Originalquelle: ALLRIS-Original
210794 · 2021-08-26 · Beschlussvorlage · öffentlich
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Mit Schreiben vom 19.03.2019 hat der Eigentümer des Grundstücks einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7420-3 für den Bereich der Gemarkung Duisdorf, Flur 2, Flurstück 1997 gestellt. Das ca. 1.700 m 2 große Grundstück befindet sich zwischen dem Schieffelingsweg 23 und 27-29a.
__Beschreibung des Plangebiets__
Das Planvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 7420-3 Schieffelingsweg aus dem Jahr 1974. Dieser setzt für das Flurstück 1997 eine öffentliche Grünfläche/Spielplatz fest. Für den übrigen Geltungsbereich setzt der Bebauungsplan in Teilbereichen reine und allgemeine Wohngebiete fest.
Der Flächennutzungsplan stellt das Gebiet im Wesentlichen als Wohnbaufläche sowie das nordöstlich liegende Nachbargrundstück als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Jugendheim/Freizeitheim dar.
Das Plangebiet stellt sich heute als ungenutzte und von umfangreicher Vegetation geprägte Brachfläche dar. Auf dem nordöstlich liegenden Nachbargrundstück steht das Hermann-Ehlers-Haus, das ehemalige Gemeindehaus der Matthäikirche, welches seit Juni 2013 vom christlichen Verein junger Menschen (CVJM Bonn) genutzt wird, sowie zwei ein- bis zweigeschossige Wohngebäude.
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—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg vom 31.08.2021
8.1 Zielbeschluss zur Errichtung eines Wohngebäudes sowie einer Kindertagesstätte am Schieffelingsweg im Stadtbezirk Hardtberg, Ortsteil Duisdorf ungeändert beschlossen
210794
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Anhörungsergebnis:
Schieffelingsweg (Flurstück 1997, Gemarkung Duisdorf, Flur 2) im Stadtbezirk Hardtberg, Ortsteil Duisdorf, zur Errichtung einer Wohnbebauung sowie einer mehrgruppigen Kindertagesstätte wird zugestimmt.
des Bebauungsplanes Nr. 7420-3 für den Bereich des Flurstücks 1997 (Gemarkung Duisdorf, Flur 2) wird somit zugestimmt. Zur Umsetzung des unter Ziffer 1 genannten Planungsziels wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 6220-2 gem. § 12 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB unter frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB aufgestellt.
Ziel der mehrfachen Innenentwicklung. Neben der Aufwertung der bestehenden baulichen Situ
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—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen vom 02.09.2021
8.20 Zielbeschluss zur Errichtung eines Wohngebäudes sowie einer Kindertagesstätte am Schieffelingsweg im Stadtbezirk Hardtberg, Ortsteil Duisdorf geändert beschlossen
210794
Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit gegen BBB geändert beschlossen.
Empfehlung:
(Flurstück 1997, Gemarkung Duisdorf, Flur 2) im Stadtbezirk Hardtberg, Ortsteil Duisdorf, zur Errichtung einer Wohnbebauung sowie einer mehrgruppigen Kindertagesstätte wird zugestimmt.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7420-3 für den Bereich des Flurstücks 1997 (Gemarkung Duisdorf, Flur 2) wird somit zugestimmt. Zur Umsetzung des unter Ziffer 1 genannten Planungsziels wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 6220-2 gem. § 12 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB unter frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB aufgestellt.
das Ziel der mehrfachen Innenentwicklung. Neben der Aufwertung der b
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—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 16.09.2021
5.19 Zielbeschluss zur Errichtung eines Wohngebäudes sowie einer Kindertagesstätte am Schieffelingsweg im Stadtbezirk Hardtberg, Ortsteil Duisdorf geändert beschlossen
210794
Abstimmungsergebnis: geändert, wie Planungsausschuss (02.09) vorbehaltlich der Beratung im Umweltausschuss am 23.09, Mehrheit gegen BBB
Beschluss:
1. Dem Planungsziel für eine Fläche (Anlage 1) am Schieffelingsweg (Flurstück 1997, Gemarkung Duisdorf, Flur 2) im Stadtbezirk Hardtberg, Ortsteil Duisdorf, zur Errichtung einer Wohnbebauung sowie einer mehrgruppigen Kindertagesstätte wird zugestimmt.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7420-3 für den Bereich des Flurstücks 1997 (Gemarkung Duisdorf, Flur 2) wird somit zugestimmt. Zur Umsetzung des unter Ziffer 1 genannten Planungsziels wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 6220-2 gem. § 12 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB unter frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB aufgestellt.
Bebauungsplanes das Ziel der mehrfachen Inne
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Sachverhalt
Dem Zielbeschlussvorschlag wird mit folgenden zusätzlichen Maßgaben zugestimmt:
Beschlussvorschlag
Dem Zielbeschlussvorschlag wird mit folgenden zusätzlichen Maßgaben zugestimmt:
Begründung
erfolgt mündlich.