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Mietmodell im Rahmen der Übernahme von Folgekosten für die Schaffung von Kintertagesbetreuungsplätzen im Bonner Baulandmodell

210781 · 2021-06-08 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

  1. Die mit dem Modifizierungsbeschluss (DS-Nr. 1811574) unter Punkt 4 getroffene Regelung zur Übernahme der Folgekosten für die Schaffung von Kintertagesbetreuungsplätzen wird wie folgt aktualisiert:

Das sog. Mietmodell (Investor errichtet eine Kindertageseinrichtung auf dem Vorhabengrundstück und lässt sie durch einen anerkannten Träger der Jugendhife betreiben) wird als gleichwertige Variante zur bisherigen Priorität 1 (Investor errichtet die Kita und veräußert sie zum reduzierten Verkehrswert an die Stadt) beschlossen.

Damit lautet die

__Priorität 1__

der bisherigen Regelung künftig wie folgt:

Variante 1a):

Bereitstellung eines Grundstücks im Plangebiet bzw. dessen Nachbarschaft, Bau der Kindertageseinrichtung nach den Vorgaben der Stadt Bonn durch den Planungsbegünstigten und nach Fertigstellung Verkauf der Einrichtung an die Stadt Bonn zum Verkehrswert. Der Kaufpreis wird um den Betrag reduziert, den der Planungsbegünstigte als Kostenbeteiligung für die Herstellung der Anzahl an Plätzen leisten muss, die durch das Wohnungsbauvorhaben erforderlich werden.

Variante 1b):

Bereitstellung eines Grundstücks im Plangebiet bzw. dessen Nachbarschaft , Bau der Kindertageseinricht

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Beschlussvorschlag

  1. Die mit dem Modifizierungsbeschluss (DS-Nr. 1811574) unter Punkt 4 getroffene Regelung zur Übernahme der Folgekosten für die Schaffung von Kintertagesbetreuungsplätzen wird wie folgt aktualisiert:

Das sog. Mietmodell (Investor errichtet eine Kindertageseinrichtung auf dem Vorhabengrundstück und lässt sie durch einen anerkannten Träger der Jugendhife betreiben) wird als gleichwertige Variante zur bisherigen Priorität 1 (Investor errichtet die Kita und veräußert sie zum reduzierten Verkehrswert an die Stadt) beschlossen.

Damit lautet die __Priorität 1__ der bisherigen Regelung künftig wie folgt:

Variante 1a):

Bereitstellung eines Grundstücks im Plangebiet bzw. dessen Nachbarschaft, Bau der Kindertageseinrichtung nach den Vorgaben der Stadt Bonn durch den Planungsbegünstigten und nach Fertigstellung Verkauf der Einrichtung an die Stadt Bonn zum Verkehrswert. Der Kaufpreis wird um den Betrag reduziert, den der Planungsbegünstigte als Kostenbeteiligung für die Herstellung der Anzahl an Plätzen leisten muss, die durch das Wohnungsbauvorhaben erforderlich werden.

Variante 1b):

Bereitstellung eines Grundstücks im Plangebiet bzw. dessen Nachbarschaft , Bau der Kindertageseinrichtun

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._

Begründung

Die Vorhabenträgerin GERCH Bonn Jackie K. 1, 2, 3 und 4 GmbH hat für den Bebauungsplan Kennedyallee 62-72 (BP-Nr. 6918-4) mit Schreiben vom 17.10.2019 eine Beteiligung an den Finanzierungskosten sozialer Infrastruktur nach den Regelungen des Bonner Baulandmodells (BBLM) abgelehnt und stattdessen die Errichtung und Vermietung einer Kita vorgeschlagen. Das Mietmodell wurde im Bonner Baulandmodell jedoch mit dem modifizierten Beschluss vom 10.07.2018 ausgeschlossen. Daher hat die Verwaltung den Vorschlag der Vorhabenträgerin abgelehnt. Daraufhin hat die Vorhabenträgerin die Errichtung einer Kita im Mietmodell und zusätzlich die Zahlung der ermittelten Kostenbeteiligung nach Priorität 3 des Bonner Baulandmodells vorgeschlagen. Dieser Vorschlag wurde nach einer ersten Prüfung durch das Rechtsamt zusätzlich durch ein externes Gutachten geprüft.

