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Friedhofskonzept

210797 · 2021-06-22 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

Das als Anlage beigefügte Friedhofskonzept wird zur Kenntnis genommen. Die sich hieraus ergebenden und nachfolgend zusammengefassten Handlungsempfehlungen werden beschlossen:

Grundsatz

  1. Die in der Präambel zur Satzung über das Friedhofs- und Begräbniswesen der Bundesstadt Bonn niedergelegten Grundsätze sind Grundlage für die Entwicklung der Friedhöfe der Bundesstadt Bonn. Durch die Annahme der Präambel wird auch künftig nicht ausgeschlossen, dass der Erhalt einzelner Friedhöfe oder Teilflächen unter betriebswirtschaftlicher Abwägung kritisch geprüft wird. (S. FH-Konzept S. 39)

Flächen- und Belegungskonzept

  1. Der Empfehlung, den Friedhofsflächenbedarf auf 2,5 m²/ Einwohner zu reduzieren, wird gefolgt. Der Friedhofsflächenbedarf wird regelmäßig in Abständen von 5 Jahren überprüft und gegebenenfalls angepasst. (S. FH-Konzept S. 72)
  2. Die in Kapitel 8.5 des Friedhofskonzeptes dargestellte, differenzierte Flächenreduzierung wird einschließlich der hiermit verbundenen Schließung des Friedhofs Kessenich Alt sukzessive umgesetzt. Weitere Flächenreduzierungen oder Schließungen von Friedhöfen erfolgt aktuell nicht.(S. FH-Konzept S. 115)
  3. Dem Grobentwurf zur mehrstufigen Gestaltung

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=sachverhalt und offset des Eintrags in weiter._

Beschlussvorschlag

Das als Anlage beigefügte Friedhofskonzept wird zur Kenntnis genommen. Die sich hieraus ergebenden und nachfolgend zusammengefassten Handlungsempfehlungen werden beschlossen:

Grundsatz

  1. Die in der Präambel zur Satzung über das Friedhofs- und Begräbniswesen der Bundesstadt Bonn niedergelegten Grundsätze sind Grundlage für die Entwicklung der Friedhöfe der Bundesstadt Bonn. Durch die Annahme der Präambel wird auch künftig nicht ausgeschlossen, dass der Erhalt einzelner Friedhöfe oder Teilflächen unter betriebswirtschaftlicher Abwägung kritisch geprüft wird. (S. FH-Konzept S. 39)

Flächen- und Belegungskonzept

  1. Der Empfehlung, den Friedhofsflächenbedarf auf 2, 5 m²/ Einwohner zu reduzieren, wird gefolgt. Der Friedhofsflächenbedarf wird regelmäßig in Abständen von 5 Jahren überprüft und gegebenenfalls angepasst. (S. FH-Konzept S. 72)
  2. Die in Kapitel 8.5 des Friedhofskonzeptes dargestellte, differenzierte Flächenreduzierung wird einschließlich der hiermit verbundenen Schließung des Friedhofs Kessenich Alt sukzessive umgesetzt. Weitere Flächenreduzierungen oder Schließungen von Friedhöfen erfolgt aktuell nicht.(S. FH-Konzept S. 115)
  3. Dem Grobentwurf zur mehrstufigen Gestaltung

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._

Begründung

__Zum Verfahren: __ Das Friedhofskonzept wurde zunächst im Rahmen einer 1. Lesung allen Gremien zur Beratung vorgelegt. Fragen und Anregungen aus den Gremien aber auch aus dem „Runden Tisch Friedhof“ wurden von der Verwaltung aufbereitet und kommentiert. Mit sich hieraus ergebenden Änderungen des Friedhofskonzeptes wird dieses nunmehr zur Beschlussfassung vorgelegt.

__Zum Friedhofskonzept: __

In den letzten rd. 20 Jahren hat sich ein grundlegender Wandel auf den Friedhöfen der Bundesstadt Bonn und bundesweit vollzogen, der gekennzeichnet ist von Leerständen in den klassischen Grabfeldern und einer verstärkten Nachfrage nach den unterschiedlichen Beisetzungsformen für Urnen.

