Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2000506) # Verlagerung der Beteiligungsverwaltung 210665 · 2021-06-17 · Beschlussvorlage · öffentlich ## Sachverhalt Der Rat der Stadt Bonn beschließt nach § 73 Abs. 1 GO NW folgende Organisationsänderung: Die Abteilung Beteiligungsverwaltung (20-2) der Kämmerei wird vom Dezernat II in das Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte (Amt 01) im Dezernat OB verlagert und dort als Abteilung 01-3 „Beteiligungsmanagement“ geführt. Verlagert werden im Zuge dessen alle Mitarbeitenden unter Mitnahme ihrer Stellen. ## Beschlussvorschlag Der Rat der Stadt Bonn beschließt nach § 73 Abs. 1 GO NW folgende Organisationsänderung: Die Abteilung Beteiligungsverwaltung (20-2) der Kämmerei wird vom Dezernat II in das Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte (Amt 01) im Dezernat OB verlagert und dort als Abteilung 01-3 „Beteiligungsmanagement“ geführt. Verlagert werden im Zuge dessen alle Mitarbeitenden unter Mitnahme ihrer Stellen. ## Begründung Eine Vielzahl öffentlicher Aufgaben der Bundesstadt Bonn werden derzeit und auch künftig durch ausgegliederte Einrichtungen erbracht, die teilweise öffentlich-rechtlich, überwiegend privatrechtlich organisiert sind. Unmittelbar einhergehend mit der Ausgliederung dieser Aufgaben ist auf Basis bestehender gesetzlicher Rahmenbedingungen der Steuerung der einzelnen Beteiligungsunternehmen sowie des städtischen Beteiligungsportfolios im Gesamten eine strategische Bedeutung beizumessen. Dementsprechend bedarf es verwaltungsseitig eines institutionalisierten Beteiligungsmanagements, welches unterstützend durch die Wahrnehmung breit gefächerter Aufgaben tätig werden kann. Hinsichtlich der steigenden Anforderungen an eine adäquate Beteiligungssteuerung wird an dieser Stelle auf die aktuellen Feststellungen des einschlägigen Prüfberichts der Gemeindeprüfungsanstalt NRW verwiesen (vgl. DS 210463). Im Hinblick auf die strategische Bedeutung des Themas möchte die Oberbürgermeisterin dieses künftig vermehrt in den Fokus nehmen. Unter Orientierung an den entsprechenden Empfehlungen der kommunalen Spitzenverbände (vgl. Handbuch des Deutschen Städtetags „Gute Unternehmenssteuerung“) möchte sie so _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._ ## Beratungsfolge - 2021-06-17 · Hauptausschuss · ungeändert beschlossen - 2021-06-24 · Rat · wg. Sitzungsabbruch nicht behandelt (vertagt) - 2021-06-28 · Rat · ungeändert beschlossen ## Beschlusstexte (amtlich) ### 2021-06-17 · Hauptausschuss —— Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses vom 17.06.2021 6.6 Verlagerung der Beteiligungsverwaltung ungeändert beschlossen 210665 Abstimmungsergebnis: Angenommen mit Mehrheit gegen CDU, BBB und FDP Empfehlung: Der Rat der Stadt Bonn beschließt nach § 73 Abs. 1 GO NW folgende Organisationsänderung: Die Abteilung Beteiligungsverwaltung (20-2) der Kämmerei wird vom Dezernat II in das Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte (Amt 01) im Dezernat OB verlagert und dort als Abteilung 01-3 „Beteiligungsmanagement“ geführt. Verlagert werden im Zuge dessen alle Mitarbeitenden unter Mitnahme ihrer Stellen. Seite 1 von 1 ### 2021-06-28 · Rat —— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 28.06.2021 5.49 Verlagerung der Beteiligungsverwaltung ungeändert beschlossen 210665 Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen BBB und AfD bei Enth. FDP Beschluss: Der Rat der Stadt Bonn beschließt nach § 73 Abs. 1 GO NW folgende Organisationsänderung: Die Abteilung Beteiligungsverwaltung (20-2) der Kämmerei wird vom Dezernat II in das Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte (Amt 01) im Dezernat OB verlagert und dort als Abteilung 01-3 „Beteiligungsmanagement“ geführt. Verlagert werden im Zuge dessen alle Mitarbeitenden unter Mitnahme ihrer Stellen. Seite 1 von 1