Zwischenzeitlich liegen die Ergebnisse dieser rechtlichen Prüfung des Vorschlags der Vorhabenträgerin hinsichtlich ihrer rechtlichen Tragfähigkeit vor (Zusammenfassung):

  1. Beim Mietmodell entstehen der Stadt keine Folgekosten , die dem Planungsbegünstigten gemäß § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 BauGB im Rahmen des städtebaulichen Vertrages (Folgelas

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Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2021-06-08 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie

—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie vom 08.06.2021 6.5 Mietmodell im Rahmen der Übernahme von Folgekosten für die Schaffung von Kintertagesbetreuungsplätzen im Bonner Baulandmodell ungeändert beschlossen 210781 Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich bei 1 Gegenstimme Beschluss: 1.Die mit dem Modifizierungsbeschluss (DS-Nr. 1811574) unter Punkt 4 getroffene Regelung zur Übernahme der Folgekosten für die Schaffung von Kintertagesbetreuungsplätzen wird wie folgt aktualisiert: Das sog. Mietmodell (Investor errichtet eine Kindertageseinrichtung auf dem Vorhabengrundstück und lässt sie durch einen anerkannten Träger der Jugendhife betreiben) wird als gleichwertige Variante zur bisherigen Priorität 1 (Investor errichtet die Kita und veräußert sie zum reduzierten Verkehrswert an die Stadt) beschlossen. Damit lautet die Priorität 1 der bisherigen Regelung künftig wie folgt: Variante 1a): Bereitstellung eines Grundstücks im Plangebiet bzw. dessen Nachbarschaft, Bau der Kindertageseinrichtung nach den Vorgaben der Stadt Bonn durch den Planungsbegünstigten und nach Fertigstellung Verkauf der Einrichtung an die Stadt Bonn zum Verkehrswert. Der Kau

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2021-06-10 · Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen

—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen vom 10.06.2021 6.18 Mietmodell im Rahmen der Übernahme von Folgekosten für die Schaffung von Kintertagesbetreuungsplätzen im Bonner Baulandmodell ohne Votum - mit Maßgabe 210781 Abstimmungsergebnis: einstimmig ohne Votum mit der Maßgabe eine ergänzende Stellungnahme bis zum Rat vorzulegen Die von der Verwaltung vorgelegte Beschlussvorlage hatte folgenden Inhalt: 1.Die mit dem Modifizierungsbeschluss (DS-Nr. 1811574) unter Punkt 4 getroffene Regelung zur Übernahme der Folgekosten für die Schaffung von Kintertagesbetreuungsplätzen wird wie folgt aktualisiert: Das sog. Mietmodell (Investor errichtet eine Kindertageseinrichtung auf dem Vorhabengrundstück und lässt sie durch einen anerkannten Träger der Jugendhife betreiben) wird als gleichwertige Variante zur bisherigen Priorität 1 (Investor errichtet die Kita und veräußert sie zum reduzierten Verkehrswert an die Stadt) beschlossen. Damit lautet die Priorität 1 der bisherigen Regelung künftig wie folgt: Variante 1a): Bereitstellung eines Grundstücks im Plangebiet bzw. dessen Nachbarschaft, Bau der Kindertageseinrichtung nach den Vorgaben der Stadt Bo

_Gekürzt (3914 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:46384?offset=1200_