Dies ist zurückzuführen auf einen kontinuierlich voranschreitenden Wandel in der Bestattungskultur mit einhergehendem, veränderten Bestattungsverhalten der Bürgerinnen und Bürger. Dieser Wandel, allen voran die kontinuierlich steigende Zunahme der Feuerbestattungen gegenüber den Körperbestattungen, hat einen gravierenden Einfluss auf die Friedhöfe. Im Rahmen des Friedhofskonzeptes wurde untersucht, wie diese jüngste Entwicklung auf lange Sicht zu bewerten ist und welche Schlussfolgerungen unter Berücksichtigu

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2021-08-25 · Bezirksvertretung Beuel

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Beuel vom 25.08.2021

8.4 Friedhofskonzept vertagt

210797

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Inhalt des vertagten Antrages: Das als Anlage beigefügte Friedhofskonzept wird zur Kenntnis genommen. Die sich hieraus ergebenden und nachfolgend zusammengefassten Handlungsempfehlungen werden beschlossen:

Grundsatz

  1. Die in der Präambel zur Satzung über das Friedhofs- und

Begräbniswesen der Bundesstadt Bonn niedergelegten Grundsätze sind Grundlage für die Entwicklung der Friedhöfe der Bundesstadt Bonn. Durch die Annahme der Präambel wird auch künftig nicht ausgeschlossen, dass der Erhalt einzelner Friedhöfe oder Teilflächen unter betriebswirtschaftlicher Abwägung kritisch geprüft wird. (S. FH- Konzept S. 39)

Flächen- und Belegungskonzept

  1. Der Empfehlung, den Friedhofsflächenbedarf auf 2,5 m²/ Einwohner zu

reduzieren, wird gefolgt. Der Friedhofsflächenbedarf wird regelmäßig in Abständen von 5 Jahren überprüft und gegebenenfalls angepasst. (S. FH-Konzept S. 72)

  1. Die in Kapitel 8.5 des Friedhofskonzeptes dargestellte, differenzierte

Flächenreduzierung wird einschließlich der hiermit verbundenen

_Gekürzt (7924 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:63846?offset=1200_

2021-08-31 · Bezirksvertretung Hardtberg

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg vom 31.08.2021

8.2 Friedhofskonzept vertagt

210797

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Die vertagte Anhörungsvorlage hatte folgenden Wortlaut:

Das der Einladung als Anlage beigefügte Friedhofskonzept wird zur Kenntnis genommen. Die sich hieraus ergebenden und nachfolgend zusammengefassten Handlungsempfehlungen werden beschlossen:

Grundsatz

  1. Die in der Präambel zur Satzung über das Friedhofs- und

Begräbniswesen der Bundesstadt Bonn niedergelegten Grundsätze sind Grundlage für die Entwicklung der Friedhöfe der Bundesstadt Bonn. Durch die Annahme der Präambel wird auch künftig nicht ausgeschlossen, dass der Erhalt einzelner Friedhöfe oder Teilflächen unter betriebswirtschaftlicher Abwägung kritisch geprüft wird. (S. FH- Konzept S. 39)

Flächen- und Belegungskonzept

  1. Der Empfehlung, den Friedhofsflächenbedarf auf 2,5 m²/ Einwohner zu

reduzieren, wird gefolgt. Der Friedhofsflächenbedarf wird regelmäßig in Abständen von 5 Jahren überprüft und gegebenenfalls angepasst. (S. FH-Konzept S. 72)

  1. Die in Kapitel 8.5 des Friedhofskonzeptes dargestellte, differenzierte

Flächenreduzierung

_Gekürzt (8089 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:49673?offset=1200_

2021-08-31 · Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe

—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe vom 31.08.2021

6.2 Friedhofskonzept vertagt

210797

Der Tagesordnungspunkt wird einstimmig bei Nichtanwesenheit BBB vertagt.

