Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2000630) # Erstattung der Elternbeiträge für die Zeit des Distanzunterrichtes in den Schulen und des Betreuungsverbots in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen aufgrund der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 2 im Bereich der Betreuungsinfrastruktur (Coronabetreuungsverordnung - CoronaBetrVO) des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW vom … 210738 · 2021-04-29 · Eilentscheidung HA · öffentlich ## Sachverhalt Die Bundesstadt Bonn verzichtet hälftig auf die Erhebung von Elternbeiträgen für zwei Monate. Sollte das Land, wie in Aussicht gestellt, sich an der Übernahme weiterer 50% der ausfallenden Elternbeiträge für die Monate Mai und Juni beteiligen, würde auch dies bei der Erhebung berücksichtigt. Der Beschluss würde dann auch für die weitere hälftige Erhebung gelten, so dass sich eine Beitragsfreiheit von 2 Monaten für beitragspflichtige Eltern ergäbe. ## Beschlussvorschlag Die Bundesstadt Bonn verzichtet hälftig auf die Erhebung von Elternbeiträgen für zwei Monate. Sollte das Land, wie in Aussicht gestellt, sich an der Übernahme weiterer 50% der ausfallenden Elternbeiträge für die Monate Mai und Juni beteiligen, würde auch dies bei der Erhebung berücksichtigt. Der Beschluss würde dann auch für die weitere hälftige Erhebung gelten, so dass sich eine Beitragsfreiheit von 2 Monaten für beitragspflichtige Eltern ergäbe. ## Begründung Begründung der Dringlichkeit: Zur zeitnahen verwaltungstechnischen Umsetzung ist ein kurzfristiger Beschluss notwendig. Die Informationen seitens des Landes wurden erst am 23.04.21 bekannt, daher konnte die Vorlage nicht früher eingebracht werden. Eine Beschlussfassung zu einem späteren Zeitpunkt kann nicht abgewartet werden. Durch die Einfügung des § 28 b in das Bundesinfektionsschutzgesetz ist in Bonn ab dem 24.04.2021 im Bereich der Schulen, Kindertagesstätten und Tagespflegestellen die sogenannte Bundesnotbremse eingetreten, da in Bonn die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 165 lag. Gemäß § 28 b Abs. 3 IfSG ist der Präsenzunterricht in allen Schulen und Schulformen bis zu dem Zeitpunkt ausgesetzt an dem die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen die Inzidenz von 165 nicht mehr überschreitet. Es kann dann am übernächsten Tag wieder der Wechselunterricht eintreten. Die nach Landesrecht zuständigen Stellen können nach von ihnen festgelegten Kriterien eine Notbetreuung einrichten In den Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen ist die Betreuung ebenfalls untersagt. Es kann hier ebenfalls eine Notbetreuung eingerichtet werden. Das Land hat _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._ ## Beratungsfolge - 2021-04-29 · Hauptausschuss · ungeändert beschlossen - 2021-05-06 · Rat · ungeändert beschlossen ## Beschlusstexte (amtlich) ### 2021-04-29 · Hauptausschuss —— Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses vom 29.04.2021 6.16 Erstattung der Elternbeiträge für die Zeit des Distanzunterrichtes in den Schulen und des Betreuungsverbots in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen aufgrund der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 2 im Bereich der Betreuungsinfrastruktur (Coronabetreuungsverordnung - CoronaBetrVO) des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW vom 23.04.2021 ungeändert beschlossen 210738 Abstimmungsergebnis: Einstimmig Beschluss: Die Bundesstadt Bonn verzichtet hälftig auf die Erhebung von Elternbeiträgen für zwei Monate. Sollte das Land, wie in Aussicht gestellt, sich an der Übernahme weiterer 50% der ausfallenden Elternbeiträge für die Monate Mai und Juni beteiligen, würde auch dies bei der Erhebung berücksichtigt. Der Beschluss würde dann auch für die weitere hälftige Erhebung gelten, so dass sich eine Beitragsfreiheit von 2 Monaten für beitragspflichtige Eltern ergäbe. Seite 1 von 1 ### 2021-05-06 · Rat —— Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW vom 06.05.2021 4.1 Erstattung der Elternbeiträge für die Zeit des Distanzunterrichtes in den Schulen und des Betreuungsverbots in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen aufgrund der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 2 im Bereich der Betreuungsinfrastruktur (Coronabetreuungsverordnung - CoronaBetrVO) des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW vom 23.04.2021 ungeändert beschlossen 210738 Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss: Die Bundesstadt Bonn verzichtet hälftig auf die Erhebung von Elternbeiträgen für zwei Monate. Sollte das Land, wie in Aussicht gestellt, sich an der Übernahme weiterer 50% der ausfallenden Elternbeiträge für die Monate Mai und Juni beteiligen, würde auch dies bei der Erhebung berücksichtigt. Der Beschluss würde dann auch für die weitere hälftige Erhebung gelten, so dass sich eine Beitragsfreiheit von 2 Monaten für beitragspflichtige Eltern ergäbe. An einer Aussprache beteiligten sich: Es fand keine Aussprache statt. Seite 1 von 1