Originalquelle: ALLRIS-Original
210686 · 2021-06-08 · Beschlussvorlage · öffentlich
Die Verlagerung der Gedenkstätte auf das Gelände des ehemaligen Klosters Endenich wird weiterverfolgt.
Die Verwaltung wird beauftragt, alle Klärungen im Zusammenhang mit einem eventuellen Bau und Umzug von Gedenkstätte und NS-Dokumentationszentrum Bonn auf das Gelände des ehemaligen Klosters Endenich herbeizuführen und dem Rat einen Beschlussvorschlag für die konkrete Umsetzung vorzulegen.
Um eine verifizierbare Kostenschätzung vornehmen zu können, sind zunächst Architekten und Fachplaner zu beauftragen. Hierfür werden zunächst Planungsmittel in Höhe von 200.000 € bereitgestellt.
Die Verlagerung der Gedenkstätte auf das Gelände des ehemaligen Klosters Endenich wird weiterverfolgt.
Die Verwaltung wird beauftragt, alle Klärungen im Zusammenhang mit einem eventuellen Bau und Umzug von Gedenkstätte und NS-Dokumentationszentrum Bonn auf das Gelände des ehemaligen Klosters Endenich herbeizuführen und dem Rat einen Beschlussvorschlag für die konkrete Umsetzung vorzulegen.
Um eine verifizierbare Kostenschätzung vornehmen zu können, sind zunächst Architekten und Fachplaner zu beauftragen. Hierfür werden zunächst Planungsmittel in Höhe von 200.000 € bereitgestellt.
Gedenkstätte und NS-Dokumentationszentrum sind seit dem 01.01.2021 in städt. Trägerschaft.
Bereits im Jahr 2017 kam der bisherige Trägerverein auf die Stadt zu und bat um Unterstützung für das Vorhaben, die Gedenkstätte auf das Gelände des ehemaligen Klosters in Endenich zu verlagern.
Das Erzbistum Köln als Grundstückseigentümer hat dem damaligen Oberbürgermeister Sridharan im Oktober 2018 seine Zustimmung zur Unterbringung der Gedenkstätte auf dem Gelände des ehemaligen Klosters Endenich erklärt und diese Zusage gegenüber der Verwaltung auf Nachfrage im März 2021 bestätigt.
Die Umsetzung könnte durch Abschluss eine Erbpachtvertrages mit Kauf des Gebäudes oder Anmietung durch die Stadt, die inzwischen Träger der Gedenkstätte ist, und Erzbistum erfolgen. Das Erzbistum möchte allerdings nicht selber bauen.
Der Trägerverein erhielt von der Landeszentrale für politische Bildung NRW im Jahr 2019 eine Bewilligung von Projektmitteln i.H.v. 60.000 EUR für Inhaltliche, bauliche und kalkulationstechnische Vorarbeiten zur Errichtung einer Gedenkstätte am historischen Standort in den Wirtschaftsgebäuden des ehemaligen Klosters in Endenich.
Mit diesen Mitteln wurde ein Projektmitarbeit
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._
—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe vom 09.06.2021
6.8 Bau und Umzug von Gedenkstätte und NS- Dokumentationszentrum Bonn auf das Gelände des ehemaligen Klosters in Bonn-Endenich ungeändert beschlossen
210686
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Beschluss: Die Verlagerung der Gedenkstätte auf das Gelände des ehemaligen Klosters Endenich wird weiterverfolgt. Die Verwaltung wird beauftragt, alle Klärungen im Zusammenhang mit einem eventuellen Bau und Umzug von Gedenkstätte und NS-Dokumentations- zentrum Bonn auf das Gelände des ehemaligen Klosters Endenich herbei- zuführen und dem Rat einen Beschlussvorschlag für die konkrete Umsetzung vorzulegen. Um eine verifizierbare Kostenschätzung vornehmen zu können, sind zunächst Architekten und Fachplaner zu beauftragen. Hierfür werden zunächst Pla- nungsmittel in Höhe von 200.000 € bereitgestellt.
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—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 24.06.2021 5.4 Bau und Umzug von Gedenkstätte und NS- Dokumentationszentrum Bonn auf das Gelände des ehemaligen Klosters in Bonn-Endenich wg. Sitzungsabbruch nicht behandelt (vertagt) 210686 Aufgrund § 2 Abs. 4 Geschäftsordnung nicht behandelt Beschluss: Die Verlagerung der Gedenkstätte auf das Gelände des ehemaligen Klosters Endenich wird weiterverfolgt. Die Verwaltung wird beauftragt, alle Klärungen im Zusammenhang mit einem eventuellen Bau und Umzug von Gedenkstätte und NS- Dokumentationszentrum Bonn auf das Gelände des ehemaligen Klosters Endenich herbeizuführen und dem Rat einen Beschlussvorschlag für die konkrete Umsetzung vorzulegen. Um eine verifizierbare Kostenschätzung vornehmen zu können, sind zunächst Architekten und Fachplaner zu beauftragen. Hierfür werden zunächst Planungsmittel in Höhe von 200.000 € bereitgestellt.
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