Der Beschlussvorschlag lautet:

Das als Anlage beigefügte Friedhofskonzept wird zur Kenntnis genommen. Die sich hieraus ergebenden und nachfolgend zusammengefassten Handlungs- empfehlungen werden beschlossen:

Grundsatz

  1. Die in der Präambel zur Satzung über das Friedhofs- und

Begräbniswesen der Bundesstadt Bonn niedergelegten Grundsätze sind Grundlage für die Entwicklung der Friedhöfe der Bundesstadt Bonn. Durch die Annahme der Präambel wird auch künftig nicht ausgeschlossen, dass der Erhalt einzelner Friedhöfe oder Teilflächen unter betriebswirtschaftlicher Abwägung kritisch geprüft wird. (S. FH- Konzept S. 39)

Flächen- und Belegungskonzept

  1. Der Empfehlung, den Friedhofsflächenbedarf auf 2,5 m²/ Einwohner zu

reduzieren, wird gefolgt. Der Friedhofsflächenbedarf wird regelmäßig in Abständen von 5 Jahren überprüft und gegebenenfalls angepasst. (S. FH-Konzept S. 72)

  1. Die in Kapitel 8.5 des Friedhofskonzeptes dargestellte, differen

_Gekürzt (8083 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:64574?offset=1200_

2021-09-01 · Bezirksvertretung Bad Godesberg

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 01.09.2021

8.8 Friedhofskonzept vertagt

210797

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Die Beschlussvorlage wurde vertagt.

Die vertagte Beschlussvorlage hat folgenden Wortlaut:

Das als Anlage beigefügte Friedhofskonzept wird zur Kenntnis genommen. Die sich hieraus ergebenden und nachfolgend zusammengefassten Handlungsempfehlungen werden beschlossen:

Grundsatz

  1. Die in der Präambel zur Satzung über das Friedhofs- und

Begräbniswesen der Bundesstadt Bonn niedergelegten Grundsätze sind Grundlage für die Entwicklung der Friedhöfe der Bundesstadt Bonn. Durch die Annahme der Präambel wird auch künftig nicht ausgeschlossen, dass der Erhalt einzelner Friedhöfe oder Teilflächen unter betriebswirtschaftlicher Abwägung kritisch geprüft wird. (S. FH- Konzept S. 39)

Flächen- und Belegungskonzept

  1. Der Empfehlung, den Friedhofsflächenbedarf auf 2,5 m²/ Einwohner zu

reduzieren, wird gefolgt. Der Friedhofsflächenbedarf wird regelmäßig in Abständen von 5 Jahren überprüft und gegebenenfalls angepasst. (S. FH-Konzept S. 72)

  1. Die in Kapitel 8.5 des Friedhofskonzeptes dargestellte, differe

_Gekürzt (8027 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:63248?offset=1200_

2021-09-02 · Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen

—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen vom 02.09.2021

8.10 Friedhofskonzept weitere Lesung erforderlich

210797

Abstimmungsergebnis: Bei Anerkennung der Tagesordnung wurde einstimmig die 1. Lesung beschlossen.

Empfehlung: Das als Anlage beigefügte Friedhofskonzept wird zur Kenntnis genommen. Die sich hieraus ergebenden und nachfolgend zusammengefassten Handlungsempfehlungen werden beschlossen:

Grundsatz

  1. Die in der Präambel zur Satzung über das Friedhofs- und

Begräbniswesen der Bundesstadt Bonn niedergelegten Grundsätze sind Grundlage für die Entwicklung der Friedhöfe der Bundesstadt Bonn. Durch die Annahme der Präambel wird auch künftig nicht ausgeschlossen, dass der Erhalt einzelner Friedhöfe oder Teilflächen unter betriebswirtschaftlicher Abwägung kritisch geprüft wird. (S. FH- Konzept S. 39)

Flächen- und Belegungskonzept

  1. Der Empfehlung, den Friedhofsflächenbedarf auf 2,5 m²/ Einwohner zu

reduzieren, wird gefolgt. Der Friedhofsflächenbedarf wird regelmäßig in Abständen von 5 Jahren überprüft und gegebenenfalls angepasst. (S. FH-Konzept S. 72)

  1. Die in Kapitel 8.5 des Friedhofskonzeptes darg

_Gekürzt (8082 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:49760?offset=1200_