2021-06-24 · Rat

—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 24.06.2021 5.5 Mietmodell im Rahmen der Übernahme von Folgekosten für die Schaffung von Kintertagesbetreuungsplätzen im Bonner Baulandmodell vertagt 210781 Abstimmungsergebnis: Beschluss: 1.Die mit dem Modifizierungsbeschluss (DS-Nr. 1811574) unter Punkt 4 getroffene Regelung zur Übernahme der Folgekosten für die Schaffung von Kintertagesbetreuungsplätzen wird wie folgt aktualisiert: Das sog. Mietmodell (Investor errichtet eine Kindertageseinrichtung auf dem Vorhabengrundstück und lässt sie durch einen anerkannten Träger der Jugendhife betreiben) wird als gleichwertige Variante zur bisherigen Priorität 1 (Investor errichtet die Kita und veräußert sie zum reduzierten Verkehrswert an die Stadt) beschlossen. Damit lautet die Priorität 1 der bisherigen Regelung künftig wie folgt: Variante 1a): Bereitstellung eines Grundstücks im Plangebiet bzw. dessen Nachbarschaft, Bau der Kindertageseinrichtung nach den Vorgaben der Stadt Bonn durch den Planungsbegünstigten und nach Fertigstellung Verkauf der Einrichtung an die Stadt Bonn zum Verkehrswert. Der Kaufpreis wird um den Betrag reduziert, den der Planungsbegünstigte als Kostenbeteiligu

_Gekürzt (2506 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:94673?offset=1200_

2021-09-16 · Rat

—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 16.09.2021

5.35 Mietmodell im Rahmen der Übernahme von Folgekosten für die Schaffung von Kintertagesbetreuungsplätzen im Bonner Baulandmodell wg. Sitzungsabbruch nicht behandelt (vertagt)

210781

Abstimmungsergebnis: wg. Sitzungsabbruchs nicht behandelt

Beschluss:

  1. Die mit dem Modifizierungsbeschluss (DS-Nr. 1811574) unter Punkt 4

getroffene Regelung zur Übernahme der Folgekosten für die Schaffung von Kintertagesbetreuungsplätzen wird wie folgt aktualisiert: Das sog. Mietmodell (Investor errichtet eine Kindertageseinrichtung auf dem Vorhabengrundstück und lässt sie durch einen anerkannten Träger der Jugendhife betreiben) wird als gleichwertige Variante zur bisherigen Priorität 1 (Investor errichtet die Kita und veräußert sie zum reduzierten Verkehrswert an die Stadt) beschlossen. Damit lautet die Priorität 1 der bisherigen Regelung künftig wie folgt: Variante 1a): Bereitstellung eines Grundstücks im Plangebiet bzw. dessen Nachbarschaft, Bau der Kindertageseinrichtung nach den Vorgaben der Stadt Bonn durch den Planungsbegünstigten und nach Fertigstellung Verkauf der Einrichtung an die Stadt Bonn zum Verkehr

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2021-10-28 · Rat

—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 28.10.2021

5.14 Mietmodell im Rahmen der Übernahme von Folgekosten für die Schaffung von Kintertagesbetreuungsplätzen im Bonner Baulandmodell geändert beschlossen

210781

Abstimmungsergebnis: geändert, wie AA-03, Mehrheit gegen BBB und FDP bei Enth. CDU

Beschluss:

  1. Die mit dem Modifizierungsbeschluss (DS-Nr. 1811574) unter Punkt 4

getroffene Regelung zur Übernahme der Folgekosten für die Schaffung von Kintertagesbetreuungsplätzen wird wie folgt aktualisiert: Das sog. Mietmodell (Investor errichtet eine Kindertageseinrichtung auf dem Vorhabengrundstück und lässt sie durch einen anerkannten Träger der Jugendhife betreiben) wird als gleichwertige Variante zur bisherigen Priorität 1 (Investor errichtet die Kita und veräußert sie zum reduzierten Verkehrswert an die Stadt) beschlossen. Damit lautet die Priorität 1 der bisherigen Regelung künftig wie folgt: Variante 1a): Bereitstellung eines Grundstücks im Plangebiet bzw. dessen Nachbarschaft, Bau der Kindertageseinrichtung nach den Vorgaben der Stadt Bonn durch den Planungsbegünstigten und nach Fertigstellung Verkauf der Einrichtung an die Stadt Bonn zum Verkehrs

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Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

210781-01 ST Mietmodell im Rahmen der Übernahme von Folgekosten für die Schaffung von Kintertagesbetreuungsplätzen im Bonner Baulandmodell

Stellungnahme der Verwaltung

Im Rahmen der Beratung der DS-Nr. __210781__ wurde in der Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen am 10.06.2021 beantragt, die nachfolgenden Fragen bis zur Sitzung des Rates am 24.06.2021 im Rahmen einer ergänzenden Stellungnahme zu beantworten.

