Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2000749) # Zielbeschluss zur Errichtung eines Wohngebäudes sowie einer Kindertagesstätte am Schieffelingsweg im Stadtbezirk Hardtberg, Ortsteil Duisdorf 210794 · 2021-08-26 · Beschlussvorlage · öffentlich ## Sachverhalt 1. Dem Planungsziel für eine Fläche (Anlage 1) am Schieffelingsweg (Flurstück 1997, Gemarkung Duisdorf, Flur 2) im Stadtbezirk Hardtberg, Ortsteil Duisdorf, zur Errichtung einer Wohnbebauung sowie einer mehrgruppigen Kindertagesstätte wird zugestimmt. 1. Dem Antrag der VAP Vöhringer Architekten vom 19.03.2019 auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7420-3 für den Bereich des Flurstücks 1997 (Gemarkung Duisdorf, Flur 2) wird somit zugestimmt. Zur Umsetzung des unter Ziffer 1 genannten Planungsziels wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 6220-2 gem. § 12 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB unter frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB aufgestellt. 1. Die Verwaltung verfolgt mit der Neuaufstellung des Bebauungsplanes das Ziel der mehrfachen Innenentwicklung. Neben der Aufwertung der bestehenden baulichen Situation mit Nutzungsintensivierung und -mischung wird Wert auf die Schaffung von hochwertigen Freiflächen bei gleichzeitiger Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs gelegt. Damit wird ein Beitrag zu nachhaltiger Stadtentwicklung geleistet. 1. Das Verfahren wird aufgrund der Errichtung einer mehrgruppigen Kindertagesstätte mit __mittlerer Prior _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=sachverhalt und offset des Eintrags in weiter._ ## Beschlussvorschlag 1. Dem Planungsziel für eine Fläche (Anlage 1) am Schieffelingsweg (Flurstück 1997, Gemarkung Duisdorf, Flur 2) im Stadtbezirk Hardtberg, Ortsteil Duisdorf, zur Errichtung einer Wohnbebauung sowie einer mehrgruppigen Kindertagesstätte wird zugestimmt. 2. Dem Antrag der VAP Vöhringer Architekten vom 19.03.2019 auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7420-3 für den Bereich des Flurstücks 1997 (Gemarkung Duisdorf, Flur 2) wird somit zugestimmt. Zur Umsetzung des unter Ziffer 1 genannten Planungsziels wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 6220-2 gem. § 12 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB unter frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB aufgestellt. 3. Die Verwaltung verfolgt mit der Neuaufstellung des Bebauungsplanes das Ziel der mehrfachen Innenentwicklung. Neben der Aufwertung der bestehenden baulichen Situation mit Nutzungsintensivierung und -mischung wird Wert auf die Schaffung von hochwertigen Freiflächen bei gleichzeitiger Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs gelegt. Damit wird ein Beitrag zu nachhaltiger Stadtentwicklung geleistet. 4. Das Verfahren wird aufgrund der Errichtung einer mehrgruppigen Kindertagesstätte mit __mittlerer Prior _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._ ## Begründung Mit Schreiben vom 19.03.2019 hat der Eigentümer des Grundstücks einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7420-3 für den Bereich der Gemarkung Duisdorf, Flur 2, Flurstück 1997 gestellt. Das ca. 1.700 m 2 große Grundstück befindet sich zwischen dem Schieffelingsweg 23 und 27-29a. __Beschreibung des Plangebiets__ Das Planvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 7420-3 Schieffelingsweg aus dem Jahr 1974. Dieser setzt für das Flurstück 1997 eine öffentliche Grünfläche/Spielplatz fest. Für den übrigen Geltungsbereich setzt der Bebauungsplan in Teilbereichen reine und allgemeine Wohngebiete fest. Der Flächennutzungsplan stellt das Gebiet im Wesentlichen als Wohnbaufläche sowie das nordöstlich liegende Nachbargrundstück als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Jugendheim/Freizeitheim dar. Das Plangebiet stellt sich heute als ungenutzte und von umfangreicher Vegetation geprägte Brachfläche dar. Auf dem nordöstlich liegenden Nachbargrundstück steht das Hermann-Ehlers-Haus, das ehemalige Gemeindehaus der Matthäikirche, welches seit Juni 2013 vom christlichen Verein junger Menschen (CVJM Bonn) genutzt wird, sowie zwei ein- bis zweigeschossige Wohngebäude. _ _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._ ## Beratungsfolge - 2021-08-26 · Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda · bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt - 2021-08-31 · Bezirksvertretung Hardtberg · ungeändert beschlossen - 2021-09-02 · Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen · geändert beschlossen - 2021-09-16 · Rat · geändert beschlossen - 2021-09-23 · Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda · geändert beschlossen ## Beschlusstexte (amtlich) ### 2021-08-31 · Bezirksvertretung Hardtberg —— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg vom 31.08.2021 8.1 Zielbeschluss zur Errichtung eines Wohngebäudes sowie einer Kindertagesstätte am Schieffelingsweg im Stadtbezirk Hardtberg, Ortsteil Duisdorf ungeändert beschlossen 210794 Abstimmungsergebnis: einstimmig Anhörungsergebnis: 1. Dem Planungsziel für eine Fläche (Anlage 1 zur Einladung) am Schieffelingsweg (Flurstück 1997, Gemarkung Duisdorf, Flur 2) im Stadtbezirk Hardtberg, Ortsteil Duisdorf, zur Errichtung einer Wohnbebauung sowie einer mehrgruppigen Kindertagesstätte wird zugestimmt. 