2021-09-29 · Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe

—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe vom 29.09.2021

6.4 Friedhofskonzept vertagt

210797

Abstimmungsergebnis: Einstimmig (bei Nichtanwesenheit BBB) vertagt

Beschluss:

Das als Anlage beigefügte Friedhofskonzept wird zur Kenntnis genommen. Die sich hieraus ergebenden und nachfolgend zusammengefassten Handlungsempfehlungen werden beschlossen:

Grundsatz

  1. Die in der Präambel zur Satzung über das Friedhofs- und

Begräbniswesen der Bundesstadt Bonn niedergelegten Grundsätze sind Grundlage für die Entwicklung der Friedhöfe der Bundesstadt Bonn. Durch die Annahme der Präambel wird auch künftig nicht ausgeschlossen, dass der Erhalt einzelner Friedhöfe oder Teilflächen unter betriebswirtschaftlicher Abwägung kritisch geprüft wird. (S. FH- Konzept S. 39)

Flächen- und Belegungskonzept

  1. Der Empfehlung, den Friedhofsflächenbedarf auf 2,5 m²/ Einwohner zu

reduzieren, wird gefolgt. Der Friedhofsflächenbedarf wird regelmäßig in Abständen von 5 Jahren überprüft und gegebenenfalls angepasst. (S. FH-Konzept S. 72)

  1. Die in Kapitel 8.5 des Friedhofskonzeptes dargestellte, differenzierte

Flächenreduzier

_Gekürzt (8067 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:64739?offset=1200_

2021-10-05 · Bezirksvertretung Hardtberg

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg vom 05.10.2021

8.2 Friedhofskonzept vertagt

210797

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Die vertagte Anhörungsvorlage hatte folgenden Wortlaut:

Das der Einladung als Anlage beigefügte Friedhofskonzept wird zur Kenntnis genommen. Die sich hieraus ergebenden und nachfolgend zusammengefassten Handlungsempfehlungen werden beschlossen:

Grundsatz

  1. Die in der Präambel zur Satzung über das Friedhofs- und

Begräbniswesen der Bundesstadt Bonn niedergelegten Grundsätze sind Grundlage für die Entwicklung der Friedhöfe der Bundesstadt Bonn. Durch die Annahme der Präambel wird auch künftig nicht ausgeschlossen, dass der Erhalt einzelner Friedhöfe oder Teilflächen unter betriebswirtschaftlicher Abwägung kritisch geprüft wird. (S. FH- Konzept S. 39)

Flächen- und Belegungskonzept

  1. Der Empfehlung, den Friedhofsflächenbedarf auf 2,5 m²/ Einwohner zu

reduzieren, wird gefolgt. Der Friedhofsflächenbedarf wird regelmäßig in Abständen von 5 Jahren überprüft und gegebenenfalls angepasst. (S. FH-Konzept S. 72)

  1. Die in Kapitel 8.5 des Friedhofskonzeptes dargestellte, differenzierte

Flächenreduzierung

_Gekürzt (8220 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:54026?offset=1200_

2021-10-05 · Bezirksvertretung Bonn

— — Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 05.10.2021

8.1 Friedhofskonzept vertagt

210797

Abstimmungsergebnis: einstimmig bei Anerkennung der Tagesordnung

Der vertagte Beschlussvorschlag lautet:

Das als Anlage beigefügte Friedhofskonzept wird zur Kenntnis genommen. Die sich hieraus ergebenden und nachfolgend zusammengefassten Handlungsempfehlungen werden beschlossen:

Grundsatz

  1. Die in der Präambel zur Satzung über das Friedhofs- und

Begräbniswesen der Bundesstadt Bonn niedergelegten Grundsätze sind Grundlage für die Entwicklung der Friedhöfe der Bundesstadt Bonn. Durch die Annahme der Präambel wird auch künftig nicht ausgeschlossen, dass der Erhalt einzelner Friedhöfe oder Teilflächen unter betriebswirtschaftlicher Abwägung kritisch geprüft wird. (S. FH- Konzept S. 39)

