Originalquelle: ALLRIS-Original
200179-05 · 2021-05-06 · Große Anfrage · öffentlich
Antragsteller: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt
Das Verfahren zieht sich seit Jahren ohne Ergebnis hin. Da nach dem Hinweis- und Beweisbeschluss des LG Bonn vom 20. Mai 2020 die Quadriga Colonia 01 GmbH & Co. KG aufgrund des geschlossenen Kaufvertrages berechtigt ist, die altlastenbedingten Entsorgungs- und Gründungsmehrkosten der Bebauung von zwei Bauabschnitten Rhein-Palais Bonner Bogen auf Basis einer gutachterlichen Kostenschätzung aus dem Jahr 2015 abzurechnen, ist die Bundesstadt Bonn dem Grunde nach zur Kostenerstattung verpflichtet. Strittig war nur die Höhe, deren Geltendmachung von dem vom Gericht bestellten Gutachter auf offensichtliche Fehler überprüft werden sollte. Da nach Mitteilung der Verwaltung der Gutachter damit im November 2020 beginnen sollte, sollten Erkenntnisse dazu inzwischen vorliegen.
—— Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW vom 06.05.2021
1.1 Rheinpalais Bonner Bogen / Quadriga Colonia; Aktueller Sachstand Klageverfahren Hohr ./. Bundesstadt Bonn BBB-Anfrage zur Vorlage 200179 vertagt
200179-05
Abstimmungsergebnis: vertagt, einstimmig
Die vertagte Große Anfrage hatte folgenden Inhalt:
werden sollte, ob die der Klage zugrundeliegende Kostenschätzung offensichtliche Fehler aufweist?
Es fand keine Aussprache statt.
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—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 24.06.2021 1.1 Rheinpalais Bonner Bogen / Quadriga Colonia; Aktueller Sachstand Klageverfahren Hohr ./. Bundesstadt Bonn BBB-Anfrage zur Vorlage 200179 zur Kenntnis genommen - mit Protokollnotiz 200179-05 Beschluss:
überprüft werden sollte, ob die der Klage zugrundeliegende Kostenschätzung offensichtliche Fehler aufweist?
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