Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2000279) # Förderprogramm Gebäudebegrünung im Rahmen des Sonderprogramms „Klimaresilienz in Kommunen“ des Landes NRW 210589 · 2021-04-21 · Beschlussvorlage · öffentlich ## Sachverhalt Der vorgelegten Richtlinie zum „Förderprogramm Gebäudebegrünung“ wird zugestimmt. ## Beschlussvorschlag Der vorgelegten Richtlinie zum „Förderprogramm Gebäudebegrünung“ wird zugestimmt. ## Begründung Begründung der Dringlichkeit: Die Beschlussvorlage ist dringlich, da der Förderzeitraum am 1.04.2021 begonnen hat und eine spätere Beschlussfassung der Förderrichtlinie zu einer weiteren Verkürzung des vom Fördergeber vorgegebenen Förderzeitraumes (Ablauf: 30.06.2022) führt. Eine frühere Einbringung der Vorlage war nicht möglich, da der Bewilligungsbescheid des Landes NRW vom 29.03.2021 datiert. Anhand der Mitteilungsvorlage DS 202301 informierte die Verwaltung über die im Dezember 2020 erfolgte Antragstellung im Rahmen des Sonderprogramms „Klimaresilienz in Kommunen“ des Landes NRW für ein Förderprogramm Gebäudebegrünung. Dieser Antrag wurde in ungeänderter Form per Zuwendungsbescheid vom 29.03.2021 durch den Projektträger Jülich bewilligt. Bis zum 30.06.2022 müssen Dritte förderfähige Maßnahmen beantragt, nach Erhalt des Zuwendungsbescheides umgesetzt und den entsprechenden Verwendungsnachweis eingereicht haben. Für nach dem 30.06.2022 eingegangene Verwendungsweise können keine Fördermittel mehr ausgezahlt werden, auch wenn zuvor ein Zuwendungsbescheid ausgestellt wurde. Insgesamt steht hierfür ein Budget von 300.000€ durch das Land NRW zur Verfügung. Die Stadt Bonn hat keinen E _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._ ## Beratungsfolge - 2021-04-21 · Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda · ungeändert beschlossen - 2021-05-06 · Rat · ungeändert beschlossen ## Beschlusstexte (amtlich) ### 2021-05-06 · Rat —— Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW vom 06.05.2021 5.25 Förderprogramm Gebäudebegrünung im Rahmen des Sonderprogramms „Klimaresilienz in Kommunen“ des Landes NRW ungeändert beschlossen 210589 Abstimmungsergebnis: einstimmig bei Enth. BBB Beschluss: Der vorgelegten Richtlinie zum „Förderprogramm Gebäudebegrünung“ wird zugestimmt. An einer Aussprache beteiligten sich: Es fand keine Aussprache statt. Seite 1 von 1