Flächen- und Belegungskonzept

  1. Der Empfehlung, den Friedhofsflächenbedarf auf 2,5 m²/ Einwohner zu

reduzieren, wird gefolgt. Der Friedhofsflächenbedarf wird regelmäßig in Abständen von 5 Jahren überprüft und gegebenenfalls angepasst. (S. FH-Konzept S. 72)

  1. Die in Kapitel 8.5 des Friedhofskonzeptes dargestellte, differenzierte

Flächenreduzierun

_Gekürzt (7983 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:97625?offset=1200_

2021-10-06 · Bezirksvertretung Bad Godesberg

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 06.10.2021

8.3 Friedhofskonzept vertagt

210797

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Die Beschlussvorlage wurde vertagt.

Die vertagte Beschlussvorlage hat folgenden Wortlaut:

Das als Anlage beigefügte Friedhofskonzept wird zur Kenntnis genommen. Die sich hieraus ergebenden und nachfolgend zusammengefassten Handlungs- empfehlungen werden beschlossen:

Grundsatz

  1. Die in der Präambel zur Satzung über das Friedhofs- und

Begräbniswesen der Bundesstadt Bonn niedergelegten Grundsätze sind Grundlage für die Entwicklung der Friedhöfe der Bundesstadt Bonn. Durch die Annahme der Präambel wird auch künftig nicht ausgeschlossen, dass der Erhalt einzelner Friedhöfe oder Teilflächen unter betriebswirtschaftlicher Abwägung kritisch geprüft wird. (S. FH- Konzept S. 39)

Flächen- und Belegungskonzept

  1. Der Empfehlung, den Friedhofsflächenbedarf auf 2,5 m²/ Einwohner zu

reduzieren, wird gefolgt. Der Friedhofsflächenbedarf wird regelmäßig in Abständen von 5 Jahren überprüft und gegebenenfalls angepasst. (S. FH-Konzept S. 72)

  1. Die in Kapitel 8.5 des Friedhofskonzeptes dargestellte, dif

_Gekürzt (8031 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:60439?offset=1200_

2021-10-07 · Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen

—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen vom 07.10.2021

7.5 Friedhofskonzept vertagt

210797

Die Vorlage wurde bei Anerkennung der Tagesordnung einstimmig in die Sitzung am 26.01.2022 vertagt.

Empfehlung: Die vertagte Empfehlung hatte nachfolgenden Wortlaut: Das als Anlage beigefügte Friedhofskonzept wird zur Kenntnis genommen. Die sich hieraus ergebenden und nachfolgend zusammengefassten Handlungsempfehlungen werden beschlossen:

Grundsatz

  1. Die in der Präambel zur Satzung über das Friedhofs- und

Begräbniswesen der Bundesstadt Bonn niedergelegten Grundsätze sind Grundlage für die Entwicklung der Friedhöfe der Bundesstadt Bonn. Durch die Annahme der Präambel wird auch künftig nicht ausgeschlossen, dass der Erhalt einzelner Friedhöfe oder Teilflächen unter betriebswirtschaftlicher Abwägung kritisch geprüft wird. (S. FH- Konzept S. 39)

Flächen- und Belegungskonzept

  1. Der Empfehlung, den Friedhofsflächenbedarf auf 2,5 m²/ Einwohner zu

reduzieren, wird gefolgt. Der Friedhofsflächenbedarf wird regelmäßig in Abständen von 5 Jahren überprüft und gegebenenfalls angepasst. (S. FH-Konzept S. 72)

  1. Die in Kapi

_Gekürzt (8107 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:48571?offset=1200_

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

210797-01 AA Änderungsantrag der CDU-Fraktion: Einbindung des Runden Tisches FriedhöfeFriedhofskonzeptAntrag zur Vorlage 210797

Sachverhalt

Der Runde Tisch Friedhöfe der auch in der Vergangenheit bei der Beratung des Friedhofskonzepts eingebunden war, kann wichtige Anregungeben aus der Praxis geben. Am Runden Tisch Friedhöfe haben neben der Politik Vertreter der Kirchen, Bestatter und Friedhofsgärtner teilgenommen.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, den "Runden Tisch Friedhöfe" in die Beratung des Friedhofskonzeptes einzubinden.