2. Dem Antrag der VAP Vöhringer Architekten vom 19.03.2019 auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7420-3 für den Bereich des Flurstücks 1997 (Gemarkung Duisdorf, Flur 2) wird somit zugestimmt. Zur Umsetzung des unter Ziffer 1 genannten Planungsziels wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 6220-2 gem. § 12 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB unter frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB aufgestellt. 3. Die Verwaltung verfolgt mit der Neuaufstellung des Bebauungsplanes das Ziel der mehrfachen Innenentwicklung. Neben der Aufwertung der bestehenden baulichen Situ _Gekürzt (1966 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:49672?offset=1200_ ### 2021-09-02 · Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen —— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen vom 02.09.2021 8.20 Zielbeschluss zur Errichtung eines Wohngebäudes sowie einer Kindertagesstätte am Schieffelingsweg im Stadtbezirk Hardtberg, Ortsteil Duisdorf geändert beschlossen 210794 Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit gegen BBB geändert beschlossen. Empfehlung: 1. Dem Planungsziel für eine Fläche (Anlage 1) am Schieffelingsweg (Flurstück 1997, Gemarkung Duisdorf, Flur 2) im Stadtbezirk Hardtberg, Ortsteil Duisdorf, zur Errichtung einer Wohnbebauung sowie einer mehrgruppigen Kindertagesstätte wird zugestimmt. 2. Dem Antrag der VAP Vöhringer Architekten vom 19.03.2019 auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7420-3 für den Bereich des Flurstücks 1997 (Gemarkung Duisdorf, Flur 2) wird somit zugestimmt. Zur Umsetzung des unter Ziffer 1 genannten Planungsziels wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 6220-2 gem. § 12 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB unter frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB aufgestellt. 3. Die Verwaltung verfolgt mit der Neuaufstellung des Bebauungsplanes das Ziel der mehrfachen Innenentwicklung. Neben der Aufwertung der b _Gekürzt (4726 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:49776?offset=1200_ ### 2021-09-16 · Rat —— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 16.09.2021 5.19 Zielbeschluss zur Errichtung eines Wohngebäudes sowie einer Kindertagesstätte am Schieffelingsweg im Stadtbezirk Hardtberg, Ortsteil Duisdorf geändert beschlossen 210794 Abstimmungsergebnis: geändert, wie Planungsausschuss (02.09) vorbehaltlich der Beratung im Umweltausschuss am 23.09, Mehrheit gegen BBB Beschluss: 1. Dem Planungsziel für eine Fläche (Anlage 1) am Schieffelingsweg (Flurstück 1997, Gemarkung Duisdorf, Flur 2) im Stadtbezirk Hardtberg, Ortsteil Duisdorf, zur Errichtung einer Wohnbebauung sowie einer mehrgruppigen Kindertagesstätte wird zugestimmt. 2. Dem Antrag der VAP Vöhringer Architekten vom 19.03.2019 auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7420-3 für den Bereich des Flurstücks 1997 (Gemarkung Duisdorf, Flur 2) wird somit zugestimmt. Zur Umsetzung des unter Ziffer 1 genannten Planungsziels wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 6220-2 gem. § 12 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB unter frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB aufgestellt. 3. Die Verwaltung verfolgt mit der Neuaufstellung des Bebauungsplanes das Ziel der mehrfachen Inne _Gekürzt (2442 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:49879?offset=1200_ ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 210794-01 AA Zielbeschluss zur Errichtung eines Wohngebäudes sowie einer Kindertagesstätte am Schieffelingsweg im Stadtbezirk Hardtberg, Ortsteil Duisdorf Antrag zur Vorlage 210794 {#nv-2002555} **Sachverhalt** Dem Zielbeschlussvorschlag wird mit folgenden zusätzlichen Maßgaben zugestimmt: 1. Zu Beginn des weiteren Planvorhabens findet eine qualitative Erfassung und Darstellung des Baumbestandes in den Ausschüssen “Wohnen, Planung, Bauen” und “Umwelt, Klima und lokale Agenda” statt. 2. Es folgt im weiteren eine baumschonende Variantenplanung, deren Höhe vier Vollgeschosse überschreiten darf. 3. Es soll geprüft werden, ob durch eine Mischung mit größeren Wohneinheiten die Stellplatzanzahl so verringert werden kann, dass ein sinnvoll großer Fußabdruck der Tiefgarage möglich ist. 4. Der Betrieb der Jugendeinrichtung soll durch die Planung nicht beeinträchtigt werden. **Beschlussvorschlag** Dem Zielbeschlussvorschlag wird mit folgenden zusätzlichen Maßgaben zugestimmt: 1. Zu Beginn des weiteren Planvorhabens findet eine qualitative Erfassung und Darstellung des Baumbestandes in den Ausschüssen “Wohnen, Planung, Bauen” und “Umwelt, Klima und lokale Agenda” statt. 2. Es folgt im weiteren eine baumschonende Variantenplanung, deren Höhe vier Vollgeschosse überschreiten darf. 3. Es soll geprüft werden, ob durch eine Mischung mit größeren Wohneinheiten die Stellplatzanzahl so verringert werden kann, dass ein sinnvoll großer Fußabdruck der Tiefgarage möglich ist. 4. Der Betrieb der Jugendeinrichtung soll durch die Planung nicht beeinträchtigt werden. **Begründung** erfolgt mündlich.