Originalquelle: ALLRIS-Original
210728 · 2021-04-28 · Dringlichkeitsantrag · öffentlich
Antragsteller: Grüne Bezirksfraktion Beuel Guido Pfeiffer SPD Bezirksfraktion Beuel Maximilian Blesch Achim Joest Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Max Biniek Die Linke-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Claudia Falk Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Dr. Maxine von Mäßenhausen
Durch die Zusammenlegung müssten die Beulerinnen und Beuler im Falle eines medizinischen Notfalls weite Wege zurücklegen. Alle vier Bonner Stadtbezirke sollten über eine eigene Notfallpraxis verfügen.
(vorbehaltlich der Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit am 04.05.2021)
Die Verwaltung möge mit der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO) Gespräche führen, mit dem Ziel, den Beueler Standort zu erhalten.
der Dringlichkeit**
Die Beueler Notfallpraxis im St. Josef Krankenhaus soll im Oktober 2021 geschlossen werden und eine zentrale Notfallversorgung am St. Petrus Krankenhaus in der Südstadt eingerichtet werden. Die Dringlichkeit ergibt sich aus der in wenigen Monaten geplanten Zusammenlegung, die abgewendet werden soll.
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Beuel vom 28.04.2021 10.9 Erhalt der Beueler Notfallpraxis im St. Josef Krankenhaus ungeändert beschlossen 210728 Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 1 Enthaltung BBB Ergebnis der Anregung: (Vorbehaltlich der Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit am 04.05.2021) Die Verwaltung möge mit der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO) Gespräche führen, mit dem Ziel, den Beueler Standort zu erhalten. Seite 1 von 1
—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit vom 04.05.2021 8.5 Erhalt der Beueler Notfallpraxis im St. Josef Krankenhaus nicht abgestimmt 210728 Der Antrag hatte folgenden Wortlaut: (vorbehaltlich der Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit am 04.05.2021) Die Verwaltung möge mit der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO) Gespräche führen, mit dem Ziel, den Beueler Standort zu erhalten. Seite 1 von 1
Stellungnahme der Verwaltung
Zum vorliegenden Dringlichkeitsantrag nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Die geplante Zusammenlegung der bisherigen Bonner Notfallpraxen zu einer zentralen Notfallversorgung wurde bereits in der Vergangenheit in Rat und Ausschüssen thematisiert. Die Verwaltung verweist in diesem Zusammenhang exemplarisch auf die Vorgänge „Erhaltung der Notdienstpraxen in Beuel, Bad Godesberg und Hardtberg“ (Ratssitzung vom 26.03.2015, DS-Nr. __1510743__ ) sowie „Erhaltung der Notdienstpraxen in Beuel, Bad Godesberg und Hardtberg“ (Ratssitzung vom 25.02.2016, DS-Nr. __1610403__ ).
Der Auftrag zur Organisation des ärztlichen Bereitschaftsdienstes im Bereich Nordrhein obliegt der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO, § 75 Abs. 1 SGB V) und der Ärztekammer Nordrhein (Äk No, § 6 Abs. 1 Nr. 3 Heilberufsgesetz NRW). Einer Änderung der „Gemeinsamen Notfalldienstordnung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein und der Ärztekammer Nordrhein“ müssen die zuständigen Gremien beider Körperschaften zustimmen. Entsprechende Beschlüsse sind dem Ministerium für Arbeit, Gesundh
_Gekürzt._