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Aufstellungsbeschluss zur Aufhebung des Bebauungsplans 7525-47 (Brüsseler Straße), Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Auerberg

210696 · 2021-06-10 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

Der Bebauungsplan Nr. 7525-47 der Bundesstadt Bonn, im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Auerberg zwischen Kölnstraße, Kopenhagener Straße, Pariser Straße und Brüsseler Straße ist gemäß §§ 2 Baugesetzbuch (BauGB) aufzuheben.

Beschlussvorschlag

Der Bebauungsplan Nr. 7525-47 der Bundesstadt Bonn, im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Auerberg zwischen Kölnstraße, Kopenhagener Straße, Pariser Straße und Brüsseler Straße ist gemäß §§ 2 Baugesetzbuch (BauGB) aufzuheben.

Begründung

__Plangebiet und bestehendes Planungsrecht__

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 7525-47 (Brüsseler Straße) vom 26.06.1965 in der Fassung der 1. vereinfachen Änderung vom 13.5.1983 umfasst einen Bereich im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Auerberg zwischen Kölnstraße, Kopenhagener Straße, Pariser Straße und Brüsseler Straße . Das rund 11 ha große Gebiet ist vorwiegend durch Wohnbebauung geprägt. Entlang der Kopenhagener Straße, der Pariser Straße und im nordöstlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans sind Reine Wohngebiete festgesetzt. Entlang der Kölnstraße sind gewerbliche Nutzungen in den Erdgeschosslagen prägend. Der Bebauungsplan setzt für diesen Bereich Mischgebiete fest. Im südöstlichen Bereich des Bebauungsplans schließt an das Mischgebiet ein Allgemeines Wohngebiet an. Der Flächennutzungsplan stellt den Bereich nord-östlich der Kölnstraße in einer Tiefe von ca. 70 bis ca. 100 m als gemischte Baufläche dar, den übrigen Bereich als Wohnbaufläche.

__Planungsanlass und Planungsziel__

Unter dem Aktenzeichen 166345 VO wurde bei der Verwaltung am 9.5.2018 eine Bauvoranfrage eingereicht für die Errichtung eines Hotels / Boardinghauses auf dem Grundstück Kölnstraße 502 im Gelt

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Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2021-06-10 · Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen

—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen vom 10.06.2021 6.14 Aufstellungsbeschluss zur Aufhebung des Bebauungsplans 7525-47 (Brüsseler Straße), Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Auerberg ungeändert beschlossen 210696 Abstimmungsergebnis: mit Mehrheit gegen BBB und CDU ungeändert beschlossen Beschluss: Der Bebauungsplan Nr. 7525-47 der Bundesstadt Bonn, im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Auerberg zwischen Kölnstraße, Kopenhagener Straße, Pariser Straße und Brüsseler Straße ist gemäß §§ 2 Baugesetzbuch (BauGB) aufzuheben. Seite 1 von 1

2021-06-15 · Bezirksvertretung Bonn

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 15.06.2021

8.7 Aufstellungsbeschluss zur Aufhebung des Bebauungsplans 7525-47 (Brüsseler Straße), Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Auerberg ungeändert beschlossen

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Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen CDU bei Enthaltung FDP

Ergebnis der Anhörung: Der Bebauungsplan Nr. 7525-47 der Bundesstadt Bonn, im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Auerberg zwischen Kölnstraße, Kopenhagener Straße, Pariser Straße und Brüsseler Straße ist gemäß §§ 2 Baugesetzbuch (BauGB) aufzuheben.

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2021-06-28 · Rat

—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 28.06.2021

5.38 Aufstellungsbeschluss zur Aufhebung des Bebauungsplans 7525-47 (Brüsseler Straße), Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Auerberg ungeändert beschlossen

210696

Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen CDU, BBB und AfD

Beschluss:

Der Bebauungsplan Nr. 7525-47 der Bundesstadt Bonn, im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Auerberg zwischen Kölnstraße, Kopenhagener Straße, Pariser Straße und Brüsseler Straße ist gemäß §§ 2 Baugesetzbuch (BauGB) aufzuheben.

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Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

210696-01 AA Aufstellungsbeschluss zur Aufhebung des Bebauungsplans 7525-47 (Brüsseler Straße), Stadtbezirk Bonn, Ortsteil AuerbergAntrag zur Vorlage 210696

Sachverhalt

Die Aufhebung des bestehenden Bebauungsplans und die Genehmigung des beantragten Bauvorhabens nach § 34 BauGB gewährleisten keine nachhaltige städtebauliche Entwicklung des betroffenen Gebiets im Ortsteil Auerberg. Der Umstand, dass der geltende Bebauungsplan Mängel aufweist, rechtfertigt umgekehrt nicht ein planrechtswidriges Vorhaben über § 34 BauGB zu privilegieren. Stattdessen soll im beschleunigten Verfahren ein rechtskonformer Bebauungsplan aufgestellt werden. Dem Interesse des Bauherrn an einem Vorbescheid kann nach Maßgabe des § 33 BauGB während der Planaufstellung Rechnung getragen werden.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich unter Aufhebung des bestehenden Bebauungsplans einen Aufstellungsbeschluss für einen neuen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren mit Bürgerbeteiligung vorzulegen.