1. Wie wird das Vergabeverfahren ablaufen? Wer entscheidet über die Vergabe der Trägerschaft der Kindertageseinrichtung? - Missverständlicher Wortlaut im Vorlagetext –

Das Vergabeverfahren wird, wie bei allen anderen Kitas, über ein Interessenbekundungsverfahren laufen. Die Bundesstadt Bonn wird die Trägerschaft ausschreiben, die eingegangenen Bewerbungen auswerten und der Politik zur Entscheidung vorlegen.

2. Wer ist Mieter: die Stadt oder der freie Träger? Meint: Ist die Stadt Hauptmieter und der Träger Untermieter? - Dazu fehlen die Angaben in der Vorlage –

Die Bundesstadt Bonn wird die Kita von dem Investor anmieten und dann zu Ki Biz-Konditionen an den zukünftigen Träger weitervermieten.

3. Wie wird die Höhe des Mietzins pro qm vereinbart? Zu welchem Zeitpunkt wird diese festgelegt und festgeschrieben? Sind Staffelmieten vorgesehen?

Das

_Gekürzt._

210781-03 AA Koalitionsänderungsantrag: Mietmodell im Rahmen der Übernahme von Folgekosten für die Schaffung von Kindertagesbetreuungsplätzen im Bonner BaulandmodellAntrag zur Vorlage 210781

Sachverhalt

Das Mietmodell führt – abgesehen ggf. von gewissen Einschränkungen bei der Weitervermarktung der Immobilie – zu keiner oder nahezu keiner Folgekostenbelastung des Investors/Vorhabenträgers. Im Gegenzug bietet der zumeist langlaufende Mietvertrag für Kitas durchaus auch einen wirtschaftlichen Wert. Grundsätzlich ist diese Situation für die Stadt angesichts des erforderlichen Ausbaus der Betreuungsplätze, der zumeist fehlenden Bereitschaft Teileigentum zu bilden und i.A. nicht vorhandener stätischer Grundstücke aktuell nicht zu vermeiden. Insofern muss angesichts der Marktlage auch hingenommen werden, dass die Stadt eigenständig Anteile an den Mietkosten übernehmen muss, die nicht durch die Ki Biz-Mietpauschalen gedeckt sind (Pauschale 11, 00 EUR /qm2 + 0, 66%).

Dies sollte aber im Umkehrschluss einerseits nicht dazu führen, dass die Stadt in eine Zwangslage gerät, geforderten Mietpreisen zuzustimmen. Von daher sollten die Mietpreise möglichst frühzeitig vereinbart werden, wie dies in anderen Fällen, z.B. bei Unternehmen durchaus üblich ist, und zugleich der städtische Eigenanteil auf eine maßvolle Höhe begrenzt werden. Über sich aus zwingenden objektiven Gründen ergebende Ausnahmen

_Gekürzt._

Beschlussvorschlag

Der Beschlussvorschlag wird in Ziffer 1 Variante 1b wie folgt ergänzt:

Bereitstellung eines Grundstücks im Plangebiet bzw. dessen Nachbarschaft, Bau der Kindertageseinrichtung nach den Vorgaben der Stadt Bonn durch den Planungsbegünstigten und Betrieb durch einen anerkannten Träger der Jugendhilfe.

Zusatz neu:

Voraussetzung für eine städtische Anmietung ist eine eigene vertragliche Vereinbarung zwischen Stadt und Planungsbegünstigtem über die künftigen Mietkonditionen. Dabei darf der von der Stadt zu zahlende über die Ki Biz-Mietpauschalen hinausgehende Mietanteil in Gebieten mit

a) Bonner Bodenrichtwerten unterhalb des gemittelten Durchschnitts die Mietpauschalen pro qm2 nicht um mehr als 10%,

b) Bodenrichtwerten oberhalb des gemittelten Durchschnitts die Mietpauschalen pro qm2 nicht um mehr als 20% überschreiten.