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210693 · 2021-06-24 · Beschlussvorlage · öffentlich
Dem Kulturausschuss wird für das Wirtschaftsjahr 2019/20 des Theater Bonn Entlastung erteilt.
Dem Kulturausschuss wird für das Wirtschaftsjahr 2019/20 des Theater Bonn Entlastung erteilt.
Gemäß § 4 c) der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (EigVO NRW) hat der Rat der Bundesstadt Bonn eine Entscheidung über die Entlastung des Betriebsausschusses zu treffen.
Diese Vorlage zur Entlastung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kulturausschuss als für das Theater Bonn zuständiger Betriebsausschuss in seiner Sitzung am 08.06.2021 auf der Grundlage des Berichts der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft HLB Schumacher GmbH, Münster, über die Prüfung des Jahresabschlusses 2019/20 beraten hat und dem Rat vorschlagen wird, den Jahresabschluss festzustellen.
Siehe dazu auch: __DS 210689__ .
—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 28.06.2021
5.72 Entlastung des Kulturausschusses für das Wirtschaftsjahr 2019/20 des Theater Bonn ungeändert beschlossen
210693
Abstimmungsergebnis: einstimmig, bei Nichtbeteiligung der Mitglieder des Kulturausschusses
Beschluss:
Dem Kulturausschuss wird für das Wirtschaftsjahr 2019/20 des Theater Bonn Entlastung erteilt.
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