210797-02 ST Änderungsantrag der CDU-Fraktion: Einbindung des Runden Tisches FriedhöfeFriedhofskonzept

Stellungnahme der Verwaltung

Am 10.08.2021 hat im Ratssaal der „Runde Tisch Friedhof“ zum Thema Friedhofskonzept getagt. Eingeladen waren Vertreterinnen und Vertreter der auf Friedhöfen bzw. für Friedhöfe arbeitenden Gewerke, von Religionsgemeinschaften, der Gesellschaft der Freunde und Förderer des Alten Friedhofes in Bonn e.V. und des Denkmal- und Geschichtsvereins Bonn-Rechtsrheinisch e. V..

Den Teilnehmenden wurde ein Überblick über die sich nach der 1. Lesung ergebenden Änderungen im Friedhofskonzept gegeben. Erste Anmerkungen und Anregungen werden im Folgenden wiedergegeben:

  1. Der Runde Tisch Friedhof bittet darum, die Beratungen über __das Friedhofskonzept zu vertagen__ und eine erneute Sitzung des Gremiums unter Einbeziehung von Vertreterinnen und Vertretern der Politik durchzuführen.
  2. Es wird darum gebeten, den __Unterausschuss Denkmalschutz__ mit in die Beratungsfolge aufzunehmen.
  3. __Anmerkungen zu den Inhalten des Konzeptes__ :

__Flächenbedarf__ Nach Auffassung von Teilnehmenden des Runden Tisches ist die Reduzierung des Flächenbedarfs von Friedhöfen auf 2, 5 m²/Einwohner kritisch zu sehen und entspreche nicht der Empfehlung von Aeternitas. Anmerkung der Verwaltung: Das Kapitel 8.4.1 des Frie

_Gekürzt._

210797-03 Friedhofskonzept

Sachverhalt

Das als Anlage beigefügte Friedhofskonzept wird zur Kenntnis genommen.

Die folgenden sich aus den Beratungen des „Runden Tisch Friedhof“ ergebenden 15 Handlungsempfehlungen werden beschlossen.

Die Handlungsempfehlungen werden in der anstehenden Fertigstellung des vorliegenden Friedhofkonzepts eingearbeitet.

Handlungsempfehlungen

Grundsatz:

  1. Die in der Präambel zur Satzung über das Friedhofs- und Begräbniswesen der Bundesstadt Bonn niedergelegten Grundsätze sind Grundlage für die Entwicklung der Friedhöfe der Bundesstadt Bonn. (S. FH-Konzept S. 39)

Die Präambel erhält folgenden Wortlaut:

„Bonner Friedhöfe – Teil des Lebens“

Das Friedhofs- und Begräbniswesen der Bundesstadt Bonn orientiert sich an dem Ziel, eine Identifikation der Bürgerinnen und Bürger sowie eine hohe auch emotionale Akzeptanz und Verbundenheit mit „ihrem“ Friedhof zu erreichen. Hierzu bekennt sich die Stadt Bonn zur Dezentralität ihrer Bestattungsräume, die eine Einbindung in das örtlich – öffentliche Geschehen ermöglichen. Die ortsnahen Friedhöfe bieten Raum für individuelles Gedenken aber auch für gesamtgesellschaftliche Erinnerungen und sind in vielfältiger Hinsicht von unverzichtbarer kultureller Bede

_Gekürzt._

Beschlussvorschlag

Das als Anlage beigefügte Friedhofskonzept wird zur Kenntnis genommen.

Die folgenden sich aus den Beratungen des „Runden Tisch Friedhof“ ergebenden 15 Handlungsempfehlungen werden beschlossen.

Die Handlungsempfehlungen werden in der anstehenden Fertigstellung des vorliegenden Friedhofkonzepts eingearbeitet.

