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Richtlinien Förderprogramm Photovoltaik(ergänzende Vorlage zum Beschluss 201342 – Förderprogramm Photovoltaik, die wiederum weiterqualifizierte Maßnahme aus dem Beschluss 200016 – Klimanotstand und Umsetzung Klimamaßnahmen war)

210674 · 2021-06-01 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

Den Förderrichtlinien (s. Anlage) zum Förderprogramm Photovoltaik (DS

__201342__

) werden in der Fassung der Anlage beschlossen.

Beschlussvorschlag

Den Förderrichtlinien (s. Anlage) zum Förderprogramm Photovoltaik (DS __201342__ ) werden in der Fassung der Anlage beschlossen.

Begründung

Mit dem Ratsbeschluss „Förderprogramm Photovoltaik“ (DS __201342__ ) vom 1.09.2020 wurde die Verwaltung beauftragt, ein Förderprogramm für Photovoltaik aufzulegen und Förderrichtlinien zu entwickeln.

Nach dem Austausch mit anderen Kommunen, die bereits ein Förderprogramm aufgelegt haben, den Stadtwerken Bonn, der Verbraucherzentrale NRW Beratungsstelle Bonn und der Bonner Energieagentur wurden beigefügte Förderrichtlinien aufgestellt.

Die Förderrichtlinien treten in Kraft, sobald die erforderlichen Mittel im Doppelhaushalt 2021/2022 freigegeben werden.

Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2021-06-10 · Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen

—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen vom 10.06.2021 6.9 Richtlinien Förderprogramm Photovoltaik (ergänzende Vorlage zum Beschluss 201342 – Förderprogramm Photovoltaik, die wiederum weiterqualifizierte Maßnahme aus dem Beschluss 200016 – Klimanotstand und Umsetzung Klimamaßnahmen war) ungeändert beschlossen 210674 Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss: Den Förderrichtlinien (s. Anlage) zum Förderprogramm Photovoltaik (DS 201342) werden in der Fassung der Anlage beschlossen. Seite 1 von 1

2021-06-28 · Rat

—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 28.06.2021

5.34 Richtlinien Förderprogramm Photovoltaik (ergänzende Vorlage zum Beschluss 201342 – Förderprogramm Photovoltaik, die wiederum weiterqualifizierte Maßnahme aus dem Beschluss 200016 – Klimanotstand und Umsetzung Klimamaßnahmen war) ungeändert beschlossen

210674

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Beschluss:

Den Förderrichtlinien (s. Anlage) zum Förderprogramm Photovoltaik (DS 201342) werden in der Fassung der Anlage beschlossen.

Seite 1 von 4 Förderprogramm „Photovoltaik“ der Bundesstadt Bonn

Richtlinien

1.

Zuwendungszweck

Der Ausbau der Erneuerbaren E nergien ist eine wesentliche Maßnahme zur Reduktion des CO2 - Aussto ß es und somit

zur Erreichung der Klimaschutzziele

der Stadt Bonn . Das größte Erneuerbare - Energien - Potenzial in Bon n ist die Solarenergie. Mit d em „ Förderprogramm

Photovoltaik“

möchte die Stadt Bonn einen Anreiz zur stärkeren Nutzung der Solarenergie zur Stromerzeugung schaffen . Das Förderprogramm ist auch ein wichtiger Baustein vor

dem Hintergrund de r Beschlüsse „U nsere Stadt wird bis

2035 klimaneutral“ (7.11.2019, DS 190232)

und

„Leitbil

_Gekürzt (9391 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:46551?offset=1200_