Originalquelle: ALLRIS-Original
202071-02 · 2021-05-06 · Große Anfrage · öffentlich
Antragsteller: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt
Erfolgt mündlich.
Der Rat der Bundesstadt Bonn hat den Gremienvertreter der Bundesstadt im Aufsichtsrat der Flughafen Köln Bonn GmbH angewiesen, in der Sitzung am 18.12.2020 einen Antrag mit folgendem Wortlaut einzubringen:
"Die Geschäftsführung der Flughafen Köln/Bonn GmbH wird beauftragt, bis Ende 2021 ein nachhaltiges Zukunftskonzept zu entwickeln, welches insbesondere die folgenden Aspekte umfasst:
a. Beitrag zur fristgerechten Zielerreichung internationaler, europäischer, nationaler und kommunaler Verträge und Beschlüsse zur Erreichung der Klimaneutralität z.B. durch schrittweise Reduzierung innerdeutscher Passagierflüge.
b. Beitrag zur Erfüllung der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm und das „Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ vom 24.06.2005 z.B. durch schrittweise Verlagerung des Frachtverkehrs in die Tagflugzeiten oder die Berücksichtigung eines freiwilligen Passagiernachtflugverbots.“
Welches Ergebnis hatten die Beratungen im Aufsichtsrat dazu und welche Positionen haben die Vertreter der übrigen Kapitaleigner dazu eingenommen?
—— Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW vom 06.05.2021
1.2 Eigenkapitalerhöhung der Flughafen Köln Bonn GmbH; Entwicklung eines nachhaltigen Zukunftskonzeptes BBB-Anfrage zur Vorlage 202071 vertagt
202071-02
Abstimmungsergebnis: vertagt, einstimmig
Die vertagte Große Anfrage hatte folgenden Inhalt:
Der Rat der Bundesstadt Bonn hat den Gremienvertreter der Bundesstadt im Aufsichtsrat der Flughafen Köln Bonn GmbH angewiesen, in der Sitzung am 18.12.2020 einen Antrag mit folgendem Wortlaut einzubringen:
"Die Geschäftsführung der Flughafen Köln/Bonn GmbH wird beauftragt, bis Ende 2021 ein nachhaltiges Zukunftskonzept zu entwickeln, welches insbesondere die folgenden Aspekte umfasst:
a. Beitrag zur fristgerechten Zielerreichung internationaler, europäischer, nationaler und kommunaler Verträge und Beschlüsse zur Erreichung der Klimaneutralität z.B. durch schrittweise Reduzierung innerdeutscher Passagierflüge.
b. Beitrag zur Erfüllung der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm und das „Gesetz zur Umsetzung der EG-Rich
_Gekürzt (1633 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:56264?offset=1200_
—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 24.06.2021 1.2 Eigenkapitalerhöhung der Flughafen Köln Bonn GmbH; Entwicklung eines nachhaltigen Zukunftskonzeptes BBB-Anfrage zur Vorlage 202071 zur Kenntnis genommen 202071-02 Beschluss: Der Rat der Bundesstadt Bonn hat den Gremienvertreter der Bundesstadt im Aufsichtsrat der Flughafen Köln Bonn GmbH angewiesen, in der Sitzung am 18.12.2020 einen Antrag mit folgendem Wortlaut einzubringen:
"Die Geschäftsführung der Flughafen Köln/Bonn GmbH wird beauftragt, bis Ende 2021 ein nachhaltiges Zukunftskonzept zu entwickeln, welches insbesondere die folgenden Aspekte umfasst:
a. Beitrag zur fristgerechten Zielerreichung internationaler, europäischer, nationaler und kommunaler Verträge und Beschlüsse zur Erreichung der Klimaneutralität z.B. durch schrittweise Reduzierung innerdeutscher Passagierflüge.
b. Beitrag zur Erfüllung der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm und das „Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ vom 24.06.2005 z.B. durch schrittweise Verlagerung des Frachtverkehrs in die Tagflug
_Gekürzt (1444 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:94604?offset=1200_