Handlungsempfehlungen

Grundsatz:

  1. Die in der Präambel zur Satzung über das Friedhofs- und Begräbniswesen der Bundesstadt Bonn niedergelegten Grundsätze sind Grundlage für die Entwicklung der Friedhöfe der Bundesstadt Bonn. (S. FH-Konzept S. 39)

Die Präambel erhält folgenden Wortlaut:

„Bonner Friedhöfe – Teil des Lebens“

Das Friedhofs- und Begräbniswesen der Bundesstadt Bonn orientiert sich an dem Ziel, eine Identifikation der Bürgerinnen und Bürger sowie eine hohe auch emotionale Akzeptanz und Verbundenheit mit „ihrem“ Friedhof zu erreichen. Hierzu bekennt sich die Stadt Bonn zur Dezentralität ihrer Bestattungsräume, die eine Einbindung in das örtlich – öffentliche Geschehen ermöglichen. Die ortsnahen Friedhöfe bieten Raum für individuelles Gedenken aber auch für gesamtgesellschaftliche Erinnerungen und sind in vielfältiger Hinsicht von unverzichtbarer kulture

_Gekürzt._

Begründung

Im Jahr 2021 wurde den zuständigen Gremien mit der DS.-Nr. __210797__ das Friedhofskonzept in 2. Lesung zur Kenntnis gegeben und die sich hieraus ergebenden Handlungsempfehlungen zusammengefasst und zur Beschlussfassung vorgelegt. Im Zuge der Beratungen wurde auf der Grundlage eines Änderungsantrages die Bitte geäußert, das Friedhofskonzept vor einer Beschlussfassung dem „Runden Tisch Friedhof“ vorzustellen. Dies ist zwischenzeitlich geschehen. In insgesamt 5 Sitzungen (12. Oktober 2021, 24. November 2021, 12. Januar 2022, 16. Februar 2022, 1. März 2022) haben sich die Mitglieder des „Runden Tisches Friedhof“ eingehend mit den einzelnen Beschlusspunkten beschäftigt und Empfehlungen für die weiteren Beratungen in den zuständigen Gremien ausgesprochen.

Eine Synopse aus dem alten Beschlussvorschlag der DS.-Nr. __210797__ und dem vorliegenden Beschlussvorschlag mit Ergebnis des „Runden Tisches Friedhof“ ist als Anlage beigefügt.

Teilnehmende des „Runden Tisches Friedhofs“ sind neben der Verwaltung Vertreterinnen und Vertreter

_Gekürzt._

210797-04 AA CDU-Änderungsantrag:Friedhofskonzept Antrag zur Vorlage 210797-03

Sachverhalt

Die Friedhofsgebühren in Bonn sind sehr hoch und steigen jährlich weiter. Es ist nicht davon auszugehen, dass durch das neue Friedhofskonzept eine kurzfristige Senkung der Friedhofsgebühren möglich ist. Vielmehr ist zu befürchten, dass aufgrund der hohen Gebühren andere Formen der Bestattung gewählt werden. Umso weniger die Friedhöfe jedoch beansprucht werden, desto mehr steigen die Gebühren für das einzelne Begräbnis. Diese Spirale darf nicht weitergeführt werden.

Die Friedhöfe erfüllen in hohem Maße Aufgaben des Klimaschutzes, der Biodiversität und tragen positiv zum Stadtklima bei. Friedhöfe sind wichtiger Bestandteil der Stadtnatur, werden zur Naherholung genutzt und tragen im Sommer zur Kühlung und Luftreinhaltung bei. Somit dienen sie zu einem großen Teil auch dem Allgemeininteresse. Daher ist aus Sicht der Antragstellenden eine ausschließliche Finanzierung über die Friedhofsgebühren nicht länger darstellbar.

Beschlussvorschlag

  1. Der Beschluss des Rates vom 18.06.2015 (DS-Nr. __1511065EB7__ ) alle Gebührenpositionen zu 100% kostendeckend zu kalkulieren, wird aufgehoben.
  2. Die Bonner Friedhofsgebühren sollen zukünftig subventioniert werden, um die Friedhofsgebühren senken zu können.
  3. Die Verwaltung erarbeitet einen Vorschlag über die Höhe der Subvention, der das Allgemeininteresse an den Friedhöfen berücksichtigt.