775,40 EUR führte.

Der korrigierte Jahresabschluss wurde dem Rechnungsprüfungsamt am 31.03.2021 vorgelegt.

Nach der Beurteilung der Rechnungsprüfung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss und der Lagebericht in der vorliegenden 2. Fassung den gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt.

Der Rechnungsprüfungsaussch

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Beschlussvorschlag

  1. Der Rechnungsprüfungsausschuss macht sich den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 zu Eigen und gibt auf dieser Grundlage folgende Erklärung ab:

Der von der Oberbürgermeisterin/dem Oberbürgermeister aufgestellte Jahresabschluss und Lagebericht wird gemäß § 59 Abs. 3 Satz 5 GO NRW vom Rechnungsprüfungsausschuss gebilligt.

Die Prüfung hat im Ergebnis eine Korrektur des Jahresabschlusses notwendig gemacht, die von einem Jahresüberschuss lt. 1. Entwurf in Höhe von 9.883.196, 21 EUR zu einem Jahresfehlbetrag im vorliegenden 2. Entwurf in Höhe von 7.828.775, 40 EUR führte. Der korrigierte Jahresabschluss wurde dem Rechnungsprüfungsamt am 31.03.2021 vorgelegt.

Nach der Beurteilung der Rechnungsprüfung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss und der Lagebericht in der vorliegenden 2. Fassung den gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt.

Der Rechnungsprüfungsaussc

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._

Begründung

Die Gemeinde hat zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern.

Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang; ihm ist ein Lagebericht beizufügen.

In seiner Sitzung am 18.06.2020, fortgesetzt am 22.06.2020 (DS-Nr. 200931) nahm der Rat den ihm nach § 95 Abs. 5 Satz 2 GO NRW zur Feststellung zugeleiteten Entwurf des Jahresabschlusses 2019 zur Kenntnis und verwies ihn zur Prüfung nach § 101 GO NRW an den Rechnungsprüfungsausschuss.

__Zu Ziffer 1.__

Gemäß § 59 Abs. 3 Satz 1 GO NRW prüft der Rechnungsprüfungs ­ ausschuss den Jahresabschluss und den Lagebericht der Gemeinde unter Einbeziehung des Prüfungsberichtes; zur Durchführung hat er sich entsprechend § 102 Abs. 1 GO NRW der örtlichen Rechnungsprüfung bedient. Das Rechnungsprüfungsamt hat die betreffende Prüfung zwischenzeitlich vollzogen und

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Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2021-05-04 · Rechnungsprüfungsausschuss

—— Beschlussauszug Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 04.05.2021

4.4 Jahresabschluss der Bundesstadt Bonn für das Jahr 2019 ungeändert beschlossen

210587

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Empfehlung:

  1. Der Rechnungsprüfungsausschuss macht sich den Bericht des

Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 zu Eigen und gibt auf dieser Grundlage folgende Erklärung ab: Der von der Oberbürgermeisterin/dem Oberbürgermeister aufgestellte Jahresabschluss und Lagebericht wird gemäß § 59 Abs. 3 Satz 5 GO NRW vom Rechnungsprüfungsausschuss gebilligt. Die Prüfung hat im Ergebnis eine Korrektur des Jahresabschlusses notwendig gemacht, die von einem Jahresüberschuss lt. 1. Entwurf in Höhe von 9.883.196,21 EUR zu einem Jahresfehlbetrag im vorliegenden

  1. Entwurf in Höhe von 7.828.775,40 EUR führte. Der korrigierte

Jahresabschluss wurde dem Rechnungsprüfungsamt am 31.03.2021 vorgelegt.

Nach der Beurteilung der Rechnungsprüfung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss und der Lagebericht in der vorliegenden 2. Fassung den gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und

_Gekürzt (2484 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:68135?offset=1200_

2021-05-06 · Rat

—— Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW vom 06.05.2021

5.27 Jahresabschluss der Bundesstadt Bonn für das Jahr 2019 ungeändert beschlossen

210587

Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen BBB

Beschluss:

  1. Der Rechnungsprüfungsausschuss macht sich den Bericht des

Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 zu Eigen und gibt auf dieser Grundlage folgende Erklärung ab: Der von der Oberbürgermeisterin/dem Oberbürgermeister aufgestellte Jahresabschluss und Lagebericht wird gemäß § 59 Abs. 3 Satz 5 GO NRW vom Rechnungsprüfungsausschuss gebilligt. Die Prüfung hat im Ergebnis eine Korrektur des Jahresabschlusses notwendig gemacht, die von einem Jahresüberschuss lt. 1. Entwurf in Höhe von 9.883.196,21 EUR zu einem Jahresfehlbetrag im vorliegenden

  1. Entwurf in Höhe von 7.828.775,40 EUR führte. Der korrigierte

Jahresabschluss wurde dem Rechnungsprüfungsamt am 31.03.2021 vorgelegt.

Nach der Beurteilung der Rechnungsprüfung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss und der Lagebericht in der vorliegenden 2. Fassung den gesetzlichen Vorschriften

_Gekürzt (2392 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:56325?offset=1200_