Originalquelle: ALLRIS-Original
210689 · 2021-06-08 · Beschlussvorlage · öffentlich
1.891.789,64 € in die satzungsmäßige Rücklage des Theater Bonn eingestellt.
Der Jahresüberschuss, der sich zum großen Teil aus „nicht zu erstattenden Gebäudeabschreibungen“ erklärt, wird aus der hierfür vorgesehenen allgemeinen Rücklage gedeckt
(Jahresüberschuss 874.593,64 € zzgl. Deckung aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von 1.017.196,00 € ergibt eine Zuführung zur satzungsmäßigen Rücklage in Höhe von 1.891.789,64 €).
1.891.789, 64 € in die satzungsmäßige Rücklage des Theater Bonn eingestellt.
Der Jahresüberschuss, der sich zum großen Teil aus „nicht zu erstattenden Gebäudeabschreibungen“ erklärt, wird aus der hierfür vorgesehenen allgemeinen Rücklage gedeckt
(Jahresüberschuss 874.593, 64 € zzgl. Deckung aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von 1.017.196, 00 € ergibt eine Zuführung zur satzungsmäßigen Rücklage in Höhe von 1.891.789, 64 €).
Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2019/20 (01.08.2019 – 31.07.2020) der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Theater der Bundesstadt Bonn“ ist vom Rat der Bundesstadt Bonn gemäß §§ 4c (Zuständigkeit des Rates) und 26 Abs. 2 (Rechenschaft) der EigVO NRW vom 16.11.2004 und §§ 5 (Zuständigkeit des Rates) und 15 Nr. 3 (Jahresabschluss) der Satzung für das Theater der Bundesstadt Bonn vom 11. Mai 1998 festzustellen.
Der Wirtschaftsplan 2019/20 wurde vom Rat der Bundesstadt Bonn am
Die nicht zu erstattende Gebäudeabschreibung in Höhe von 1.017.196 € werden diesem Jahresüberschuss hinzugerechnet, sodass der satzungsmäßigen Rücklage ein Betrag in Höhe von 1.891.789, 64 € (Vorjahr: Entnahme 420.551, 15 € aus der satzungsmäßigen Rücklage) zugeführt werden kann. Ausweislich des beigefügten Jahresabschlusses zum 31.07.2020 beträgt die „Allgemeine Rücklage“ 15.014.664
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._
—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 28.06.2021
5.71 Feststellung des Jahresabschlusses des Theater der Bundesstadt Bonn 2019/20 (01.08.2019 – 31.07.2020) Behandlung des Jahresverlustes und Entlastung der Betriebsleitung ungeändert beschlossen
210689
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beschluss:
1.891.789,64 € in die satzungsmäßige Rücklage des Theater Bonn eingestellt. Der Jahresüberschuss, der sich zum großen Teil aus „nicht zu erstattenden Gebäudeabschreibungen“ erklärt, wird aus der hierfür vorgesehenen allgemeinen Rücklage gedeckt (Jahresüberschuss 874.593,64 € zzgl. Deckung aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von 1.017.196,00 € ergibt eine Zuführung zur satzungsmäßigen Rücklage in Höhe von 1.891.789,64 €).
des Jahresabschlusses der bestellten Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft HLB Schumacher GmbH, Münster, Kenntnis und stellt den Jahresabschluss 2019/20 (01.08.2019 – 31.07.2020) - mit einer Bilanzsumme in Höhe von 39.658.800,56 € und einem Jahresüberschuss in Höhe von 1.891.789,64 € - und den
_Gekürzt (1483 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:46598?offset=1200_